Protest gegen AfD-Kundgebung: Amtsgericht hat den Polizeikessel noch nicht zu den Akten gelegt
Bislang galt mit großer Wahrscheinlichkeit: Wer gegen den Bußgeldbescheid infolge des Polizeikessels am Rande einer AfD-Kundgebung im November 2015 Einspruch eingelegt hatte, musste nichts zahlen. Doch ob dies für alle Betroffenen gilt, ist noch offen. Derzeit läuft am Amtsgericht mindestens ein Hauptverfahren, in dem über den Einspruch noch nicht entschieden wurde.
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