Verdünnte Experimente: Ständige Kommission der Uni berät über wissenschaftliche Verfehlungen
Ralf Julke
05.12.2005
Mitte des Monats wird sich entscheiden, wie die Universität Leipzig mit einem der seltsamsten Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im eigenen Hause umgeht. Dann entscheidet die Ständige Kommission über die wissenschaftlich beanstandete Arbeit von Franziska Schmidt, Prof. Dr. Karen Nieber und Prof. Dr. Wolfgang Süss vom Institut für Pharmazie, für die alle drei 2003 den Hans-Heinrich-Reckeweg-Preis (10.000 Euro) bekommen hatten.
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Die Arbeit war im Februar 2004 unter dem Titel "In vitro Testung von homöopathischen Verbindungen" in der Zeitschrift "Biologische Medizin" zu lesen, die im Aurelia Verlag erscheint und hauptsächlich naturheilkundliche und homöopathische Texte veröffentlicht. So weit, so gut. Aber der Verlag wurde 1954 von keinem anderen als Hans Heinrich Reckeweg gegründet - auch um den Absatz eigener Produkte zu fördern. Denn 1936 hatte Reckeweg die Firma Heel gegründet, die 1978 von der Delton AG, Bad Homburg, übernommen wurde, einem der größten Hersteller von Homöopathika in Deutschland (Umsatz 2004: 126 Millionen Euro).
Der Hans-Heinrich-Reckeweg-Preis wird seit 1994 von der Internationalen Gesellschaft für Homotoxikologie e.V. und der Internationalen Gesellschaft für Biologische Medizin e. V. vergeben. Wenigstens die Erstgenannte gilt als Heel nahe stehend. Das heißt: Ein von unabhängigen Wissenschaftlergremien vergebener Preis ist es nicht. Bislang galt er auch eher als ein Preis für Forscher, die die Wirksamkeit von Heel-Produkten nachzuweisen suchten. Was ihnen in der Regel mit den Mitteln der naturwissenscchaftlichen Forschung nicht gelang.
Dass nun justament Leipziger Wissenschaftler 160 Jahre nach Hahnemanns Tod die Wirksamkeit der von ihm begründete Homöopathie wissenschaftlich bewiesen haben sollen, war nicht nur in Uni-Veröffentlichungen eine Erwähnung wert. Selbst 3Sat, ORF1, BR, ARD, NDR und andere Rundfunksender ließen es sich nicht nehmen, das Leipziger Wunder zu preisen, welches von den Recke-Preis-Vergebern natürlich genauso wenig geprüft worden war wie von anderen Instanzen.
Erst das kritische Nachhaken der drei emeritierten Professoren Gerhard Bruhn (Darmstadt), Erhard Wielandt (Stuttgart) und Klaus Keck (Konstanz) brachte eine Überprüfung ins Rollen. Sieben schwerwiegende Verstöße gegen wissenschaftliche Grundprinzipien stellten sie in den zu Grunde liegenden Experimenten und ihrer Auswertung fest. Dazu gehört die schlichte Feststellung, dass die verwendete Belladonna-Verdünnung so nicht herstellbar sei, genauso wie die Tatsache, dass Mess-Ergebnisse, die den Erwartungen nicht entsprachen, in der Auswertung schlicht weggelassen wurden.
Selbst ein von derselben Arbeitsgruppe durchgeführter Versuch hatte die Aussagen der Veröffentlichung widerlegt. Für eine wissenschaftlich abgesicherte Behauptung fehlte also schlicht die Grundlage. Im Februar zeigten die drei den Fall an der Leipziger Universität an. Die schaltete den Ombudsmann der Universität, Jörg Kärger, ein, der nach erster Durchsicht der Laborbücher und der Diplomarbeit eine Unredlichkeit nicht sehen konnte. Trotzdem ging der Fall an die "Ständige Kommission" der Universität, der Rektor Franz Häuser selbst vorsitzt. Außerdem sind der Prorektor für Forschung Martin Schlegel, der Vertrauensdozenten der DFG und Geophysiker Franz Jacobs, die wissenschaftliche Mitarbeiterin Marlis Grunow, der Wirtschaftswissenschaftler Rolf Hasse und ein Student Mitglied der Runde, die Mitte Dezember entscheiden will, welche Konsequenzen gezogen werden.
Dass die drei kritischen Professoren Recht haben, hat auch Prof. Karen Nieber mittlerweile eingestanden. Sie gibt "Fehler bei der Gestaltung der Versuchsdurchführung und der Auswertung" zu, auch "das Fehlen von notwendigen Kontrollversuchen und das Nichteinbeziehen aller erhobenen Daten in die statistische Auswertung bei einigen Messreihen." Ihren Anteil am Hans-Heinrich-Reckeweg-Preis habe die Professorin zurückgegeben, teilt die Universität Leipzig mit.
Professor Wolfgang Süß, neben seiner Lehrtätigkeit an der Uni Leipzig unter anderem auch Weiterbildungsbefugter der sächsischen Landesapotheker Kammer und Mitglied im Fachausschuss der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission, hat zwischenzeitlich mitgeteilt, er sei "zur Lehre über homöopathische Arzneimittel verpflichtet und daher auch zur Forschung darüber", würde aber das von Karen Nieber betreute Experiment nicht kommentieren. Da sei sie die "Fachfrau".
Mit dem Eingeständnis der Pharmakologin aber steht auch die zugrunde liegende Diplomarbeit wissenschaftlich in Zweifel. Was hat die zur Apothekerin diplomierte Franziska Schmidt denn eigentlich nachgewiesen, wenn ihre Belladonna-Experimente mit Ratten keine aussagekräftigen Ergebnisse gebracht haben? Und was hat ihre betreuende Professorin Karen Nieber an dieser Diplomarbeit überhaupt geprüft, wenn doch die Schlussfolgerung hätte heißen müssen: Eine Wirkung des homöopathisch verabreichten Belladonna war nicht nachweisbar. Oder - wie es die Deutsche Apotheker Zeitung jüngst formulierte: "Damit muss ein weiterer Versuch, die Wirkung von homöopathischen Verdünnungen in vitro nachzuweisen, ad acta gelegt werden."
Es geht augenscheinlich nicht nur um die Seriosität wissenschaftlicher Forschung. Es geht auch um die Qualität wissenschaftlicher Betreuung der Studenten. "Frau Nieber habe selbst eingestanden, dass ihr diese Mängel bei der Abfassung und Begutachtung der in ihrer Arbeitsgruppe entstandenen Arbeiten hätten auffallen müssen", teilt die Universität mit. "Frau Prof. Nieber hat weiter erklärt, dass sie und ihre Mitarbeiter in den zurückliegenden Wochen und Monaten die Methode der isolierten Kontraktionsmessung und die statistische Datenauswertung umgestellt und optimiert haben, um unbelastet andere Forschungsaufgaben angehen zu können." Wahrscheinlich schütteln drei Professoren über diese Aussage nur den Kopf. Die Ständige Kommission tut das möglicherweise auch. Mitte des Monats fällt sie ihre Entscheidung.
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