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Vom Recht keinen Gebrauch gemacht: Martin Deitenbeck, die SLM und Radio blau

Bernd Reiher
Martin Deitenbeck.
Martin Deitenbeck.
Apollo Radio und Radio blau – fünf Jahre war das ein eingespieltes Team, zumindest wenn es um die Kooperation auf dem Frequenzband geht. Das allerdings muss nicht mehr lange so bleiben. Die dafür zugrunde liegende Regelung läuft Ende des Jahres aus. Die Zukunft des Leipziger Bürgerradios ist damit ungewiss.


Zwar haben die Radiomacher die Lizenz, um UKW zu befunken. Die zum Senden nötigen Gelder allerdings haben sie nicht. Diese Kosten wurden bisher vom Kooperationspartner Apollo Radio mit übernommen. Eine Vereinbarung, die scheinbar aber nicht in die Verlängerung geht. Mittendrin in dieser Angelegenheit die Sächsische Landesmedienanstalt SLM. Wir baten Pressesprecher und Geschäftsführer Martin Deitenbeck um eine Stellungnahme, wie er die Sache sieht.

Herr Deitenbeck, fünf Jahre erfolgreiche Frequenz-Kooperation zwischen Apollo Radio und den freien Radios im Freistaat gehen zu Ende – wie ist der aktuelle Stand der Dinge aus Ihrer Sicht?

Die Kooperationsvereinbarung der nicht kommerziellen Veranstalter mit dem kommerziellen Radio Apollo endet zum 31.12.2009. Die Vereinbarung wurde so, wie sie ist, von allen Vertragspartnern (zu denen die SLM übrigens nicht gehört) unterzeichnet. Radio Apollo hat dies in einem Schreiben an die nicht kommerziellen Veranstalter nochmals bestätigt und gleichzeitig Gespräche angeboten. Diese Gespräche haben nach Kenntnis der SLM noch nicht stattgefunden.

Im Gesetz steht geschrieben, dass die Landesanstalt Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung lokalen Rundfunks ermöglichen kann – warum sehen Sie trotz eines Jahresetats von rund 6 Millionen Euro seitens der SLM keine weitere Möglichkeit, die freien Radios mehr zu unterstützen?

Pressesprecher der Sächsischen Landesmedienanstalt: Martin Deitenbeck.
Pressesprecher der Sächsischen Landesmedienanstalt: Martin Deitenbeck.
Semantisch besteht ein signifikanter Bedeutungsunterschied zwischen den Worten "ermöglichen" einerseits und "fördern" andererseits, den der sächsische Gesetzgeber beim Erlass des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes auch durchaus im Auge hatte. Ausgangspunkt ist § 40 Abs. 1 Satz 4 des Rundfunkstaatsvertrages. Dort steht: "Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk können aus dem Anteil nach Satz 1 (gemeint ist der Anteil der Landesmedienanstalten an der Rundfunkgebühr) aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden."

Hierzu stellt das Sächsische Durchführungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag klar: (Die Landesmedienanstalt) "kann den Anteil an der Rundfunkgebühr nach § 40 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrages bis zum 31. Dezember 2010 auch für die Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Gebietes des Freistaates Sachsen und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken verwenden."

Weitere Ausführungen enthält das Durchführungsgesetz nicht, das heißt: der Landesgesetzgeber hat von der im Staatsvertrag ermöglichten besonderen landesrechtlichen Ermächtigung aus § 40 Abs. 1 Satz4 RStV keinen Gebrauch gemacht.

Konsequenterweise sagt das Sächsische Privatrundfunkgesetz dann in § 3 Abs. 1 Satz 4 auch: "Die Landesanstalt kann Offene Kanäle und Formen der nicht kommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk ermöglichen." Ermöglicht hat die SLM nicht kommerziellen Hörfunk in Sachsen durch Ausschreibung der entsprechenden Übertragungskapazitäten und die Ausgabe von Lizenzen. Eine Förderung aus der Rundfunkgebühr ist der SLM jedoch nicht gestattet. Deshalb erfolgt die Förderung der Sende- und Leitungskosten seitens der SLM auch (in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde) quartalsweise und ausschließlich aus dem Finanzanteil der SLM, der nicht aus Gebührenmitteln resultiert.

Die Frequenzvergabe an Apollo Radio erfolgte unter der Maßgabe, den freien Radios Fenster für ihre Programme zu bieten. Jetzt scheint Apollo Radio diese Frequenzen allein für sich selbst beanspruchen zu wollen. So war das nicht geplant – was wird die SLM unternehmen?

Die Annahme, Apollo wolle die Frequenzen für sich selbst beanspruchen, entbehrt jeder Grundlage. Die nicht kommerziellen Veranstalter verfügen über eigenständige Lizenzen für 49 Wochenstunden.

Was würde die SLM machen, wenn Apollo tatsächlich alleine weiterfunken würde?

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Das ist nicht möglich bzw. wäre ein klarer Lizenzverstoß. Eine Veranstaltung von Apollo ohne die Nicht kommerziellen Lokalradios (NKL) wird und kann es nicht geben, da in allen Lizenzen jeweils auch die Rechte der anderen Lizenznehmer aufgeführt sind. Laufende Lizenzen können nach dem Gesetz nur auf Antrag aller Lizenznehmer geändert werden. Etwas anderes gilt für den Fall, dass die NKL aufgrund finanzieller Engpässe eine Ausstrahlung nicht leisten könnten, also selbst auf eigene Rechte verzichten. Dies könnte natürlich nicht zu Lasten von Apollo gehen. Lediglich die Fenster sind Bestandteil der Lizenzen, nicht aber deren kostenfreie Ausstrahlung. Dies zu regeln obliegt ausschließlich den Parteien der (zivilrechtlichen) Kooperationsvereinbarung.

Der Europa-Rat hat sich im Februar für eine weitere Unterstützung der freien Radios auf Landesebene ausgesprochen – welche Möglichkeiten der Umsetzung sehen Sie in Sachsen?

Aufgrund der bestehenden Rechtslage sehe ich für die SLM keine Möglichkeit einer weitergehenden Unterstützung. Für dritte Organisationen kann die SLM nicht sprechen.

Nächste Folge zum Radio-Dschungel:
Heiko Hilker, freie Radios und die Politik, Apollo Radio und SLM


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