Die neue "Steuer" ab 2013 und die Frage nach dem Datenschutz: Die GEZ im Wandel
Michael Freitag
26.07.2010
L-IZ - Screen von GEZ.de
Ab 2013 soll man ihr nicht mehr entgehen können. Die "Schon GEZahlt?"-Kampagnen kann die Kölner Gebühreneinzugszentrale dann einstellen, die Umstellung auf die Haushalts- und Firmenabgabe macht die Gebühr zur Zwangsabgabe. Nun fragt man sich langsam, welche Rechtsform die GEZ eigentlich hat und wie der Datenschutz zu gewährleisten sein soll?
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Staatsfunk wird er hier und da bereits betitelt - der Informationsriese ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt verbergen sich hinter diesen drei Namen elf verschiedene Rundfunkanstalten mit weit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen sowie gut 70 Radiowellen. Ein Staatsfunk sollen sie jedoch nicht sein und so haben die Öffentlich-Rechtlichen die Staatsferne, also Unabhängigkeit vom Willen und Einflussnahmen hochrangiger Politiker im Rundfunkvertrag eingeschrieben bekommen. Und ziehen also auch deshalb ihre Gelder vom Bürger selbst ein.
Bislang nach dem sicher schwierigeren, jedoch rechtlich korrektem Modell, das nur zahlt, wer auch schaut - mit der Beweispflicht bei der GEZ. Denn wo eine Leistung nicht "verbraucht" wird, werden keine Zahlungen fällig, denkt der Bürger und versucht der Zahlung zu entgehen. Mit der Umkehrung dieses Grundsatzes sollen die Wege zum Geld erleichtern und die anstehenden Finanzierungsnöte der öffentlich-rechtlichen Anstalten abfangen. Neben den TV- und Radioproduktionen finanziert man mittlerweile schließlich auch Internetangebote, mobile Applikationen, Webradios, Videos und News im Netz.
Mit den derzeit 7,5 Milliarden plus etwa gleich hohen Werbe- und Sponsoringeinnahmen kommt man schließlich nach eigener Auskunft gerade so hin, es dürfte auch gern mehr sein. Dass es mehr wird, wenn bis auf soziale Härtefälle jeder Haushalt, jede Firma geräteunabhängig zahlen muss, wird wider jeder Logik derzeit noch seitens der Rundfunkanstalten bestritten.
Thomas Kandler (37), Tischler: “Ich zahle meine Rundfunkgebühr, weil: ... nur so die Qualität in unseren Rundfunkanstalten erhalten bleibt (öffentlich-rechtlich), ... mich Privatfernsehen mürbe macht und ich keine Werbung sehen will.”
L-IZ - Screen von GEZ.de
Doch wie soll man eigentlich mit den dann bei der GEZ benötigten Daten von nahezu allen Haushalten in der Bunderepublik umgehen, wer garantiert den Datenschutz?
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat dazu gegenüber der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung" seine datenschutzrechtlichen Vorbehalte gegen die Pläne zur Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung in Form einer Haushaltabgabe vor wenigen Tagen nochmals bekräftigt. Nun springt ihm erwartungsgemäß die sächsische FDP bei.
Torsten Herbst, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag dazu: "Wir teilen die Bedenken des Datenschutzbeauftragten. Die FDP-Fraktion wird sich vehement gegen eine Ausweitung von Zuständigkeiten und Aufgaben der GEZ stemmen. Die öffentliche Akzeptanz eines neuen Rundfunkfinanzierungsmodells hängt maßgeblich mit davon ab, in welcher Weise persönliche Daten erhoben und verarbeitet werden. Die FDP-Fraktion lehnt eine Fortsetzung der bisherigen `GEZ-Schnüffelpraxis´ ab."
Dabei sind die sächsischen Liberalen dem eigentlichen Problem dicht auf den Fersen, heißt es doch weiter: "Schon jetzt ist die GEZ mit über 40 Millionen Personen-Datensätzen die wohl größte Inkassoabteilung der Welt. Dabei hat sie nicht einmal den rechtlichen Status einer Behörde oder Körperschaft, sondern ist lediglich Dienstleister der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten."
Schon gezahlt? Diese Frage stellt sich vielleicht in Zukunft garnicht mehr.
Bild: L-IZ
Recht haben sie, wie die sächsischen Linke und die Grünen auch.
Unter der warnenden Überschrift "Keinesfalls darf die Nachfolgeeinrichtung der GEZ zu einer Art Bundeseinwohnermeldeamt werden" kommt dabei Dr. Karl-Heinz Gerstenberg (Medienpolitischer Sprecher der sächsischen Landtagsfraktion B 90/Die Grünen) direkt auf den Punkt. Doch wie ist das Problem zu lösen?
"Statt ein neues Bürokratiemonster GEZ auferstehen zu lassen, sollte besser überprüft werden, inwieweit der Einzug des Rundfunkbeitrages nicht von Behörden sichergestellt werden kann, welche die notwendigen Haushaltsdaten ohnehin erheben (bspw. Einwohnermeldebehörde, Finanzamt, o. ä)." legt Falk Beubert von der sächischen Linken einen Vorschlag auf den Tisch, welcher wiederum von der FDP sekundiert wird. Diese hat auch schon einen konkreten Vorschlag dazu: "Der Einzug der Rundfunkgebühr über die Finanzämter wäre nach unserer Überzeugung der einfachste Weg."
Klingt gut, nur hebelt diese Idee des Einzuges der Gebühr in einer vermutlichen Höhe von 17,98 Euro plus X über eine staatliche Behörde die vorgeschriebene Staatsferne der Rundfunkanstalten aus. Im Falle einer Einziehung via Einwohnermeldebehörde stellt sich die Frage der Weitergabe von Daten an Dritte ebenso - ein Vorgang, welchem jeder Bürger mit Ausnahme von staatlichen Strafverfolgungsbehörden jederzeit widersprechen kann.
Denn ein Dilemma bleibt bei allem Reformeifer, der bis zum 01.01.2013 eine Lösung für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringen soll. Eine staatliche Einrichtung ist die GEZ nicht, einer der größten Inkassobetriebe der Welt dagegen schon eher - da kann man der sächsischen FDP nur zustimmen.
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