Hinweis auf der stillgelegten Internetseite kino.to
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KinoX.to ist (wieder) da. Lange hat es nicht gedauert, dass die gesperrte Seite der Leipziger Betreiber von kino.to wieder online ging. Sie wurde vor knapp einem Monat von der Kriminalpolizei gesperrt. Die Betreiber aus Leipzig wurden festgenommen. Genützt hat es offenbar wenig.
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Wie bei dem schwedischen Torrent-Datensammler priratebay.org haben die Betreiber von kino.to letztendlich die Server gewechselt und nun alle Links zu den Hostern gesetzt, worunter man Fernsehfilme, Serien und Kinofilme findet. In ihrem Impressum schreiben die kinoX-to-Betreiber noch einmal nachdrücklich: "Keines der sich auf unserer Seite verlinkten Videos befindet sich auf unseren Servern. Daher können wir auch keins der Videos aus dem Internet entfernen. Bitte wenden sie sich dazu an den Hoster der Streams."
Auf der alten Seite von kino.to heißt es nach wie vor unmissverständlich von der Kriminalpolizei: "Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."
Hat jemand die Rechtslage falsch verstanden oder wird sie hier gerade kreativ ausgelegt? Im Impressum von kinoX.to heißt es: "Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist."
Die neue "KinoX.To"-Seite mit Urheberrechtsauzug.
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Mit dieser und anderen Angaben auf der kinoX.To-Seite berufen sich die Betreiber auf Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz, was lediglich erst einmal die Impressumspflicht betrifft. Dabei drohen laut Focus Online vom 3. Juli 2011 dem ehemaligen Kino.To-Betreiber Dirk B. bis zu 15 Jahren Haft wegen Urheberverstößen und Verdacht auf Geldwäsche. Dabei habe der Betreiber mit seiner damaligen und nun gesperrten Seite kino.to die Filmwirtschaft massiv geschadet, weil die Seite zu den Filmhostern wie Putlocker.com, Megavideo.com oder Moveshare.net verwiesen, bzw. auf seine Seite eingebettet hat.
Mit den Zugriffen und kostenpflichtigen Anmeldungen soll Dirk B. nach Focus Online-Angaben vom 19. Juni eine "goldene Nase" verdient haben. Dem Nachrichtenportal nach, hat der ermittelnde Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein angegeben, dass die betreffenden Hoster, auf die kino.to und nun auch kinoX.to verweisen, von den Betreibern der Kino-Seite zum Teil selbst erstellt wurden. Man habe sich also illegal Filme verschafft und stellt sie einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung - kostenlos meist.
Ist schon das bloße Anschauen illegal? Genau das verstößt nach Meinung von Rechtsexperten gegen das Urheberrechtsgesetz, auch wenn man sich die Filme nur anschaut und die Seite im Cache, also dem Kurzzeitgedächtnis des jeweiligen PC angeschaut hat. Dabei geht es im Urheberrecht auch um die gewerbliche Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Material. Beim Kurzzeit-Speicher werden die Filme nicht dauerhaft abgespeichert, sondern nur vorübergehend, bis - je nach PC-Einstellung - jene Seite samt Film automatisch gelöscht wird. Auf der Internetseite netzrecht.org wird das derzeit geltende Urheberrecht zitiert und erklärt. Das Urheberrecht ist kompliziert, netzrecht.org bestätigt jedoch die Urheberrechtsverletzung mit den Worten: "Durch das Abrufen eines Streams von kino.to wird das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten, verletzt." Dabei beruft sich netzrecht.org darauf, dass das damit eine illegale Vervielfältigung durch Kino.to stattgefunden hat. Dabei wird unterschieden, ob jemand kommerzielle oder nicht-kommerzielle Interessen beim Download verfolgt.
Bei netzrecht.org heißt es aus dem Urheberrechtswerk von Wandtke/Billinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009 zitierend: "Zulässig sind danach einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Fraglich ist insbesondere hier das Merkmal der “offensichtlichen Rechtswidrigkeit”. Der gutgläubige Nutzer einer zum privaten Gebrauch hergestellten Kopie solle so vor Strafverfolgung geschützt werden.
KinoX.To.
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Dagegen befürchtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), dass auch Nutzer von kino.to strafrechtlich verfolgt werden. Denn hier gebe es keine endgültige Rechtssicherheit. Bei rund 4 Millionen Nutzern eine düstere Aussicht. Denn was passiert, wenn nach der staatsanwaltlichen Ermittlung der ID-Nummern der Surfer bei den Online-Anbietern eine Flut von Abmahnverfahren durchs Land fegt? Noch heißt es, man würde sich hierin zurückhalten.
Die kurzfristige Zwischenspeicherung der Daten eines illegal ins Internet gestellten Videos ist nach Meinung von netzrecht.org zulässig, weil damit keine wirtschaftliche Bereicherung einher geht. Das wirft allerdings die Dresdner Staatsanwaltschaft dem Hauptverdächtigen Dirk B. vor. Hat er der Staatsanwaltschaft vermutlich im großen Stil auf seinem Server Filme dauerhaft gespeichert und soll laut der Staatsanwaltschaft Geld damit verdient haben. Focus Online mutmaßte am 9. Juni mit der Strafverfolgung als ein "Exempel fürs Urheberrecht im Netz", denn es wird laut Focus-Angaben in sozialen Portalen wie Facebook offen kritisiert, dass die Justiz von der so genannten "Content Mafia“ unterwandert sei.
"Beim Streaming von Filmen werden diese nicht als Datei heruntergeladen, sondern direkt über das Internet abgespielt – was viele Anwender und auch manche Juristen als rechtlich unbedenklich einschätzen", so der Focus vom 9. Juni weiter.
Doch hier geht es um das dauerhafte zur Verfügung stellen von Filmen, zu denen die Filmwirtschaft offenbar keine Freigabe erteilt hat. Inzwischen haben die kinoX.to-Betreiber der Filmwirtschaft mit dem Neustart eine Kampfansage unterbreitet und versuchen nun ihre Aktivitäten als Kampf um ein freies Netz zu beschreiben. Teils mit drastischen Worten: "Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden? Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?! Was ist aus diesem Land geworden? Wo ist unsere Freiheit hin? Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?! Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch. Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN! Danke an all die Leute da draussen, Fans und besonders Anonymous. Gemeinsam sind wir Stark! PS: Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun."
Inzwischen haben knapp 32.000 Facebook-Nutzer den Link zur neuen KinoX.To-Seite geteilt. Längst hat das Thema auch die Humoristen erreicht. Die GVU fordere derweil die Gründung von KripoX, um kino.to-Nachfolger KinoX.to nunmehr erneut zu schließen. Das meint zumindest eher augenzwinkernd die Netz-Tageszeitung "Der Postillon" seit dem 12. Juli.
Am Mittwoch, dem 23. Mai um 19:30 Uhr wird Wolfgang Tiefensee, MdB (SPD), im BüroCafé Tiefensee, Gottschedstraße/Ecke Zentralstraße in Leipzig, mit Günter Gloser, MdB (SPD), Staatsminister a.D., Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und Berichterstatter der SPD-Fraktion für den Nahen und Mittleren Osten, über den Aufstand in Syrien und die Auswirkungen auf die Region sowie den „Arabischen Frühling“ sprechen. mehr…
Eine Riesenanspannung auf dem Markt hat Frank Sennhenn, Vorstandschef der DB Regio AG, ausgemacht. Denn der Schienenpersonennahverkehr befinde sich inmitten einer „Vergabespitze“. Zwischen 2012 und 2014 werden insgesamt 260 Millionen Zugkilometer ausgeschrieben. Zwischen 2014 und 2017 werden weitere 100 Millionen folgen. mehr…
Am Donnerstag, dem 24. Mai, 19:00 Uhr begrüßt die Schaubühne zur Filmpremiere von "Aber das Leben geht weiter" die Regisseurin Karin Kaper. In ihrem Dokumentarfilm setzen drei polnische und drei deutsche Frauen, deren Familiengeschichte sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges auf dramatische Art kreuzte, bewusst persönlich zum Thema „Flucht und Vertreibung“ ein Zeichen der Annäherung. mehr…
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Die Freiwilligen-Agentur Leipzig lädt am Dienstag, 22. Mai, Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Ehrenamt interessieren, herzlich zum Ehrenamtscafé in ihre Räumlichkeiten am Dorotheenplatz 2 ein. Von 16:00 bis 18:00 Uhr stellen fünf gemeinnützige Einrichtungen ihre ehrenamtlichen Angebote vor: Bürgerverein Kolonnadenviertel e. V., Durchblick e. V., Bürgerverein Waldstraßenviertel e. V., Jugendpresse e. V. und Caritasverband Leipzig e. V. mehr…
Am 6. Juni 2012 lädt die Hochschule für Telekommunikation Leipzig (HfTL) gemeinsam mit der Firma Würth Elektronik zu einem Industrieseminar in die Hochschule ein. Von 09:00 bis 15:00 Uhr werden in diesem praxisnahen Seminar Themen der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) diskutiert. mehr…
Am Donnerstag, 24. Mai, gibt es im Kulturclub „Horns Erben“, Arndtstraße 33, die nächste Show "Adolf Südknecht - The improvised alternative-history-show". Untertitel: Eine Kneipiersfamilie improvisiert die potenzielle Chronik des Südmeilen-Kiezes. Diesmal gibt's Folge 4: „Menschen, Messe, Megastadt!" mehr…
Tommi Sillanpää hat die SG LVB am Samstag vor 250 Zuschauern im letzten Saisonspiel zum 33:26 (19:10)-Sieg gegen die TSG Münster geschossen. Im Anschluss wählten ihn Fans, Mannschaft und Trainerteam sogar zum LVB-Spieler des Jahres - eines Jahres, in dem aus blaugelber Sicht vieles passte. mehr…
Zwei links, zwei rechts - wie langweilig! Mit Wolle kann man noch ganz andere Sachen machen. Mit Ruth Kindla hat der Buchverlag für die Frau jetzt eine Autorin ins Programm genommen, die das Stricken mit farbigen Garnen zu einer Kunst entwickelt hat. Ihre Geheimwaffe: verkürzte Reihen. Das Wichtigste, was man zum Funktionieren der verkürzten Reihen wissen muss, ist die Technik der Wendemasche. Rätsel über Rätsel. mehr…
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Schock bei Lok Leipzig: Nur einen Tag nach dem Aufstieg in die Regionalliga ist Erfolgstrainer Willi Kronhardt von seinem Amt zurückgetreten. In einer Erklärung gab Kronhardt fehlende finanzielle Mittel für die Umsetzung seiner Vision von Fußball an. Außerdem soll auch Germania Halberstadt Interesse am 43-Jährigen haben. mehr…
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