Bundes-Spionage-Software: Grünen-Abgeordneter fordert auch Auskunft für Sachsen
Ralf Julke
09.10.2011
Der Bundes-Trojaner kann mehr, als er darf.
Foto: Ralf Julke
Am Sonntag, 9. Oktober, als mal kein Fußball die Nation in Rage brachte, krachte die Meldung natürlich laut und hörbar in den deutschen Medienwald. "CCC-Analyse des Staatstrojaners. Programmierter Verfassungsbruch", titelte zum Beispiel "Spiegel Online". Schon am Vorabend, 8. Oktober, um 19 Uhr hatte der Chaos Computer Club (CCC) gemeldet, dass er den Trojaner geknackt hatte, mit dem deutsche Behörden Privat-Computer ausspähen können.
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Dass sie solche Trojaner nutzen, ist spätestens seit 2008 bekannt. Damals schränkte freilich das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz des Bundestrojaners per Urteil vom 27. Februar 2008 deutlich ein auf die so genannte "Quellen-TKÜ" ("Quellen-Telekommunikationsüberwachung"). Diese "Quellen-TKÜ" darf ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie verwendet werden.
Geregelt ist das durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV). Verabschiedet wurde die 2004. Und auch sie ist schon ein Kind der Terrorismus-Hysterie, die nach dem 11. September 2001 die Regierungen der westlichen Welt erfasste. Doch manchen Politikern insbesondere aus CDU und SPD ging die Möglichkeit der polizeilichen Zugriffe auf Computer von Verdächtigen noch nicht weit genug. Sie wollten den Ermittlungsbehörden die Mittel in die Hand geben, auch auf die Dateien eines Computers zuzugreifen und auch zu ermitteln, wie sich der Verdächtigte im Netz bewegte.
Der Bundes-Trojaner wird mitten in der Privatsphäre der PC-Nutzer eingesetzt.
Foto: Ralf Julke
All das aber fällt - so stellten die Richter fest - unter den vom Grundgesetz gewährten Schutz der Privatsphäre. Auf die Inhalte von Computern dürfen Ermittler erst zugreifen, wenn ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Der "Bundestrojaner" müsste auf diese Begrenzung eigentlich Rücksicht nehmen. Doch die Festplatten, die der Chaos Computer Club anonym zugespielt bekam, verraten etwas anderes. Am Samstag hat der CCC die extrahierten Binärdateien der behördlichen Schadsoftware veröffentlicht, die offenbar für eine "Quellen-TKÜ" benutzt wurde. Dazu ein Bericht zum Funktionsumfang sowie einer Bewertung der technischen Analyse.
Und das erste und ernste Fazit des CCC nach der Überprüfung: "Die Analyse des Behörden-Trojaners weist im als 'Quellen-TKÜ' getarnten 'Bundestrojaner light' bereitgestellte Funktionen nach, die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird."
Über den Zugriff auf die Tastatur - per Keyboardlogger - können zum Beispiel auch Passwörter abgefragt werden. Regelmäßige Screenshots von Bildschirm können aller paar Minuten angefertigt und an die Ermittler versendet werden. Und das Verblüffende dabei: Der Computer, an den diese Dateien versandt werden, steht in den USA. Vielleicht zur Tarnung - damit die Verdächtigten nicht merken sollen, wer sie da ausspäht.
Mit dem Bundes-Trojaner erhalten Ermittler Zugriff auf den kompletten PC.
Foto: Ralf Julke
"Der Behördentrojaner kann also auf Kommando – unkontrolliert durch den Ermittlungsrichter – Funktionserweiterungen laden, um die Schadsoftware für weitere gewünschte Aufgaben beim Ausforschen des betroffenen informationstechnischen Systems zu benutzen", schreibt der CCC dazu. "Dieser Vollzugriff auf den Rechner, auch durch unautorisierte Dritte, kann etwa zum Hinterlegen gefälschten belastenden Materials oder Löschen von Dateien benutzt werden und stellt damit grundsätzlich den Sinn dieser Überwachungsmethode in Frage."
Was auch heißt: Niemand kann mehr sicher sein, dass sein Computer nicht gespickt ist mit Material, das bei Ermittlungen und vor Gericht gegen ihn verwendet werden kann - ohne das er von dem Material irgendetwas weiß. Einige dubiose Fälle dieser Art konnte man ja in Deutschland in letzter Zeit schon erleben. "Doch schon die vorkonfigurierten Funktionen des Trojaners ohne nachgeladene Programme sind besorgniserregend. Im Rahmen des Tests hat der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten", so der CCC.
Der Richterbeschluss von 2008 scheint die Nutzer des "Behörden-Trojaner" in keiner Weise zu interessieren. "Es ist also nicht einmal versucht worden, softwaretechnisch sicherzustellen, dass die Erfassung von Daten strikt auf die Telekommunikation beschränkt bleibt, sondern – im Gegenteil – die heimliche Erweiterung der Funktionalitäten der Computerwanze wurde von vornherein vorgesehen."
"Nach Erkenntnissen des Chaos Computer Clubs überschreiten die Möglichkeiten der Überwachungssoftware alle Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Onlinedurchsuchungen 2008 gesetzt hat", stellt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag, nun fest. "Dies wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die fehlende Verfassungstreue von Bundesbehörden." Und ob der Trojaner nur von Bundes-Ermittlern benutzt wurde, steht auch noch nicht fest. Lichdi: "Jetzt ist zu klären, ob diese Software auch von sächsischen Behörden eingesetzt wird. Im Rechtsausschuss werde ich das heimliche Ausspähen von Computern zum Thema machen."
Alle Zusagen, die die verantwortlichen deutschen Minister in den letzten Jahren zur Nutzung der Bundes-Spionage-Software gemacht hatten, haben sich als nichtig herausgestellt. "Die damals versprochene besonders stringente Qualitätssicherung hat weder hervorgebracht, dass der Schlüssel hartkodiert ist, noch dass nur in eine Richtung verschlüsselt wird oder dass eine Hintertür zum Nachladen von Schadcode existiert", stellt der CCC fest und hofft nun inständig, "dass dieser Fall nicht repräsentativ für die besonders intensive Qualitätssicherung bei Bundesbehörden ist."
Die Forderung des CCC ist nur folgerichtig: "Die heimliche Infiltration von informationstechnischen Systemen durch staatliche Behörden muss beendet werden. Gleichzeitig fordern wir alle Hacker und Technikinteressierten auf, sich an die weitere Analyse der Binaries zu machen und so der blamablen Spähmaßnahme wenigstens etwas Positives abzugewinnen. Wir nehmen weiterhin gern Exemplare des Staatstrojaners entgegen." Die "Zeit" geht in ihrem Beitrag "Onlinedurchsuchung: CCC enttarnt Bundestrojaner" von der Vermutung aus, dass das Spionageprogramm schon auf 80 bis 100 Rechnern installiert wurde. Für den "Spiegel" ein mehrfacher Verfassungsbruch.
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