Bundestrojaner und Handygate: Sächsische Opposition erhöht Druck auf Staatsregierung
Ralf Julke
11.10.2011
Der Bundes-Trojaner wird mitten in der Privatsphäre der PC-Nutzer eingesetzt.
Foto: Ralf Julke
Als am Wochenende die Meldung des Chaos Computer Clubs (CCC) zur Spionage-Software publik wurde, die nachweislich von mehreren Landesregierungen eingesetzt wurde, passte das der Linksfraktion im sächsischen Landtag mal wieder wie die Faust aufs Auge. Dort bereitete man sich gerade auf die erste Lesung des von ihr eingebrachten „Gesetzes zur rechtlichen und institutionellen Garantie der unabhängigen Ausübung der Datenschutzkontrolle“ vor.
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Die soll am Mittwoch, 12. Oktober, stattfinden. Sie beschäftigt sich zwar noch nicht mit dem "Bundestrojaner". Aber sie beschäftigt sich mit den Schwierigkeiten der Sächsischen Staatsregierung mit dem Datenschutz. Aus mehreren Bundesländern liegen mittlerweile Angaben zum Einsatz des "Staatstrojaners" vor. Sachsen hat über einen möglichen Einsatz oder Einkauf desselben noch nicht berichtet.
Für Julia Bonk, die für Datenschutz zuständige Sprecherin der Linksfraktion, sind die Themen längst nicht mehr zu trennen. "Dresdner 'Handygate' und 'Bundestrojaner' sind zwei Seiten der Untergrabung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch staatliche Organe. Beide Affären zeigen die Notwendigkeit einer unabhängigen Datenschutzkontrolle. Wir wollen daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März 2010 (Aktenzeichen: C-518/07) in die Tat umsetzen, das am Bundesdatenschutzgesetz mit entsprechenden Folgen für landesrechtliche Regelungen erheblichen Nachbesserungsbedarf festgestellt hat", stellt sie fest. Insbesondere sei die fehlende völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle in Deutschland – und auch in Sachsen – mit Europarecht unvereinbar.
"Das Sächsische Innenministerium hat gerade erst mit seinen unangemessenen und unqualifizierten Angriffen auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten, gipfelnd in einem aus Steuergeldern finanzierten 'Gegengutachten' zu seinem Sonderbericht zum Skandal um die massenhafte Erfassung von Handydaten, unter Beweis gestellt, dass Sachsens Staatsregierung beim Datenschutz noch nicht auf der Höhe der Zeit ist", sagt die Linke-Abgeordnete. "Unser Gesetzentwurf orientiert sich an der Lösung Schleswig-Holsteins, die bislang als einzige unabhängigen Datenschutz verwirklicht."
Nach Willen der Linksfraktion soll im Datenschutzgesetz klargestellt werden: „Der Datenschutzbeauftragte ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig und weisungsfrei tätig. Er unterliegt dabei nicht der Dienst-, Fach- oder Rechtsaufsicht der öffentlichen Stelle oder der dieser vorgesetzten oder übergeordneten Behörden“ (neuer Absatz 1a im § 11)."
Für Julia Bonk (MdL, Die Linke) sind die Themen "Handygate" und "Trojaner" längst nicht mehr zu trennen, sondern zwei Seiten der Untergrabung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch staatliche Organe
Foto: Die Linke Sachsen
"Fakt ist", so Bonk, "der Datenschutz muss gestärkt werden – gerade auch in Sachsen. Die Beratung und Abstimmung über diesen Gesetzentwurf wird insbesondere zum Prüfstein für die FDP, wie ernst sie es mit Grundrechten im Alltag meint, auf die sie sich in Sonntagsreden gern beruft."
Während die Linke mit ihrem Gesetzentwurf den Datenschutz in Sachsen stärken will, haben sich die Fraktionen von SPD und Grünen unabhängig voneinander entschlossen, die Staatsregierung zu klaren Ansagen in Sachen "Bundestrojaner" zu bringen. Beide haben entsprechende Kleine Anfragen formuliert.
Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Wir sind nach den Enthüllungen des Chaos Computer Clubs (CCC) vom vergangenen Wochenende alarmiert: Die schwarz-gelbe Koalition im Freistaat ist bei Überwachungsmaßnahmen ja nicht gerade zimperlich. Deshalb besteht auch hier Anlass zur Sorge, dass man über das Ziel hinausgeschossen sein könnte."
Sie will dasselbe wissen, was diverse deutsche Medien bei der sächsischen Staatsregierung auch angefragt haben - bislang ohne Antwort. Friedel: "Ich möchte wissen, ob der Bundestrojaner in Sachsen eingesetzt wurde. Und ob und in welchem Ausmaß die Polizeibehörden im Freistaat bestimmte Programme nutzen, um in Ermittlungsverfahren Computer auszuspähen. Der CCC hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass die Behörden durch den Bundestrojaner zum Beispiel auch Kamera und Mikrofon eines Computers anzapfen können. Unter bestimmten Voraussetzungen verstößt das gegen geltendes Recht. Wenn sich herausstellt, dass die Staatsregierung eine Spähsoftware rechtswidrig genutzt hat, stünde sie vor einem erneuten Datenskandal.“
Die Grünen beziehen sich auf das Dementi des Bundesinnenministeriums, dass der "Staatstrojaner" von Bundesbehörden nicht eingesetzt worden sei. Ein Dementi, das zumindest auf das Bundeskriminalamt zuzutreffen scheint. Aber da nicht nur die bayerischen Landesbehörden den Trojaner nach eigener Aussage schon eingesetzt haben, liegt der Gedanke nicht weit, auch Sachsens Ermittler könnten sich die Ausspäh-Ware besorgt haben.
Johannes Lichdi (MdL, B90/Die Grünen) will genau wie auch die sächsische SPD-Fraktion nun wissen, ob Trojaner in Sachsen eingesetzt wurden und werden.
Foto: L-IZ.de (Archiv)
"Jetzt ist zu klären, ob diese Software auch von sächsischen Behörden eingesetzt wurde bzw. wird", verlangt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag. "Ich bitte den sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig aktiv zu werden."
Lichdi hat am Montag, 10. Oktober, eine kleine Anfrage zum Thema eingereicht. Auch im Rechtsausschuss will er das heimliche Ausspähen von Computern auf die Tagesordnung bringen. "Nach Erkenntnissen des Chaos Computer Clubs überschreiten die Möglichkeiten der Überwachungssoftware alle Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Onlinedurchsuchungen 2008 gesetzt hat. Dies wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die fehlende Verfassungstreue der entsprechenden Behörde."
Die Fragen der SPD-Fraktion an die Sächsische Staatsregierung:
Medienberichten zufolge hat der Chaos Computer Club (CCC) Deutschland eine Kopie des sogenannten „Bundestrojaners“ analysiert. Der CCC stellte dabei nach eigenen Angaben erhebliche Mängel fest. Die Software würde den vollen Zugriff auf den Rechner des jeweils Betroffenen – und somit einen Rechtsbruch – erlauben. Zudem berichten diverse Medien, dass die Bundesregierung nicht ausschließen könne, dass die Polizeibehörden einzelner Bundesländer eine entsprechende oder ähnliche Software eingesetzt haben.
1. Haben die der Sächsischen Staatsregierung unterstellten Behörden bisher in Ermittlungsverfahren den sogenannten „Bundestrojaner“ oder eine Software mit ähnlicher Funktion eingesetzt?
2. Setzen die der Sächsischen Staatsregierung unterstellten Behörden im Rahmen von Ermittlungsverfahren generell eine staatliche „Spähsoftware“ ein?
3. Der CCC hat mit Blick auf den „Bundestrojaner“ kritisiert, dass die Software diverse sogenannte „Anschlussstellen“ enthält, durch die eine volle Überwachung von Computern und Wohnräumen möglich wird. Daran eventuell „angedockte“ Erweiterungen könnten auch Kamera und Mikrofon des Rechners ansteuern. Falls die der Sächsischen Staatsregierung unterstellten Behörden eine staatliche „Spähsoftware“ eingesetzt haben, welche „Anschlussstellen“ hat diese Software und welche Erweiterungen können „angedockt“ werden?
4. Nach Angaben des CCC ist der „Bundestrojaner“ nicht mit den handelsüblichen Authentisierungsmechanismen ausgestattet. Diese mangelnde Verschlüsselung mache es Dritten vergleichsweise leicht, auf einen platzierten „Bundestrojaner“ und somit den überwachten Computer zuzugreifen. Falls die der Sächsischen Staatsregierung unterstellten Behörden eine staatliche „Spähsoftware“ eingesetzt haben, wie sicher ist diese Software vor Angriffen Dritter?
5. Falls die der Sächsischen Staatsregierung unterstellten Behörden eine staatliche „Spähsoftware“ eingesetzt haben, bei welchen konkreten Ermittlungsverfahren wurde eine solche Software eingesetzt?
Die Kleine Anfrage der Grünen an die Staatsregierung:
1. Wie oft haben sächsische Ermittlungsbehörden (Polizei, LKA, Staatsanwaltschaft) auf welcher Rechtsgrundlage die vom CCC beschriebene Schadsoftware zur Ermittlung in geschützten Rechnern seit 2008 eingesetzt?
2. Wie oft haben sächsische Ermittlungsbehörden andere Schadsoftware zur Ermittlung in geschützten Rechnern seit 2008 eingesetzt?
3. Wie oft hat das Landesamt für Verfassungsschutz diese oder eine andere Schadsoftware zur Erfüllung seiner Aufgaben eingesetzt?
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