Keine Aufklärung im Datendesaster, aber eine Bundesratsinitiative aus Sachsen: Funkzellenabfrage soll enger gefasst werden
Michael Freitag
31.08.2011
Demonstration 19. Februar 2011 in Dresden
Foto: L-IZ.de (Archiv)
Laut Daniela Kolbe (MdB, SPD) steht Sachsen relativ allein da, wenn es um die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Vorgaben bei der "nichtindividualisierten Funkzellenabfrage" in Form einer Initiative im Bundesrat geht. Denn in nach wie vor nicht vollends geklärtem Umfang hatte der Freistaat die vergangenen Jahre mit dem Höhepunkt am 19. Februar 2011 in Dresden dieses Strafverfolgungsmittel genutzt. Da kann offenbar bis heute kein anderes Bundesland mithalten.
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Dennoch scheint es ein erster Schritt zu sein, der Datensammelwut in Sachsen ein wenig den Riegel vorzuschieben. Angestoßen hatten die Initiative im Bundesrat die beiden sächischen Minister Markus Ulbig (Inneres, CDU) und Dr. Jürgen Martens (Justiz, FDP), nachdem der Protest gegen die umfangreichen Abfragen von über einer Million Daten immer lauter geworden war. Schätzungsweise 40.000 Personen könnten so allein in Dresden von den nachträglichen Datenabfragen durch die Strafverfolgungsbehörden Sachsens betroffen sein.
In der Zukunft soll es aber besser werden - verspricht nun das Sächsische Kabinett in einer Bundesratsinitiative. So teilt am heutigen Dienstag, 30. August die Staatsregierung Sachsens mit: "Sachsen wird einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der die Voraussetzungen der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage präzisiert. Das Sächsische Kabinett hat eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Justizminister Dr. Jürgen Martens und Innenminister Markus Ulbig haben den Gesetzentwurf heute gemeinsam vorgestellt. Sachsen setzt damit das von Justizminister Dr. Jürgen Martens am 5. Juli 2011 vorgelegte Eckpunktepapier zur Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung um. Nach Berichten über Funkzellenabfragen infolge der Ausschreitungen am 19. Februar in Dresden hatte u. a. der Sächsische Datenschutzbeauftragte eine Präzisierung der geltenden Rechtslage und eine Stärkung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingefordert."
Denn eben jene Verhältnismäßigkeit schien deutlich überschritten worden zu sein, als der sächsische Datenhamster sich in den vergangenen Monaten mehrfach auf Beutezug befand. (L-IZ.de berichtete)
Friedliche Blockaden am 19. Februar 2011 in Dresden und eine anschließende Datenabfrage von über einer Million Verbindungen erhitzen nun seit Monaten die Gemüter nicht nur im Freistaat
Foto: L-IZ.de (Archiv)
Justizminister Dr. Martens zur aktuellen Initiative des Freistaates: „Die Funkzellenabfrage ist und bleibt ein wirksames Instrument zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Sie soll den Ermittlern in geeigneten Fällen auch künftig zur Verfügung stehen. Klar ist aber auch, dass die bisherige gesetzliche Regelung nicht präzise genug ist. Unser Gesetzentwurf stellt sicher, dass nur besonders schwerwiegende Straftaten einen Anlass für nichtindividualisierte Funkzellenabfragen bieten können. So schaffen wir Klarheit für die Ermittler, stärken den Datenschutz und schärfen den Blick für die Rechte unbeteiligter Dritter.“
Trotz aller Freude der beiden Minister wird man jedoch den Eindruck nicht los, hier wäre so etwas wie ein Modellversuch gelaufen, wenn sich Innenminister Markus Ulbig (CDU) zu den neuen Regeln wie folgt äußert: „Ich begrüße die Bundesratsinitiative. Sie schafft mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig haben wir im Bereich der Polizei einen Katalog mit Qualitätsstandards bei Funkzellenabfragen entwickelt, der künftig landesweit Anwendung finden wird. Dabei wird es klare Kriterien insbesondere bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit geben, die bereits im Vorfeld einer solchen Maßnahme angewendet werden sollen. Die Dokumentation aller Schritte wird verbindlich festgeschrieben. Mit diesen Qualitätsstandards wird die Handlungssicherheit der Polizeibeamten erhöht."
Daniela Kolbe (MdB, SPD) fordert dennoch weitere Aufklärung und sieht den Freistaat Sachsen in der Datensammelwut allein stehen
Foto: bundestag.de
Schön sicher auch für die Ermittler und die anderen Bundesländer, welche nun eine aus der Praxis stammende neue Überlegung zum Thema Datenabfrage erhalten, den Bürger hingegen wird sicher freuen zu hören, dass er nun vielleicht auf einer Demonstration nicht mehr so rasch ins Raster der Abfragen in Sachsen gerät. Denn, so das Mitglied des Innenausschusses im Bundestag Daniela Kolbe (SPD) „Eine Präzisierung der Voraussetzungen für den Einsatz von Funzellenabfragen durch Ermittlungsbehörden ist durchaus wünschenswert. Auch die Verwendung der dadurch gewonnenen Daten sollte einschränkender geregelt werden. Dass die Sächsische Staatsregierung diese Bundesratsinitiative nun startet, werte ich jedoch zudem als Einsicht, dass das Sammeln von Mobilfunkdaten im Umfeld des 19. Februar völlig unverhältnismäßig war. Offensichtlich haben die Proteste der Zivilgesellschaft und der Opposition Wirkung gezeigt."
Vor allem aber ist eines beachtlich am neuen Weg der Sachsen: "Dass die beklagte Rechtsunsicherheit bisher noch nicht zu Änderungsbedarf in anderen Bundesländern geführt hat, zeigt, dass Sachsen mit seiner Sammelwut bundesweit allein steht."
Eines bleibt jedoch, bei aller neuer Rechtssicherheit, die diese Initiative nun bringen soll. Kolbe dazu: "Aber die Gesetzesänderungen ersetzten die Aufklärung nicht! Die Vorfälle in diesem Jahr und in den vorigen Jahren müssen umfassend aufgeklärt werden! Die mögliche Änderung der Gesetzeslage entlässt die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der massenhaften Datenabfrage auf Basis der geltenden Rechtslage darzulegen und Konsequenzen für das eigene Handeln zu ziehen. Die Betroffenen haben zudem ein Recht darauf zu erfahren ob Daten von ihnen erhoben wurden, welche Daten das waren und warum dies geschah. Hier ist die Staatsregierung noch keinen Schritt voran gekommen.“
Darauf, ob sich in diesem Bereich noch etwas bewegt, darf man in der Tat weiterhin gespannt sein.
Die wichtigsten Veränderungen laut Mitteilung der Staatsregierung vom 30. August 2011
Nach der neuen Vorschrift soll nur dann eine Funkzellenabfrage möglich sein, wenn die Straftat im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsieht. Der Gesetzentwurf stärkt zudem ausdrücklich die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Neu ist auch die Einführung eines Richtervorbehalts für die weitere Verwendung der einmal erhobenen Daten in anderen Strafverfahren. Bisher liegt diese Entscheidung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Künftig soll bei Funkzellenabfragen ein Richter entscheiden, ob die Erkenntnisse auch in einem anderen Strafverfahren verwendet werden dürfen.
Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte unbeteiligter Dritter: Will die Staatsanwaltschaft künftig von einer Benachrichtigung der betroffenen Dritten ausnahmsweise absehen, muss sie dies dem Datenschutzbeauftragten mitteilen und ihre Entscheidung besonders begründen (2). Schließlich ist auch eine Regelung vorgesehen, wonach die personenbezogenen Daten, die weder zur Strafverfolgung noch für die gerichtliche Überprüfung erforderlich sind, unverzüglich zu löschen sind.
Erläuterungen: Bei einer nichtindividualisierten Funkzellenabfrage kann zur Aufklärung von Straftaten Auskunft über solche Telefonate angefordert werden, die von Unbekannten in einer bestimmten Zeit über eine bestimmte Funkzelle geführt wurden. Dabei können in der Regel eine Vielzahl unbeteiligter Dritter betroffen sein. Die Inhalte der Telefonate bzw. Mitteilungen werden mit dieser Maßnahme nicht erfasst.
Zum Hintergrund: Bei einer Funkzellenabfrage ist die Identität des Betroffenen grundsätzlich nicht bekannt. Die Ermittlung der Personendaten stell ggfs. einen weiteren Eingriff in die Rechte Dritter dar.
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