Der ganz gewöhnliche Rassismus in der sächsischen Amtsstube: Justizminister Martens lässt Vorwürfe von Lothar Königs Anwalt prüfen
Michael Freitag
25.12.2011
Der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König - ein streitbarer Geist: Seine Teilnahme an den Gegenprotesten in Dresden und das lange Nachspiel zu den Ungereimtheiten in der sächsischen Strafverfolgung
Foto: Jenapolis.de / Arne Petrich
Am Donnerstag saßen die Vertreter der Parteien im Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages beieinander und mussten sich mit einer Frage befassen, die klein begann und dennoch ein bezeichnendes Licht auf sächsische Strafverfolgungsbehörden wirft. Der Verteidiger des Jenaer Pfarrers Lothar König hatte Strafanzeige gegen sie gestellt. Wegen Verfolgung eines Unschuldigen und einer braunen Sprachspur in der Aktenlage.
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Offenbar ist es für einige Beamten im Freistaat vollkommen in Ordnung, einen Verdächtigten konsequent als „afroamerikanisch-europäischen Mischling mit dementsprechend brauner Hautfarbe“ zu bezeichnen. Zuletzt las man solche Begriffe bei den Nationalsozialisten. Nun ist dies auch ein Thema in Sachen polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen rings um die Protestdemonstrationen am 19. Februar 2011 in Dresden gegen den alljährlichen Naziaufmarsch, welches gestern die Politik beschäftigte.
Es liegen zwei Anzeigen des Anwalts von Pfarrer König gegen teilweise bereits namentlich benannte Staatsanwälte und Kriminalisten bei der Staatsanwaltschaft Bautzen zur Bearbeitung. Dies teilte am Donnerstag Justizminister Martens dem Rechtsausschuss des sächsischen Landtages mit. Rechtsanwalt Eisenberg hatte in seiner Strafanzeige den Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger (nach Paragraf 344 Strafgesetzbuch) erhoben. Nach Meinung des Rechtsvertreters Königs habe es zu keinem Zeitpunkt den berechtigten Anfangsverdacht auf Beteiligung an der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben. Ein Vorwurf, den die hierin offenbar eifrig bemühte Staatsanwaltschaft Dresden kurz darauf etwas verdruckst zurücknahm, jedoch das Verfahren in dieser Sache hingegen laut Eisenberg zu Unrecht nur vorläufig einstellte.
Klaus Bartl (MdL, Die Linke): " ... eine plausible Antwort blieben sowohl Justizminister Martens als auch der Leitende Oberstaatsanwalt Wenzlick schuldig."
Foto: Die Linke Sachsen
Was für Johannes Eisenberg eine (weitere) Verfolgung eines Unschuldigen darstellt. Überdies steht die Mutmaßung im Raum, mit den damit möglich gewordenen Abhörmaßnahmen hätten es die Behörden auch auf die Tochter des Pfarrers Katharina König abgesehen gehabt, welche als Landtagsabgeordnete jedoch Immunität genießt.
Zu den Ergebnissen der Sitzung am 22. Dezember teilt nun der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Klaus Bartl mit: „Eine plausible Antwort auf diese Fragen blieben sowohl Justizminister Martens als auch der Leitende Oberstaatsanwalt Wenzlick schuldig bzw. berief man sich auf die Verweigerung näherer Auskünfte wegen des nunmehr laufenden Verfahrens.“ Ein Satz, den man in Sachsen allmählich zum Nachwendeliedgut erheben könnte.
Bartl weiter: „Völlig strittig blieb die Klärung der Frage, ob das Verfahren gegen Lothar König nur geführt wurde, um gewissermaßen nebenbei die Landtagsabgeordnete Katharina König abhören, observieren und Inhalte der von ihr geführten Telefonate speichern zu können, was ein schwerer Verstoß gegen das Immunitätsrecht wäre. Die aus unserer Sicht zutage getretenen deutlichen Widersprüche zwischen Aussagen des Anwalts und der Staatsregierung zum Umgang mit Lothar und Katharina König werden wir dokumentieren und im Ausschuss zur weiteren Stellungnahme der Staatsregierung vorlegen.“
Im weiteren hatte Dr. Jürgen Martens (FDP), Staatsminister und Staatssekretär der Justiz und für Europa in Sachsen, die Prüfung eines weiteren Vorwurfes zu dem Vorwurf der Beleidigung während des Ermittlungsverfahren wegen Bildung eines kriminellen Vereinigung zugesagt. Bartl zum offenbar vorliegenden Fall ganz alltäglichen Rassismus in manchen sächsischen Amtsstuben, der es möglich machte, „dass einer im Ermittlungskomplex wegen Verdachts der Bildung krimineller Vereinigungen Beschuldigter konsequent als `afroamerikanisch-europäischer Mischling mit dementsprechend brauner Hautfarbe` beschrieben wird, ohne dass die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens und der mit dieser Sache betraute Ermittlungsrichter oder leitende Polizeibeamte an dieser Begriffsverwendung Anstoß nahmen.“
Inwieweit also im Sachsenländle neben anderen auch nationalsozialistische Traditionen Bestand haben dürfen, werden die weiteren Ermittlungen und Erklärungen ergeben müssen. Rechtsanwalt Eisenberg jedenfalls sieht darin eine Billigung rassistischer Sprache, weshalb er Strafanzeige wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB erstattet hatte.
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, so der Justizminister, bedürfte dies einer prinzipiellen Auswertung. Ein Blick in die entsprechenden Akten könnten da wohl helfen.
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