Fragen an die Bundesregierung: Was geschah im Fall Lothar König?
Michael Freitag
13.08.2011
Katrin Göring-Eckardt MdB (B90/Die Grünen)
Foto: Pressefoto idea / Thomas Kretschel
Während Bodo Ramelow in Thüringen gerade dabei ist, eine wirklich unabhängige Kommission "...die alles, was die sächsische Justiz an Fehlleistungen bei den Naziaufmärschen im Februar 2010 und 2011 produziert hat und was am Dienstag in Jena passiert ist, aufarbeitet und untersucht.” einfordert, haben sich zwei Bundestagsabgeordnete nun mit sieben klaren Fragen direkt an die Regierung im Fall der Durchsuchung der Amtsräume des Jenaer Pfarrers Lothar König gewandt.
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Zwei Tage nach der morgendlichen Razzia in den Jenaer Amtsräumen des Jugendpfarrers in Jena durch sächsische Polizeikräfte reißen die Proteste nicht ab. Und die offenen Fragen mehren sich angesichts des Vorgehens und der Vowürfe gegen den in Jena beliebten Seelsorger.
Nun haben sich mit Monikar Lazar MdB (B90/Die Grünen) und Katrin Göring-Eckardt MdB (B90/Die Grünen) am 12.08.2011 zwei Abgeordnete mit weitreichenden Fragen an die Bundesregierung gewandt. Mit Göring-Eckhardt weiß Lazar damit bei ihren Bedenken immerhin die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie ein amtierendes Mitglied im Rat der EKD an ihrer Seite.
Manchmal können schon Fragen einen Fingerzeig auf das geben, was hier nicht nur in ihren Augen vorgegangen sein muss, als im Endergebnis gegen 6:30 Uhr am 10. August 2011 Polizisten der sächsischen Soko 19/2 die Kirchenräume in Jena betraten.
Monika Lazar (MdB / B90/Die Grünen)
Foto: Ralf Julke (Archiv)
So schreibt Monika Lazar einleitend zu ihren Bedenken bei diesem Vorgang: "Das Vorgehen der sächsischen Polizei rund um die Durchsuchung der Dienstwohnung des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König und die Koordination zwischen den Beteiligten aus beiden Bundesländern ist mehr als fragwürdig und bedarf dringend einer genauen Untersuchung." Und nun wollen beide Abgeordneten genauer wissen, wann und in welcher Form das Thüringer Innenministerium und die Thüringer Polizei über die Aktion informiert wurden und wie die Zusammenarbeit zwischen den Landespolizeien zweier Bundesländer eigentlich üblicherweise geregelt sei.
Die Bedenken bei der besonderen Schutzwürdigkeit der Räume des Pfarrers teilen sie mittlerweile unter anderem mit Vertretern der evangelischen Kirche und wollen auch hierzu Antworten, auch vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Vorgehens der Strafverfolgungsbehörden in der zurückliegenden Zeit.
"Nach der millionenfachen Erhebung von Mobilfunkdaten per Funkzellenabfrage am 19. Februar dieses Jahres in Dresden landet die sächsische Polizei hier den nächsten Coup, der ein sehr eigenes Verständnis von Rechtsstaatlichkeit zeigt." so Lazar im Namen beider Mitglieder des Bundestages heute. Auf die Antworten sei man jedenfalls bereits heute sehr gespannt. Da dürften die beiden Grünen-Politikerinnen nicht allein sein.
1) In welchen Fällen ist seit 01. Januar 2009 die Landespolizei eines Bundeslandes in einem anderen Bundesland tätig geworden und auf welcher Grundlage ist dabei die Zusammenarbeit zwischen den Landespolizeien der beiden Bundesländer erfolgt?
2) Aufgrund welcher Erkenntnisse wurde die Durchsuchung der Dienstwohnung des Jugendpfarrers Lothar König in Jena durch die Sächsische Polizei am 10.08.2011 angeordnet und von wem?
3) Wie lange vor Beginn der Durchsuchung der Diensträume und der Privatwohnung des Jenaer Pfarrers Lothar König durch die sächsische Polizei am 10.8.2011 und in welcher Weise wurden das Thüringer Innenministerium und die Thüringer Polizei über die Durchsuchung informiert?
4) Steht, wie im Fall des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König und der Durchsuchung seiner Dienstwohnung durch die Sächsische Polizei am 10.08.2011 die Durchsuchung einer Pfarrerdienstwohnung mitsamt des Amtszimmers sowie die Beschlagnahmung von Zufallsfunden nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zum besonderen Schutz bestimmter
Berufsgeheimnisträger (§160a StPO und §53 StPO) und, wenn nein, warum nicht?
5) Warum wurden Pfarrer König oder seine Vorgesetzten nicht von der anstehenden Durchsuchung und die damit verbundenen Verdachtsmomente in Kenntnis gesetzt und wie wurde den Vorgaben des §106 StPO Rechnung getragen?
6) Auf Grundlage welcher Verdachtsmomente begründet das Innenministerium den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen den Jugendpfarrer und liegen bis auf die nicht zuordenbare angebliche Lautsprecherdurchsage noch weitere Verdachtsmomente gegen den Jugendpfarrer vor?
7) Inwiefern steht die Durchsuchung der Dienstwohnung des Jenaer Jugendpfarrers Lothar König und die ihr zugrunde liegenden Verdachtsmomente im Zusammenhang mit der massenhaften Erhebung von Mobilfunkdaten mittels Funkzellenabfragung durch die sächsische Polizei am 19. Februar in Dresden und welche weiteren Ermittlungen resultieren aus dieser Mobilfunkdatenerhebung?
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