Nach der Frontal21-Sendung zum Fall Lothar König: Quo vadis Staatsanwaltschaft Dresden?
Michael Freitag
01.09.2011
Lothar König im Frontal-Beitrag
Quelle: Screenshot der Mediathek des ZDF
Es sind böse Radikalos, Verirrte, Querulanten eben, die an der Rechtmäßigkeit staatsanwaltlichen Handelns in Sachsen zweifeln. Menschen, die dem Ruf eines ganzen Bundeslandes schaden wollen, haben sich scheinbar aufgerafft, erst Dresden zu verwüsten und nun, natürlich unter Hilfe der "interessierten Medien" die Dresdner Justiz und Politik zu diffamieren. So kann man es sehen, wenn man glaubt, höchstselbst und allein Sachsen zu repräsentieren. Bis hier hin lief es doch gut, sagte sich der Abstürzende, als er im freien Fall an der fünften Etage des Hochhauses vorüberrauschte.
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Was da gestern über die Mattscheibe flimmerte, bot sicher für aufmerksame L-IZ - Leser nicht viel Neues im Fall Lothar Königs Strafverfolgung durch die sächsische Justiz. Leider war er auch in der Verkettung der Ereignisse nicht ganz vollständig, aber im wichtigen Hauptpunkt überdeutlich. Die gezeigten Straßenszenen vom 19. Februar 2011 in Dresden, eingeschätzt durch Staatsrechtler Prof. Martin Kutsch (Hochschule f. Wirtschaft und Recht, Berlin), in welchen Lothar Königs Handeln zu sehen und zu hören war, zeigten offensichtliche Deeskalationsversuche des Pfarrers aus Jena. Via Lautsprecherdurchsage meldet er hierbei einmal ofiziell auf sich eine Demonstration an und betont in Richtung der Einsatzpolizisten, dass alles friedlich verlaufen wird. In einer weiteren Szene versucht er junge Menschen zu bewegen, sich in gehöriger Entfernung zur Polizeikette zu versammeln, eine Motivation, die er im danach eingespielten Interview nochmals betont und begründet.
Man sieht, wie sich der Jugendpfarrer mit dem blauen Lautsprecherwagen während seiner Durchsagen von der Polizeikette entfernt.
Bedrohlich für die Polizisten wirkt das alles nicht, der Seelsorger verteilt Kaffee an die umstehenden Demonstranten. Prof. Martin Kutsch zur Szene, in welcher König die Demonstranten "zusammentrommelt": "Man sieht, wie er eher mäßigend auf die Demonstranten einwirkt, indem er eben wendet und sie aufruft, beim Auto zu bleiben, aber eben gerade nicht, indem er versucht, die Leute aufzuwiegeln, meinetwegen Steine zu werfen oder so etwas ähnliches." Der Kommentar zu weiteren Einspielungen seitens der Frontal-Redaktion: "In allen vorliegenden Videos, in denen Pfarrer König zu hören oder zu sehen ist, ruft er zum friedlichen Protest auf - nicht zu Gewalt."
Lothar König in einem Frontal 21 - Beitrag vom 30. August 2011 rund um die Vorgänge zum 19. Februar 2011 und dem strafrechtlichen Vorgehen gegen Lothar König
Quelle: Screenshot der Mediathek des ZDF/Frontal 21-Beitrag
Die von der Staatsanwaltschaft Dresden ins Feld der Klagen gegen den Pfarrer geführten Rufe "Deckt die Bullen mit Steinen ein" ist zumindest auf diesen teilweise auch im Netz kursierenden Bildern und Toneinspielungen nichts zu hören.
Was der auf den Tag in Dresden, die Datensammlung danach und die Durchsuchung bei Pfarrer König reduzierte des Frontal-Beitrages ein wenig außen vor lässt, sind durchaus interessante Nebenschauplätze in der Vorgeschichte. Die zeitliche Nähe zwischen dem am 1. August 2011 veröffentlichten "Spiegel" - Artikel "Die Härte des Systems", in welchem auch Pfarrer König sich über die Art und Weise des Vorgehens der sächsischen Strafverfolger aufregte und die eventuelle Verbindung zum Durchsuchungsbefehl vom 8. August 2011 gegen ihn. Anlass für die daraufhin einsetzende Eile, sechs Monate nach dem 19. Februar in Dresden, könnte jene Äußerung des Pfarrers über das sächsische Rechtsverständnis gewesen sein, nachdem er erfahren hatte, dass gegen ihn wegen eben jener "Bildung einer kriminellen Vereinigung" ermittelt würde. (L-IZ.de berichtete) Mindestens jedoch die zeitliche Nähe bleibt, folgt man den Ausführungen des sächsischen Justizministers Dr. Jürgen Martens (FDP), dass der Durchsuchungsvorgang gegen König am 10. August "Anfang August 2011" seinen Anfang nahm.
Zaubert die Staatsanwaltschaft Dresden nicht noch ein weiteres, der Frontal 21-Redaktion nicht vorliegendes Video mit einem hetzenden, aufwiegelnden Pfarrer aus der Schublade, scheint könnte nach dem bereits zurückgezogenen Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" auch der Vorwurf des "aufwieglerischen Landfriedensbruchs" und damit auch die Begründung der Hausdurchsuchung beim Seelsorger am 10. August in sich zusammenrutschen. Und auch zu Videomaterial generell ist durchaus noch etwas anzumerken.
Auch Richter zweifeln hier und da an der Glaubwürdigkeit von Mitschnittmaterial. Zuletzt war im durch die Stuttgarter Polizei veröffentlichten Material zu "Randalen im Schlosspark" die Zeiteinblendung verschwunden, was offenbar einen Versuch darstellte, eine fliegende Wasserflasche auf einen Wasserwerfer zum Anlass für den teils brutalen Polizeieingriff zu definieren. Dieser hatte jedoch bereits vorher begonnen.
Bleiben also, finden sich nicht unbeteiligte Zeugen und eben jenes Video in der nachweislichen Urfassung, die eingesetzten Polizeibeamten an der Nossener Brücke, welche gegen Lothar König im Verfahren um den Vorwurf des Landfriedensbruchs, der Strafvereitelung und der versuchten Abdrängung eines Polizeifahrzeuges aussagen müssten oder es bereits getan haben. So bleibt vorerst abzuwarten, wie die Erkenntnisse ausfallen, welche Königs Rechtsanwalt Dr. Johannes Eisenberg nach Erhalt der tatsächlich vorliegenden Beweise gegen seinen Mandanten erlangen wird. (L-IZ.de berichtete)
Läuft der ganze Fall um Lothar König bei tatsächlichen Fehlen handfester Beweise, letztlich auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz hinaus, wäre es eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Blockade einer Neonazidemo auch durch ihn, wie durch tausende andere Gegendemonstranten am 19. Februar in Dresden gewesen. Hier jedoch mit einem geradezu riesenhaftem Anlauf der Ermittlungen dazu.
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