Handydatenaffäre Sachsen wird schier uferlos: Soko 19/2 scheint auch Rasterfahnung zu betreiben
Ralf Julke
11.08.2011
Sächsischer Staatsminister des Innern Markus Ulbig (CDU) - Antworten auf kleine Anfragen weisen den Weg in Richtung Rasterfahndung
Foto: Matthias Weidemann (Archiv)
In Sachen Handydatenaffäre spielt der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) Katz und Maus mit den Abgeordneten. Fast im Wochenrhythmus werden neue Details zu der großangelegten Ausspähaktion rund um den 19. Februar in Dresden bekannt. Doch der Minister bestätigt nur zögerlich die Details. Jüngstes Detail der Datensaugaktion: Die Nutzung des Analysesystems "eFAS" zum Datenableich mit einer Baumarktkette.
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Wenn's denn nur eine war, die da abgefragt wurde. Am 22. Juni hatte der MDR aufgedeckt, dass die Staatsregierung schon seit 2009 mit dem Analysesystem "eFAS" nach mutmaßlichen Gewalttätern fahndet. Der 19. Februar 2011 hat also schon eine Vorgeschichte von fast zwei Jahren.
Der MDR berichtete dazu: "Nach Informationen der MDR-Recherche-Redaktion werden seit 2009 Tausende Kundendaten der Baumarktkette OBI sowie Zehntausende Mobilfunkdaten aus dem Bereich der Dresdner Neustadt beim Sächsischen Landeskriminalamt gespeichert und ausgewertet. Hintergrund ist der Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Dresdner Albertstadtkaserne am 12. April 2009.
Nach MDR-Recherchen wurde bei der Suche nach den vermutlich linksextremen Tätern das computergestützte Datenabgleichsystem eFAS eingesetzt. Dieses damals neuartige System ermöglicht den Abgleich von Kundendaten der gespeicherten Mobilfunknutzern mit denen von OBI-Baumarkt-Kunden. Dafür wurden insgesamt 162.000 Einkaufsjournale der Baumarktkette beschlagnahmt und in das Ermittlungssystem gespeist und abgeglichen. Diese Daten sind auch drei Jahre nach dem Brandanschlag und einem bislang ausgebliebenen Ermittlungserfolg noch immer im System und wurden nicht gelöscht."
Dass damals OBI abgefragt wurde, hat seinen Grund darin, dass beim Brandanschlag 2009 eine schwarze Ordnungskiste verwendet wurde, die nur bei OBI erhältlich war.
Johannes Lichdi (B90/Die Grünen, MdL): "Ermittlungsmaßnahmen gegen eine Vielzahl von Unbeteiligten verstoßen aber gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung."
Foto: L-IZ.de (Archiv)
Johannes Lichdi, Landtagsabgeordneter der Grünen, wollte nun in einer Kleinen Anfrage wissen, ob die sächsische Polizei das System auch im Zusammenhang mit den Ereignissen um den 19. Februar eingesetzt hat. Und dass man nach den Ermittlungen zum 2009er Brandanschlag keineswegs aufgehört hat, auch weiterhin Daten mit "eFAS" zu sammeln, sieht Lichdi nun als bestätigt an. Und Markus Ulbig, der am 4. August auf Lichdis kleine Anfrage antwortete, wies - indem er wieder auf eine andere Kleine Anfrage verwies - darauf hin, dass das, was Polizei und Staatsanwaltschaft am 16. Februar 2011 veranstalteten, in Sachsen nichts neues ist.
Er verwies auf eine Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sabine Friedel, die am 29. Juli von Justizminister Jürgen Martens (FDP) beantwortet worden war, der explizit erklärte, dass im Zusammenhang mit dem Brandanschlag vom 12. April 2009 nicht nur 162.000 Zahlungsvorgänge bei OBI abgefragt wurden, sondern dabei "auf richterlichen Beschluss" am 17. April 2009 auch schon eine flächendeckende Funkzellendatenabfrage erfolgte und 1.129.535 Verkehrsdatensätze abgefragt wurden. Die seien freilich nicht mit den OBI-Datensätzen abgeglichen worden.
Ein solches Vorgehen wäre eine astreine Rasterfahndung.
Aber nicht nur Lichdi zweifelt mittlerweile daran, dass die sächsische Staatsregierung tatsächlich alles zugibt, was ihre Vollzugsorgane tatsächlich gesammelt, verglichen und ausgewertet haben. Einmal zu oft kam der Hinweis auf "laufende Ermittlungen" in einer Ministerantwort zu einer Anfrage, die genau den Ermittlungsmodus hinterfragt - frei nach dem Motto, "so lange wir ermitteln, sagen wir nichts über die Art und Weise unserer Ermittlungen".
"Sollten die tausendfach von den Providern übermittelten Verkehrs- und Bestandsdaten automatisch mit polizeiinternen Datenbanken abgeglichen worden sein bzw. werden, wäre dies wohl als Rasterfahndung gemäß Paragraf 98a Strafprozessordnung (StPO) einzuordnen", stellt Johannes Lichdi fest, der mit den ausweichenden Antworten des Innenministers überhaupt nicht zufrieden ist. "Die Rasterfahndung zur Strafverfolgung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und bedarf einer richterlichen Anordnung", so Lichdi.
Innenminister Markus Ulbig verweigerte allerdings - mit Hinweis auf laufende Ermittlungen - die Antwort auf die Frage, inwieweit eFAS von der SOKO 19/2 eingesetzt wurde, um die mittels Funkzellenabfragen erhobenen Verkehrsdaten bzw. die von den Providern erhaltenen Bestandsdaten automatisch mit weiteren polizeilichen Dateien abzugleichen.
Während Jürgen Martens zu den 2009er Ermittlungen noch mit einem klaren "Nein!" antwortete, sieht Markus Ulbigs Antwort eigentlich nach dem Gegenteil aus.
"Die Soko 19/2 setzt das ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem eFAS bei ihrer Arbeit ein", teilte er Lichdi mit. Und lässt sofort den Satz folgen: "Im Weiteren bezieht sich die Frage auf laufende Ermittlungsverfahren. Zum Sachstand laufender Ermittlungen gibt die Staatsregierung keine weitergehende Auskunft, um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden."
Das "im Weiteren" ist interessant. Denn im ersten Satz gibt der Minister ja nur zu, dass das System eingesetzt wird. Da aber weitergefragt wurde "insbesondere zum Abgleich ... mit den vom LKA aufgrund Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 25. 04. 2011 übermittelten Datensätzen", ist die Ministererklärung eigentlich ein klares "Ja". Auf etwas anderes kann sich das "Weitere" ja nicht beziehen.
"Offenbar gleichen sie alles mit allem ab, in der Hoffnung, so auf weitergehende Ermittlungsansätze zu stoßen", vermutet der Abgeordnete. "Ermittlungsmaßnahmen gegen eine Vielzahl von Unbeteiligten verstoßen aber gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Darum erwarte ich vom sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig Aufklärung darüber, welche Dateien für Abgleiche mittels eFAS verwendet wurden. Er sollte dies auch in seinen Bericht an den Landtag aufnehmen."
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