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Landtag hebt Immunität von André Hahn auf: Zur Geschäftsordnung, bitte!

Ralf Julke
André Hahn.
André Hahn.
Foto: Linksfraktion Sachsen
Es war eine Steilvorlage für die Regierungskoalition, die die Linksfraktion im Sächsischen Landtag da ablieferte, als sie versuchte, die Aberkennung der Immunität für ihren Fraktionsvorsitzenden André Hahn an einer juristischen Finesse festzumachen. Da lachte am Mittwoch, 12. Oktober, sogar Christian Piwarz, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages.

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„Das Immunitätsrecht ist Ausfluss der Gewaltenteilung. Die Immunität schützt nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe, sondern schützt das Parlament vor Eingriffen in seine Arbeitsfähigkeit. Daher hat der Immunitätsausschuss und letztlich der Landtag nur zu entscheiden, ob durch die Strafverfolgung die Arbeit des Landtages erschwert wird", erklärte er breitbrüstig, nachdem die Regierungsmehrheit von CDU und FDP dem Linken-Fraktionschef mit ihrer Mehrheit die Immunität abgesprochen hatte. Piwarz: "Das Parlament ist aber kein Gericht. Dem Landtag steht es gerade nicht zu, eine Feststellung über Schuld oder Nichtschuld vorzunehmen. Das allein obliegt der Justiz. Vor diesem Hintergrund ist es aberwitzig, dass sich Herr Hahn zum Märtyrer stilisiert und dem Landtag vorwirft, Demonstranten zu kriminalisieren. Der strafrechtliche Umgang mit möglicherweise rechtswidrigem Protest gegen Neonazis steht nicht im Parlament auf dem Prüfstand, sondern ist allein den Gerichten vorbehalten. An diesen Grundsatz der Gewaltenteilung halten wir aus guten Gründen auch weiterhin fest.“

Die Linksfraktion hatte mit ihrem Antrag versucht, das Ansinnen der Staatsanwaltschaft zu unterlaufen, indem sie darauf beharrte, dass das Sächsische Versammlungsgesetz, auf dessen Grundlage der Antrag auf Immunitätsaufhebung erfolgte, außer Kraft sei. Selbst die Grünen-Fraktion fand den Winkelzug überflüssig.

Der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi ging auf das Grundproblem in seiner Landtagsrede ein: "Liebe Freundinnen und liebe Freunde von der Linksfraktion und von der SPD! Wir haben zusammen das Versammlungsgesetz vor dem Verfassungsgericht beklagt und auch gewonnen. Das war eine sehr wichtige Entscheidung für die demokratische Kultur in Sachsen. Wir werden auch das nächste Versammlungsgesetz, das wortgleich ja von der Koalition eingebracht worden ist und durchgesetzt werden wird, auch wieder angreifen und auch wieder kippen."

"Natürlich wirft dieses Urteil sehr viele rechtliche Fragen auf: ob jetzt der Paragraf 21 des Landesversammlungsgesetzes oder das Bundesversammlungsgesetz gilt oder ob es überhaupt nicht gilt. Das sind schwerwiegende rechtliche Fragen, die unter den Juristen - soweit ich das beurteilen kann - durchaus sehr umstritten sind", sagte er. Doch recht deutlich sagte er auch, dass diese juristische Spiegelfechterei nicht vom Landtag zu lösen sei. Das sei nun wirklich Thema der Gerichte.

Der Landtag habe lediglich zu entscheiden, ob durch die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten die Arbeitsfähigkeit des Landtags beeinträchtigt sei. Na gut, einen zweiten schwer wiegenden Grund gibt es auch noch. Aber CDU und FDP machten es sich mit ihrem Ja zur Immunitätsaufhebung dann doch lieber einfach.

Christian Piwarz zitierte gleich mal aus der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages, Anlage 6 – Richtlinien in Immunitätsangelegenheiten, 5. Grundsätze für die Aufhebung der Immunität:
„Immunitätsrecht bezweckt vornehmlich, die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Die Entscheidung über Aufrechterhaltung oder Aufhebung der Immunität darf kein Eingriff in ein schwebendes Verfahren sein, bei dem es um die Feststellung von Schuld oder Nichtschuld geht. Der Landtag als oberstes Staatsorgan hat nur darüber zu befinden, ob sein Interesse an der ungestörten Mitarbeit des betroffenen Landtagsmitglieds gegenüber anderen öffentlichen Belangen, besonders gegenüber dem Interesse an einer gleichmäßigen und gerecht geübten Strafrechtspflege, überwiegt. Es darf somit nicht in eine Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens des behaupteten Unrechtstatbestandes eingetreten werden.“

Es ist immer leicht, sich an Geschäftsordnungen zu halten. Der Rest ist Moral. Oder Rückgrat.

Von CDU/FDP die Immunittät aberkannt: André Hahn.
Von CDU/FDP die Immunittät aberkannt: André Hahn.
Foto: Linksfraktion Sachsen

Und die kleine Frage danach, weswegen ausgerechnet André Hahn für eine Demonstrationsteilnahme im Februar 2010 vor Gericht zitiert wird.

Rico Gebhardt, Landesvorsitzender der Linken, dazu: "Die Regierungsfraktionen CDU und FDP haben der Staatsanwaltschaft den Weg für die Anklage gegen den Vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion frei gemacht, die ausschließlich damit begründet wird, dass er Fraktionsvorsitzender ist und wegen seiner herausgehobenen Funktion an der Verhinderung eines Naziaufmarsches 'schuld' sein soll. Das aber ist politischer Missbrauch der Strafverfolgung, vor der die Immunität gerade schützen soll."

Womit er das erwähnt, was eben in einer Geschäftsordnung niemals steht. Zumal in Sachsen, denn gleichzeitig ist ja auch ein Verfahren gegen den Vorsitzenden der Linksfraktion in Thüringen, Bodo Ramelow, im Zug. Gebhardt: "Aber diese bedenkenlose Unterwerfung von Grundrechten unter politische Vorgaben – siehe Handydatenaffäre und die beginnende Welle von Verfahren gegen Nazigegner wegen des gescheiterten Naziaufmarsches am 19. Februar 2011 – ist gerade zweifelhaftes Markenzeichen der 'sächsischen Demokratie'. Deshalb ist André Hahn kein Einzel-, sondern Präzedenzfall für viele unbekannte Menschen, die sich Nazis in Dresden und im Land entgegenstellen, auch sie haben alle Sympathien und Unterstützung der Linken."

Für Johannes Lichdi war der kleine, aber feine Unterschied klar: "Der Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft dann zurückzuweisen, wenn die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes infrage steht - das ist hier nicht der Fall - oder wenn die Fraktionen der Meinung sind, dass hier Willkür besteht. Meine Fraktion hat im Immunitätsausschuss klargemacht, dass wir im Fall der Anklage gegen Kollegen Hahn tatsächlich Willkür erkennen. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf und meine Fraktion wird heute Abend auch so entsprechend abstimmen."

"Aber weil wir dort den geraden und eindeutigen Weg gehen wollen, weil wir eben Willkür erkennen, halten wir dies für ein unzulässiges, untaugliches Ablenkungsmanöver", sagte er noch einmal zum Linke-Antrag. "Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können."

Und so zuckten CDU und FDP einfach mit den Schultern, beriefen sich auf die Geschäftsordnung und entzogen André Hahn am Mittwoch die Immunität. Womit Sachsen einen weiteren teuren Prozess bekommt, bei dem am Ende entweder die Linke triumphiert, weil André Hahn freigesprochen wird, oder bei dem die Demokratie erheblich beschädigt wird, weil die tragische Botschaft da steht: Wer in Sachsen gegen Nazis demonstriert, macht sich strafbar.

Und der finstere Spaß an der Geschichte: Auch die NPD stimmte der Aufhebung der Immunität von André Hahn zu.

Wahrscheinlich kann man hier sehr gut über die Demokratie in Sachsen diskutieren: www.facebook.com/cdulandtagsfraktionsachsen

Hier möglicherweise auch: www.facebook.com/dielinke.sachsen


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