Sächsischer Daten-Skandal: Innenminister weicht klarer Antwort zum Battis-Gutachtens aus
Ralf Julke
22.10.2011
Klaus Bartl.
Foto: Linksfraktion Sachsen
Als jüngst die Aberkennung der Immunität für den Vorsitzenden der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, zur Debatte stand, kritisierte der Grünen-Abgeordnete die juristische Spitzfindigkeit der Genossen. Die blättern gern ganze Gesetzeswerke durch, um ihre Anträge auszufeilen - und verlieren dabei die simpelsten Dinge aus dem Blick. Auch Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und studierter Jurist, ist nicht frei davon.
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Er hatte Markus Ulbig, aktuell sächsischer Innenminister und studierter Wirtschaftswissenschaftler, fünf ausgefeilte Fragen zum Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Battis gestellt, das dieser - nach Beauftragung durch Sachsens Innenminister - zum Gutachten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur so genannten Handy-Affäre erstellt hatte.
Das Gutachten des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig hatte seinerseits der Sächsische Landtag in Auftrag gegeben. Und in gewöhnlichen Demokratien hätte der zuständige Minister so ein profundes Gutachten schlicht zur Kenntnis genommen und - da deutliche Kritik am Ausmaß der Datensammelei und der nicht wirklich profund begründeten Ersuchen von Polizei und Staatsanwaltschaft deutlich wurden - in seinem Ressort einfach dafür gesorgt, dass die Verwerfungen beseitigt werden und die Grenzüberschreitungen abgestellt werden.
Das wollte aber der sächsische Innenminister so nicht. Stattdessen gab er beim Berliner Rechtsexperten Battis für 11.900 Euro ein Gutachten in Auftrag, in dem dieser bewerten sollte, ob Schurig seine Kompetenzen überschritten hatte.
Schurig hatte deutlich Polizei und Staatsanwaltschaft kritisiert und die richterliche Instanz, für die er als Datenschutzbeauftragter des Landes nicht zuständig ist, explizit ausgeschlossen. Battis nun wieder hatte ausführlich dargelegt, dass der zuständige Dresdner Richter sehr wohl eigenständig entschieden habe.
Battis ging sogar noch einen Schritt weiter: Polizei oder Staatsanwaltschaft hätten zwar das Ausmaß der Funkzellenabfrage beantragt. Aber die Verantwortung über Anordnung und das letztlich festgelegte Ausmaß der Funkzellenabfrage hätte der zuständige Richter getragen. Wahrscheinlich auch für Juristen dann nicht mehr nachvollziehbar: Wenn der Datenschutzbeauftragte nun das Ausmaß der Funkzellenabfrage kritisiere, überschritte er seine Kompetenzen, denn damit kritisiere er er die richterliche Instanz. Oder wolle sie gar kontrollieren.
Für Klaus Bartl ja nun wieder ein ganz besonderer juristischer Spaß: "Ulbig hatte einerseits dem Datenschutzbeauftragten Einmischung in die richterliche Unabhängigkeit vorgeworfen, andererseits aber selbst genau dies getan, nämlich per externem Gutachter die Verhältnismäßigkeit der richterlichen Anordnung auf Funkzellenabfrage untersuchen lassen."
Wahrscheinlich gibt es diesen ganz unverwechselbaren Humor unter Juristen. Nur wird der selten so öffentlich. Denn wenn Bartl den Innenminister nun genau dazu befragt, bekommt er die nächste Pointe schon automatisch geliefert.
Denn Ulbig muss in seiner Antwort auf Frage 1 einräumen: „Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung werden im Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht ausdrücklich bewertet.“
Die Schadenfreude bei Bartl unüberhörbar: "Na also, damit sind wir doch der Wahrheit ein gutes Stück näher gekommen. Schade, dass Ulbig dem anfügt, der Datenschutzbeauftragte habe aber 'mittelbar' die richterliche Anordnung als unverhältnismäßig eingestuft, weil er die Anregungen aus der Polizei bzw. die Anträge der Staatsanwaltschaft derart bewertet. Diese Sicht kann nur verwundern, versuchten Staatsregierung und Gutachter Battis doch bisher stets den Eindruck zu erwecken, das zuständige Gericht habe sich entgegen dem Schein der Akten – Staatsanwaltschaft schrieb Antrag unter dem Briefkopf des Gerichts, das den Text nicht veränderte – sehr wohl völlig unabhängig eine Meinung gebildet."
Wissen wollte Bartl aber auch, ob die Erstellung eines teuren (Gegen-)Gutachtens zum Bericht des Datenschutzbeauftragten überhaupt zulässig war. Immerhin hatte der Auftrag an Prof. Battis stolze 11.900 Euro gekostet.
Doch da sah sich Bartl mit "Nebelkerzen" konfrontiert. Übrigens eine gängige Methode in Sachsen: Statt zu antworten, verweisen die angefragten Minister einfach auf ihre Antworten zu Fragen in anderen Drucksachen. In diesem Fall: "Vergleiche die Antwort auf Frage 1 der Drs. 5/6986.“
Bartl: "Im entsprechenden Teil der Antwort auf eine andere Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sabine Friedel (Landtags-Drucksache 5/6986) heißt es wiederum: 'Vergleiche die Antwort auf die Frage 3 der Drs. 5/6932…' Nur auf die Frage nach der Zulässigkeit der Überprüfung einer unabhängigen Gerichtsentscheidung durch einen Regierungs-Gutachter wird nicht geantwortet. Ob die Prüfung durch Herrn Battis nicht 'umfassend' war, wie der Minister antwortet, ist irrelevant, daraus ließe sich allenfalls ableiten, dass der Preis für das Gutachten womöglich überhöht war. Jedenfalls zeugen solche Ketten-Nichtantworten von schlechtem politischen Stil und motivierten uns nur zu weiteren Nachfragen."
Da vergisst man glatt die eigentliche Aussage. Denn in Ulbigs Antwort steht ja: "Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der richterlichen Antwort werden im Bericht des Datenschutzbeauftragten nicht ausdrücklich bewertet."
Da es aber im Battis-Gutachten um die von Sachsens Ministern so gern beschworene "Gewaltenteilung im Strafermittlungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer nachträglichen Funkzellenabfrage" ging, ist das eigentlich das ministerielle Eingeständnis: Das Gutachten war schlichtweg überflüssig. Rausgeschmissenes Geld.
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