Sächsischer Datenskandal: Innenministerium will "Gegengutachten" zu Schurig´s durch Battis erstellen lassen
Michael Freitag
13.09.2011
Nach dem Bericht des Datenschutzbeauftragten Schurig sind offenbar erneut die Sächsischen Abgeordneten gefragt. Die deutlichen Worte im Bericht geben bereits jetzt genug Anlass zur öffentlichen Debatte.
Am 8. September 2011 platzte, wohlwollend formuliert, eine kleine Bombe im Sächsischen Datenskandal. Der parlamentarisch bestellte Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hatte in seinem Bericht über die Datenerhebungen rings um die Dresdner Demonstrationen die Rechtswidrigkeit großer Teile der Sammeleien durch die sächsischen Behörden festgestellt. Und klare, sofortige Handlungsregeln formuliert.
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Das dies der Dresdner Staatsanwaltschaft, der Dresdner Polizei, dem Innen- und Justizministerium ebensowenig gefallen konnte, wie dem sächsischen LKA, konnte man schon ahnen. Nun schlägt man offenbar zurück.Nun soll es also erneut der Verfassungsrechtler Ulrich Battis für die Staatsregierung mittels eines weiteren Gutachtens beurteilen, was da bereits durch Schurig kritisiert wurde. Bereits kommende Woche soll sein Gutachten vorliegen. Schon bei der anschließend durch ihn beanstandeten "Extremismusklausel" hatte man ihn aus Sachsen angefordert. Überhaupt eine langsam sichtbare Linie in sächsischem Regierungshandeln - nicht der parlamentarische Disput bringt Konsens und Lösungen, sondern längst Gerichte (u.a. bei der derzeit gescheiterten Versammlungsgesetzesnovellierung) und offenbar Gutachter, bei denen man eine wohlwollende Prüfung erhofft, wenn die Zeichen auf Sturm stehen.
Wobei man mit Prof. Ulrich Battis durchaus die Erfahrung gemacht haben sollte, dass er keineswegs alles toll findet, was Bundes- oder Landesregierung so formulieren. Er hatte nämlich nur den ersten Satz der "Bestätigungserklärung" für rechtens befunden - die Selbstverpflichtung der beantragenden Vereine. Die Sätze 2 und 3 verstießen nach seiner Analyse gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Netzwerk Courage hat seine Einschätzung ins Netz gestellt. (Anm. d. Red.: Der Link ist unter diesem Artikel zu finden.)
André Hahn (Die Linke, Sachsen): "Es kann zudem nicht sein, dass Fragen von Abgeordneten zu diesem Komplex in Ausschüssen mit Verweis auf laufende Verfahren nicht beantwortet werden, nun aber offenbar derartige Daten an einen externen Gutachter übermittelt werden, um im Auftrag der Regierung die Rechtsverstöße von Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen."
Foto: Fraktion Die Linke Sachsen
Längst steht nun für die Sächsische Regierung mehr auf dem Spiel, als reuevoll die Köpfe zu senken und eine simple Schludrigkeit einzugestehen. Zu weit haben sich die Minister Markus Ulbig (CDU) und Dr. Jürgen Martens (FDP) bereits in ihren Ausführungen seit Juni diesen Jahres in Ausschüssen und vor dem Landesparlament aus dem Fenster gelehnt. Meist durch die Leugnung von Tatsachen durch Innenminister Markus Ulbig, wie dem Einsatz des IMSI-Catchers, kurz bevor diese dann durch andere, teils über die Presse auf den Tisch gelegt wurden. (L-IZ.de berichtete)
Hörte man den beiden aufsichtsführenden Ministern über Staatsanwaltschaft und Polizei in den vergangenen Wochen und Monaten zu, war irgendwie alles soweit wieder in Ordnung. Die Versetzung des Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch musste als bis heute einzige wirkliche Maßnahme seitens der Landesregierung genügen. Ein klassisches Bauernopfer, wie sich längst herausgestellt hat. Schon am 27. Juni 2011 selbst konnte so recht niemand glauben, dass er allein für die Vorgänge zuständig sein könne. Wenn er es denn überhaupt war, ein Zweifel, der sich auch in der Versetzungsaktion selbst spiegelte. Heute ist Hanitsch Leiter der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste und blieb damit in einer Führungsfunktion. (L-IZ.de berichtete) Sein Nachfolger Dieter Kroll gilt laut SZ Online vom 29. Juni 2011 "als Intimus von Landespolizeipräsident Merbitz".
Der Bericht von Andreas Schurig jedoch wies am 8. September auf die eigentlichen Sollbruchstellen, auf die Momente der Übertretungen von Datenrecht und Gesetz hin. Diese sah er eben auch bei der Dresdner Staatsanwaltschaft, dem LKA und - letztlich in der gesamten Kette der involvierten Strafverfolgungsbehörden, die an der Datensammelei und Speicherung im Umfeld der Februardemonstrationen in der Landeshauptstadt beteiligt waren. So attestierte Schurig in Richtung Dresdner Polizei: "Die Funkzellenabfrage der 'Soko 19/2' schoss über das Ziel hinaus."
An das LKA Sachsen und dessen Leiter Dr. Jörg Michaelis (CDU) erging die Auswertung noch deutlicher: "Die Funkzellenabfrage des LKA Sachsen am 18. und 19. Februar 2011 in Dresden schossen weit über das Ziel hinaus. Bereits die zeitlichen und örtlichen Ausmaße waren nicht angemessen. Auch eine darüber hinausgehende Prüfung der Verhältnismäßigkeit war nicht erkennbar. Ein Konzept zur Reduzierung der Daten auf das erforderliche Maß war nicht vorhanden." Damit ist auch die Behörde in ihrem Handeln angefragt, mit welcher natürlich Sachsens Polizeipräsident Bernd Merbitz (CDU) in seiner Tätigkeit verbunden ist.
Fazit Schurigs: "Ich habe deshalb die PD Dresden (Soko 19/2), das LKA Sachsen und die StA Dresden nach § 29 SächsDG beanstandet."
Sabine Friedel (SPD, Sachsen) zur Idee des "Gegengutachtens" durch die Sächsisches Landesregierung: "Der Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Institution des Freistaates. Laut Gesetz sind die Behörden verpflichtet, ihn bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Mit dem Gegen-Gutachten verstößt die Staatsregierung gegen diese Pflicht."
Foto: spd-fraktion-sachsen.de
Offen auch die Frage, wie diese ganzen Aktionen der Staatsanwälte im von Präsident Norbert Röger (CDU) geleiteten Dresdner Amtsgericht eigentlich genehmigt werden konnten? Hier hatte Schurig mehr Genauigkeit in den Begründungen in den Anträgen der Staatsanwälte angemahnt, nicht jedoch das Handeln der Richter schaft selbst kritisiert. (L-IZ.de berichtete) Obwohl man auch diese Frage stellen könnte, anstelle von Schurig, der dies tunlichst unterließ, wie eben jene offenbar kritikwürdigen Anträge den Richtertisch passieren konnten?
Was die Verantwortlichen rings um Staatsanwaltschaft Dresden mit dem leitenden Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann an der Spitze, vorab nicht daran gehindert hatte, öffentlich gegenüber dem Jenaer OB Albrecht Schröter (SPD) zu betonen, dass es sich bei allen Maßnahmen in Dresden um verhältnismäßige Eingriffe auch im Hinblick auf den Datenschutz gehandelt hatte. Zu dieser Rechtsauffassung gelangte der Datenschützer dann eher nicht.
Nun spricht das Sächsische Innenministerium von immer noch zum Gutachten Schurigs vorhandenen Gegenmeinungen. Man kann sich vorstellen, wer diese hat. Statt den eigentlich klaren Forderungen Andreas Schurigs in der zumindest jetzt gebotenen Schadensbegrenzung zu folgen, sucht man offenbar nach dem Ausweg aus einem Dilemma. Denn dieses ist längst offenkundig. Darüber hinaus muss man sich nun wiederum fragen, wie es rechtlich zu rechtfertigen ist, dass ein nicht dazu demokratisch berufener Rechtswissenschaftler aus Berlin hier für ein Gutachten Zugang zu Daten bekommen müsste, welche er eigentlich nach dem Datenschutzgesetz gar nicht einsehen darf? Denn wie sonst soll Ulrich Battis in einer gleichen Qualität prüfen wie Andreas Schurig es bereits getan hat?
Dazu meldet sich auch die Sächsische Linke zu Wort. So formuliert heute André Hahn (Landesvorsitzender, Die Linke), selbst derzeit noch betroffen von der Strafverfolgung durch Sächsische Behörden: "Die Ankündigung eines 'Gegengutachtens' im Auftrag des Innministeriums ist höchst befremdlich: Dies ist nicht nur ein Misstrauensvotum der Regierung gegen den vom Parlament mit großer Mehrheit gewählten Datenschutzbeauftragten, das wir ebenso entschieden zurückweisen wie u. a. auch offenbar überstürzte wie ungerechtfertigte Kritik aus Teilen der Justiz. Herr Schurig hat nicht mehr und nicht weniger getan, als nach Verfassung und Gesetz seine Aufgaben zu erfüllen. Das zu respektieren ist ein Gebot der verfassungsmäßigen Ordnung – die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist ebenso geschützt wie die Gerichte."
Ein Status, welchen der Verfassungsrechtler Ulrich Battis nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Hahn weiter: "Es kann zudem nicht sein, dass Fragen von Abgeordneten zu diesem Komplex in Ausschüssen mit Verweis auf laufende Verfahren nicht beantwortet werden, nun aber offenbar derartige Daten an einen externen Gutachter übermittelt werden, um im Auftrag der Regierung die Rechtsverstöße von Ermittlungsbehörden zu rechtfertigen. Wir fordern die CDU/FDP-Koalition auf, den Weg frei zu machen für die Wiederherstellung unbeschädigter Rechtsstaatlichkeit in Sachsen – und der Behandlung des Dringlichen Antrags und seinem Inhalt zuzustimmen."
Und diese, offenbar unbequemen Forderungen Schurigs zum weiteren Umgang mit den offenbar rechtswidrig erhobenen Daten waren: "Benachrichtigung der namentlich Betroffenen. Unverzügliche Reduzierung des gespeicherten Datenbestandes in den Arbeitsdateien sowie Löschung der zur Strafverfolgung nicht erforderlichen Daten. Sperrung der Rohdaten. Keine Speicherung der Funkzellendaten für Gefahrenabwehrzwecke. Beachtung der Kennzeichnungspflicht der erhobenen Daten. Entscheidung über die Verwertung von Verkehrsdaten aus der Funkzellenabfrage in anderen Verfahren. Zukünftig genaue Bezeichnung der Rechtsgrundlagen in Anträgen. Erstellung eines allgemeinen Reduzierungskonzepts für künftige Fälle. Schaffung untergesetzlicher Handlungsanweisungen. Präzisierung der gesetzlichen Grundlagen."
Ein Menge Arbeit eigentlich für die noch amtierenden Sächsischen Innen- und Justizminister Ulbig und Martens.
Seitens der Sächsischen SPD sieht man heute dazu jedoch offenbar keine Handlungsansätze in der CDU-geführten Regierung des Freistaates. Unter dem Titel "Ohne Skandalisierung und Vertuschung" formuliert Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Idee eines weiteren Gutachtens: „Mit ihrem Gegen-Gutachten verstößt die Staatsregierung gegen ihre Pflichten. Man kennt das aus der Antike und der Bibel: Der Überbringer der schlechten Botschaft wird bestraft. Das ist alttestamentarisches Gebaren, aber keine rationale Verhaltensweise."
Inwieweit sich heutige CDU-Vormänner im privaten Rahmen noch mit solchem Lesestoff befassen, ist nicht bekannt. Im Weiteren nennt Friedel die Kritik am Sächsischen Datenschutzbeauftragten Schurig schlicht "unsachlich und ungerechtfertigt". Weiter heißt es: "Denn seine Bewertungen nehmen die Gerichte ganz ausdrücklich aus, eben um die richterliche Unabhängigkeit zu achten. Es ist auch unverständlich, dass die Staatsregierung ein Gegen-Gutachten in Auftrag gegeben hat. Der Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Institution des Freistaates. Laut Gesetz sind die Behörden verpflichtet, ihn bei seiner Tätigkeit zu unterstützen. Mit dem Gegen-Gutachten verstößt die Staatsregierung gegen diese Pflicht."
Und Pflicht ist ja bekanntermaßen in einer Demokratie die Tochter des Rechts.
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