Weil er am 13. Februar friedlich demonstriert hat: Staatsanwaltschaft Dresden will Linken-Chef unbedingt vor den Kadi bekommen
Ralf Julke
14.08.2011
André Hahn.
Foto: Linksfraktion Sachsen
Am Freitag, 12. August, gab der Vorsitzende der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, Auskunft zu den Ermittlungen gegen ihn. Die laufen in diesem Fall einmal nicht seit dem 19. Februar in Dresden sondern stammen aus dem letzten Jahr. Aber sie haben eigentlich den selben Grund: Als überzeugter Linker demonstrierte der Abgeordnete öffentlich gegen einen Nazi-Aufmarsch. Das scheint in Sachsen unerwünscht zu sein.
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Um ihn aber wegen dieser Inanspruchnahme eines durch die Verfassung gegebenen Grundrechtes vor den Richter bringen zu können, muss erst einmal seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben werden. Das ist in einem ersten Anlauf schon einmal gescheitert, weil die meisten Fraktionen gar nicht einsehen wollten, warum eine friedliche Gegendemonstration in Sachsen auf einmal zu einem Fall für die Gerichte werden sollte.
Nun wird in einem zweiten Anlauf versucht, den Geschäftsordnungsausschuss des Landtags zur Aufhebung seiner Immunität zu bewegen. Man nimmt dabei sogar ein Video zum Anlass, das er selbst seit Monaten auf seiner Website laufen hat und das ihn bei der Teilnahme an der Gegendemonstration am 13. Februar in Dresden zeigt.
Das Video auf Hahn Website soll jetzt gegen Hahn verwendet werden.
Screenshot: L-IZ
"Die Dresdner Staatsanwaltschaft ist geradezu besessen von der Idee, es müssten für die 2010 und 2011 erfolgreiche Verhinderung des europaweit größten Naziaufmarsches verantwortliche Rädelsführer dingfest gemacht werden", stellte er bei einer öffentlichen Pressekonferenz am Freitag mit. "Das liegt an der Perspektive der sächsischen Anklagebehörde, dass nur Protest gegen Nazis zulässig sei, von dem diese nichts mitbekommen. Zur Durchsetzung dieser deutschlandweit einmaligen Position wird eine bundesweit einzigartige Eskalation vorangetrieben, in der letztlich die gesamte kritische Zivilgesellschaft als kriminelle Vereinigung eingestuft wird."
Ins Visier wurden dabei schon 2010 vier Landtags-Fraktionsvorsitzende der Linken genommen, darunter André Hahn. Dass nun ein YouTube-Video, das ihn bei einer friedlichen Gegendemonstration zeigt, als sogenanntes Beweismittel herangezogen wird, zeige die eklatante Beweisnot der Staatsanwaltschaft, sagt er.
"Da dieses Video, ganz abgesehen von seinem unverfänglichen Inhalt, erst während des 13. Februar auf der Straße in Dresden entstanden ist, konnte es logischerweise niemanden dazu anstiften, dorthin zu kommen", stellte der Abgeordnete fest. "Darüber hinaus erneuert die Staatsanwaltschaft ihr 'Argument', mir käme aufgrund meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender eine besondere Verantwortung auch in strafrechtlicher Hinsicht zu. Dieser 'Logik' haben aber schon bei der letzten Sitzung des Landtags-Geschäftsordnungsausschusses Vertreter aller demokratischen Fraktionen widersprochen. Strafrechtliche Verfolgung darf sich ausschließlich auf eine konkrete Tat gründen, nicht aber auf eine demokratisch gewählte Funktion im Parlament. Dies wäre politischer Missbrauch der Strafverfolgung, vor der Abgeordnete durch die Immunität zu Recht geschützt werden."
Das Problem der sächsischen Justiz scheint zu sein, dass sie zwar gut zwei Dutzend unfriedliche Gewalttäter als Auslöser der gewalttätigen Übergriffe unter anderem am 19. Februar in Dresden vermutet, dass aber selbst massenhafte Funkzellenabfragen, systematische Hausdurchsuchungen und Rasterfahndung Polizei und Staatsanwaltschaft nicht auf die Spur der Täter gebracht haben. Dass dabei auch medial sichtbar friedliche Gegendemonstranten, die nach allen Erkenntnissen die Mehrheit des Gegenprotestes ausmachten, ins Zielkreuz der Justiz geraten, lässt eigentlich ahnen, wie hilflos die Behörden tatsächlich im Dunkeln stochern.
"Wir vertreten wie der Jenaer Jugendpfarrer Lothar König die Auffassung, das ein friedlicher Protest in Sicht- und Hörweite von Nazi-Veranstaltungen möglich sein muss", erklärte Hahn am Freitag. "Deshalb wird die Razzia sächsischer Polizei in den Räumen von Pfarrer König auch in Sachsen ein parlamentarisches Nachspiel in Form einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses haben, zu dem unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Klaus Bartl informieren wird. Die Thüringer Fraktion der Linken hat eine ebensolche Sitzung in Erfurt beantragt."
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