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Der Stadtrat tagt: Auflagenbescheid der Landesdirektion zur LVV heute Gegenstand einer Sondersitzung

Vanessa Raab
Wolken überm Rathaus
Wolken überm Rathaus
Foto: L-IZ.de (Archiv)
Auf Antrag von rund einem Viertel der Stadträte ist für heute Abend eine eilige Sondersitzung einberufen worden. Es soll über den Genehmigungsbescheid der Landesdirektion zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) diskutiert werden. Und vor allem darüber, ob dagegen Widerspruch eingelegt werden soll. Dieser müsste spätestens morgen erfolgen.

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Im Februar 2010 hat der Stadtrat für eine Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt und der LVV gestimmt. Diese Rechtsgeschäfte müssen von der Rechtsaufsichtsbehörde, in diesem Fall der Landesdirektion, genehmigt werden. Das hat die Behörde auch getan: der Genehmigungsbescheid erging am 30. September und der Änderungsbescheid am 1. November - 2011 wohlgemerkt. Die Landesdirektion ist mit einem Höchstbetrag für die Kapitalausstattung von 290 Millionen Euro einverstanden.

Diese Einwilligung gibt die Landesdirektion aber nicht einfach so: über zehn Auflagen sind als Bedingung daran geknüpft, wie aus den Dokumenten zu entnehmen ist, welche der L-IZ.de vorliegen. Hauptknackpunkt darin für die Landesdirektion die fehlenden Rückstellungen bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL). Denn das Ergebnis des Gerichtsverfahrens, welches im Schlepptau der krummen Geschäfte des ehemaligen KWL-Chefs Klaus Heininger folgen wird, steht noch aus. Wenn der Prozess verloren würde, müsste die KWL und damit die LVV und, wenn die nicht zahlen kann, die Stadt, für die geforderte Summe von 290 Millionen Euro aufkommen.

Die Landesdirektion fordert, dass der Konzern „mindestens 50% des Risikos selbst trägt“. Das soll durch die verschiedenen Auflagen erreicht werden. Die LVV als Gesellschafterin der KWL soll zum Beispiel „zum Zwecke der Risikovorsorge liquide Mittel einer zweckgebundenen Geldanlage zuführen“, die erst nach dem Urteilsspruch wieder aufgelöst werden dürfe. Aber natürlich nur, wenn Leipzig gegen die Gläubiger-Banken gewinnt. Und im Falle einer Verurteilung muss die LVV „weitere Einsparungen i.H.v. 40 Mio. € jährlich durch Verzicht auf Investitionen bei den Tochterunternehmen erzielen, soweit dem nicht rechtliche Hindernisse aus den Cross-Border-Leasing-Geschäften entgegen stehen“.

Der Einspruch des Regierungspräsidium zur LVV zwingt die Stadt zu handeln: Heute also Wolken überm Rathaus
Der Einspruch des Regierungspräsidium zur LVV zwingt die Stadt zu handeln: Heute also Wolken überm Rathaus
Foto: L-IZ.de (Archiv)

Im ersten Bescheid wollte die Landesdirektion, dass die LVV zum einen 30 Millionen Euro aus Verkäufen von Gesellschafteranteilen an anderen Unternehmen generieren und zum anderen die gesamten Anteile an der HL komm und Perdata veräußert werden sollten, um die oben genannte Geldanlage zu bilden. Das wurde aber im Änderungsbescheid abgewandelt und heißt nun: „Zum Zwecke der Bildung dieser zweckgebundenen Geldanlage sind insbesondere Geschäftsanteile von Unternehmen des LVV-Konzerns mit Buchwert von mindestens 70 Mio. € zu verkaufen. Dabei ist insbesondere der Verkauf weiterer Anteile der HL komm Telekommunikations-GmbH, der PERDATA Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH und der Wassergut Canitz GmbH zu prüfen.“

Nach derzeitigem Stand sind die Verkaufsbemühungen der Stadt deutlich fern der einst prognostizierten 30-35 Millionen Euro, allerdings nur für Anteile an Perdata und HL komm von je 49,9 Prozent. Die Bertelsmann-Tochter Arvato scheint gerade einmal 18 Millionen für dann schon 100 Prozent an Perdata bezahlen zu wollen.

Nun lautet die aktuelle Order aus dem Regierungspräsidium: Um nur irgendwie Geld ran zu schaffen soll die LVV „nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen der Tochterunternehmen verkaufen“. Und die KWL hat als Auflage, „freiwillige Leistungen, insbesondere Spenden und Sponsoring zu prüfen und gegebenenfalls einzustellen“.

Weiter heißt es, die Stadt „darf keine weiteren Bürgschaften oder Verpflichtungen, die Bürgschaften oder Gewährverträgen wirtschaftlich gleichkommen, übernehmen, sofern dadurch der von der Stadt zum 01.01.2011 übernommene Gesamtbürgschaftsrahmen i.H.v. 406.833.593,-€ überschritten würde“. Um den Abbau dieser Bürgschaftsverpflichtungen voran zu treiben, soll ein Konzept erarbeitet werden, was der Stadtrat bis Ende 2012 zu beschließen hat. Und gleich noch ein Konzept, diesmal die Umstrukturierung der LVV und das Erfüllen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags betreffend, soll dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden – das aber schon in sehr naher Zukunft, nämlich Ende Januar.

Eine weitere Auflage: In der Eröffnungsbilanz muss die Stadt die vollen 290 Millionen Euro an Rückstellungen ausweisen, um „für den Fall einer drohenden Inanspruchnahme aus der Kapitalausstattungsvereinbarung“ auch zahlen zu können. Wenn eine dieser Auflagen nicht erfüllt wird, dann behält sich die Landesdirektion vor, den Genehmigungsbescheid zu widerrufen.

Es gibt also heute ab 19 Uhr im Leipziger Stadtrat eine ganze Menge zu besprechen.

Zum Artikel vom 30. November 2011 auf L-IZ.de
Der Stadtrat tagt: Kein Widerspruch gegen LVV-Genehmigungsbescheid von Landesdirektion aus Leipzig


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