Geplante Teilverkäufe: Städtisches Bestattungswesen ist dritter Privatisierungskandidat
Gernot Borriss
03.02.2011
Leipziger Südfriedhof.
Foto: Ralf Julke
Der Leipziger Stadtrat wird am 9. Februar nicht nur über die Zukunft der Stadtwerke-Töchter perdata und HLkomm entscheiden. Auch der mögliche Teilverkauf des Städtischen Bestattungswesens soll eingeleitet werden. Aus dem jetzigen Eigenbetrieb soll eine GmbH werden, dessen unternehmerische Führung einem privaten Dritten anvertraut werden soll.
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Der Tod ist für Viele ein Tabuthema, und über Trauerfälle und Bestattungen redet niemand gern. Doch von der Vergänglichkeit irdischen Seins kündet bereits das „Mors certa“ vom Dach des Neuen Rathauses.
Die negativen Betriebsergebnisse des seit 1998 bestehenden Eigenbetriebes „Städtisches Bestattungswesen“ (SBW) beunruhigen die Rathausspitze schon länger. Deshalb seien beim kommunalen Bestatter „einschneidende Strukturveränderungen unumgänglich“, heißt es in der Vorlage, über die der Stadtrat am Mittwoch nächster Woche abstimmen soll. Dabei geht es um die „Grundsatzentscheidung zur Vorbereitung einer Ausgliederung des Eigenbetriebs Städtisches Bestattungswesen sowie einer anschließenden Veräußerung von Anteilen“.
Das passt inhaltlich insofern zum Thema der Sondersitzung, weil der Stadtrat zuvor die Bindungsfrist des Bürgerentscheides vom 27. Januar 2008 zum Erhalt der Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge zuerst auf unbestimmte Zeit verlängern will, um dann – so der Plan – den Anteilsverkauf der Stadtwerke-Töchter perdata und HLkomm einzuleiten.
Gleiches hat die Stadtverwaltung auch mit dem Städtischen Bestattungswesen vor. Ein privater Investor soll einen Minderheitsanteil von bis 49 Prozent an der noch zu gründenden GmbH erwerben. Gleichwohl soll dem Investor „dennoch die unternehmerische Führung zugestanden werden“. Nur dann sei aus Sicht der Stadtverwaltung das Ganze für Private „auch attraktiv“. Eine bloße Finanzbeteiligung sei „angesichts der bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung des SBW für potenzielle private Investoren nicht attraktiv“. Der private Investor muss aus Sicht der Stadtverwaltung „die wirtschaftlichen Optimierungspotenziale heben“ und davon über seine Beteiligung profitieren können. Zur unternehmerischen Führung gehöre deshalb zwingend das „Bestimmungsrecht für die strategische Ausrichtung der Gesellschaft“ samt „Bestimmung der Geschäftsführung bzw. einer Dominanz in der Geschäftsführung“.
Leipziger Südfriedhof.
Foto: Ralf Julke
Die Stadtverwaltung hat den kommunalen Bestatter mit seinen derzeit 38 Beschäftigten als Verlustbringer ausgemacht, der nur mit privater Hilfe flott gemacht werden könne. „Weder die Stadt Leipzig noch der SBW verfügen über ausreichende Marktkenntnisse, um das wirtschaftliche Überleben des Betriebes auf Dauer sicherzustellen“, so das per Vorlage ausgestellte Selbstzeugnis. „Die einzige Alternative, um das Städtische Bestattungswesen fortzuführen und Arbeitsplätze zu sichern, besteht darin, einen erfahrenen privaten Bestatter als Partner und Gesellschafter zu finden“, so das Fazit der Verwaltungsspitze.
Dabei wird der SBW noch immer mit 16 bis 17 Prozent aller Bestattungen in Leipzig betraut. Auch rechnet „der Eigenbetrieb nach dem derzeitigen Planungsstand mittelfristig mit leicht positiven Ergebnissen“, erfährt man in der Vorlage.
Deshalb kann Leipzigs Verdi-Geschäftsführerin Ines Jahn diesen Verkaufsplänen nichts Positives abgewinnen. „Diese Pläne werden seit vielen Jahren immer wieder diskutiert und werden daher nicht besser“, sagt die Gewerkschafterin. Der Eigenbetrieb sei ja gerade deshalb gebildet worden, um „diesen Bereich transparent in den Kosten und damit auch kostendeckend zu führen“. Der gerade verabschiedete Wirtschaftsplan zeigt aus Sicht von Ines Jahn, „dass dieses Vorhaben für das Wirtschaftsjahr 2011 auch zu gelingen scheint“.
Doch der Markt wird schon aus demografischen Gründen mittelfristig immer enger. So wirkt es wie ein Sinnbild, wenn neben dem Ratzelbogen, der eine Außenstelle des SBW beherbergt, ein privates Bestattungsunternehmen seinen Sitz hat. Auch nimmt der Preisdruck zu. Dazu tragen die Streichung des Sterbegeldes der Krankenkassen im Zuge einer der Gesundheitsreformen des vergangenen Jahrzehnts und die bescheidene materielle Lage vieler Menschen in der Region bei.
Zugleich erfährt man in der Vorlage, warum die Stadt sich nicht völlig vom kommunalen Bestattungsunternehmen trennen will: „Über die verbleibenden 51 % bei der Stadt Leipzig wird die Sicherung der Auslastung des städtischen Krematoriums auf dem Südfriedhof und der städtischen Friedhöfe gewährleistet.“ Denn anders als bei der Bestattungsdienstleistung im engeren Sinn haben Krematorium und Friedhöfe ihren Platz im System der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Deshalb fehlt auch Ines Jahn der Glaube an die Kostenersparnis durch Privatisierung. Als Gründe nennt sie, „dass zum Schluss immer die Stadt für Begräbnisse aufkommen muss, für die Hinterbliebene von Verstorbenen nicht herangezogen werden können, weil sie entweder nicht vorhanden sind oder selbst bedürftig sind“. Dieser Verpflichtung entkomme die Stadt nicht. Darüber hinaus nennt sie die Unterhaltungskosten des Krematoriums „praktisch ein Klotz am Bein der Stadtverwaltung“. Die Gewerkschafterin geht deshalb davon aus, dass ein Privater sich die Verpflichtung, das Leipziger Krematorium zu nutzen, auch bezahlen lassen würde.
So kommt Ines Jahn zu dem Schluss: „Wichtiger ist es, das Augenmerk auf eine effiziente Führung des Eigenbetriebes zu legen. Dafür scheinen die Weichen gestellt.“
Auch für Mike Nagler vom Leipziger Anti-Privatisierungsnetzwerk APRIL ist klar: „Es gibt Bereiche, die aufgrund ihrer hohen Sensibilität nicht dem freien Spiel der Märkte überlassen werden können. Dazu gehört in meinen Augen die Kremation und darüber hinaus das gesamte Bestattungswesen.“ Deshalb hofft er, „dass der Stadtrat diese Vorlage nicht einfach so durchwinkt“. Auch ist nach Ansicht von Mike Nagler mit einer höheren Wirtschaftlichkeit bzw. Kostenersparnis durch eine formelle und danach auch materielle Privatisierung nicht zu rechnen. Dabei verweist er auf „eine Reihe Praxisbeispiele auch aus anderen Gegenden in Deutschland“. Auch fragt sich der Privatisierungsgegner, wodurch Effizienz und Wirtschaftlichkeit gesteigert werden sollten: „Arbeitsplatzabbau? Lohnsenkungen? Qualitätseinbußen? Absenkungen der Hygienestandards?“
Man wird sehen, welche Sicht der Dinge sich am 9. Februar im Stadtrat durchsetzt. Geben die Stadträte grünes Licht für eine Teilprivatisierung, soll sinnfälligerweise auf der Stadtratssitzung am 17. November 2011 ein geeigneter Investor den Zuschlag für den Einstieg beim SBW erhalten: mitten im Trauermonat November und wenige Tage vor dem Ewigkeitssonntag.
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