IHK zu Leipzig: Wir halten die Umweltzone nach wie vor für absolut entbehrlich
Gernot Borriss
17.06.2011

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hofmann.
Foto: IHK zu Leipzig
„Außer Spesen nichts gewesen“, lautet das Fazit von Leipzigs IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hofmann nach drei Monaten Umweltzone. Denn das Feinstaubaufkommen in Leipzig sei nicht zurückgegangen. Im L-IZ-Interview fordert Dr. Hofmann zudem eine „bundesweit gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen in allen Städten“.
Herr Dr. Hofmann, welches erste Fazit ziehen Sie für die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig nach drei Monaten Umweltzone in Leipzig?
Außer Spesen nichts gewesen – so könnte man das Thema Umweltzone aus heutiger Sicht betrachten. Der behördlich induzierte Zwang zu außerplanmäßigen Investitionen und zusätzlichen finanziellen Aufwendungen bei den Unternehmen steht – wie vorhergesehen – in keinerlei Verhältnis zur bisher tatsächlich erzielten Wirkung.
Welche Ihrer vorab geäußerten Kritikpunkte und Befürchtungen sind eingetreten?
Auch wenn nach drei Monaten Umweltzone noch kein abschließendes Urteil getroffen werden kann, zeichnet sich bei Betrachtung der aktuellen Messergebnisse ab, dass unsere Vorhersagen eintreten und sich das Feinstaubaufkommen in Leipzig durch die Umweltzone eben nicht reduzieren lässt. Mit Stand Anfang Mai 2011 wurden an den Leipziger Messstationen seit 1. Januar 2011 folgende Anzahl von Tagen mit Überschreitung des Feinstaubgrenzwertes von 50 Mikrogramm/Kubikmeter registriert: Leipzig Lützner Straße: 44; Leipzig-Mitte/ Hallesches Tor: 34; Leipzig-West: 19. Die vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Anzahl der Tage mit Überschreitungen, nämlich 35, ist demnach also bereits nach noch nicht einmal fünf Monaten erreicht.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Hofmann.
Foto: IHK zu Leipzig
Die Einführung der Umweltzone war im Kern ein administrativer Akt. Wie hat aus Ihrer Sicht die Stadtverwaltung die bürokratischen Abläufe organisiert?
Durch die Vielzahl der im Rahmen des Ausnahmekatalogs von den Unternehmern und Bürgern zu erbringenden Nachweise wurde eine immense bürokratische Belastung bei den Antragstellern und ebenfalls in der Behörde hervorgerufen. Die Bearbeitungszeit zu den Ausnahmeanträgen zum Befahren der Umweltzone lag bei gut drei Monaten. Lediglich begründete Einzelfälle wurden durch das Ordnungsamt gleich unbürokratisch gelöst.
Inwieweit entsprechen die Regelungen zu den Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone Ihren Erwartungen?

Schild Umweltzone.
Foto: Gernot Borriss
Positiv ist zunächst, dass das Gros der gestellten Anträge auf Ausnahmegenehmigungen positiv beschieden wurde. Dennoch sehen wir einige Regeln des Kataloges nach wie vor kritisch. So ist die Stichtagsregelung 19. Dezember 2009, bezogen auf die amtliche Bekanntmachung des Luftreinhalteplans mit der Maßnahme Umweltzone, verwaltungsrechtlich problematisch. Denn erst in der amtlichen Bekanntmachung zu den Ausnahmeregelungen am 18. September 2010 wurde bekannt gegeben, dass für Fahrzeuge, die nach dem 19. Dezember 2009 angeschafft wurden und nicht der Euro-IV-Abgasnorm entsprechen, keine Ausnahmegenehmigung ausgestellt wird.
Auch das vorgesehene Fristende 31. Dezember 2014 für Ausnahmegenehmigungen zum Beispiel für Sonderfahrzeuge, die eine Geschäftsidee verkörpern oder für Film- und Fernsehproduktionen genutzt werden, ist unserer Meinung nach unhaltbar. Die Untersagung der Fahrten mit diesen Fahrzeugen ab dem 1. Januar 2015 käme einem Berufsverbot gleich.
Wie sieht es mit den Vereinbarungen zu Firmen-Fuhrparks aus?
Was die grundsätzlich vernünftige Fuhrparkregelung angeht, hatten wir von Anfang an kritisiert, dass Pkw und Lkw getrennt betrachtet werden. Denn beispielsweise der Fuhrpark eines Transportunternehmens besteht in der Regel aus Pkw und Lkw.
Schließlich ist bei der Einführung von Umweltzonen in verschiedenen deutschen Städten die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen überfällig. Die in Leipzig erteilten Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone sind nur für Leipzig gültig. In anderen Städten gelten diese eben nicht. Eine bundesweit gegenseitige Anerkennung der Ausnahmegenehmigungen in allen Städten mit einer Umweltzone wäre eine spürbare Entlastung von Bürgern und Unternehmen. Einer entsprechenden sächsischen Initiative wurde gerade von der Wirtschaftsministerkonferenz grünes Licht gegeben.
Wie bewerten Sie die Kontrolltätigkeit der Stadtverwaltung zur Einhaltung der Bestimmungen zur Umweltzone?
Positiv ist, dass bis dato nicht exzessiv kontrolliert wird und Fahrzeugführer, deren Anträge auf Ausnahmegenehmigung noch nicht bearbeitet wurden, kein Strafmandat erhalten haben.
Welche Vorschläge wollen Sie zur weiteren Ausgestaltung der Umweltzone in Leipzig einbringen?
Wir halten die Umweltzone nach wie vor für absolut entbehrlich. Es verbietet sich, bei nachweislicher Nichtwirksamkeit der Zonenregelung zu noch schärferen Mitteln zu greifen und damit den Verkehr aus der Stadt auszusperren - Stichwort City-Maut. Die Stadtverwaltung ist stattdessen gefordert, die Vielzahl der anderen Maßnahmen des Luftreinhalteplanes konsequent umzusetzen.
VGWortLIZ

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