Leipziger Umweltzone: Rathaus gegen Trabi-Privileg
Gernot Borriss
06.04.2011

In der Umweltzone nicht gelitten: der Trabi.
Foto: Ralf Julke
Eine Umweltzone ist eine Umweltzone. Sie zielt vorrangig auf den Ersatz „hoch emittierender Fahrzeuge“ und die umweltfreundliche Nachrüstung der jetzigen Autos ab, stellte die Stadtverwaltung erneut klar. Für ein Trabi-Privileg, wie von Linken-Stadtrat Sören Pellmann gefordert, sieht Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (ebenfalls Linke) keine Berechtigung.
Der Trabant ist nicht irgendein Auto. Er ist Kult. Er steht nicht unbedingt für die Überlegenheit des ehemaligen Realsozialismus in der automobilen Frage. Aber er steht für den Erfindungsreichtum sächsischer Ingenieure und Entwickler – und die Findigkeit seiner Besitzer, ihren fahrbaren Untersatz in der DDR-Mangelwirtschaft fahrbar zu halten. Zugleich steht er für die recht umfängliche Massenmotorisierung der DDR-Gesellschaft.
Klar, dass dieser Fixpunkt ostdeutscher Lebenserfahrung nicht einfach so den ökologischen Restriktionen der bundesrepublikanischen Jetztzeit geopfert werden darf. Es war schließlich nicht alles schlecht.
Folgerichtig hakte der Grünauer Linken-Stadtrat Sören Pellmann bei der Stadtverwaltung nach, wie denn die von der Umweltzone etablierte virtuelle Leipziger Mauer für Trabis etwas durchlässiger werden kann. Damit hatte die Stadtverwaltung ihr Thema „Trabant“, wie das von Pellmanns Parteikollegen Heiko Rosenthal geführte Umweltdezernat in seiner Antwort freimütig einräumte. Die Ausführlichkeit spricht dafür, dass man sich im Neuen Rathaus der symbolischen Bedeutung des Themas sehr wohl bewusst war.

Der Trabant gehört zu den Fahrzeugen, die nicht in die Umweltzone gehören.
Foto: Ralf Julke
Doch in der Sache bleiben die amtlichen Umweltschützer hart. Sie sehen keine Rechtfertigung für ein Trabi-Privileg in Sachen Umweltzone. Hier habe das „Gebot der Gleichbehandlung“ zu gelten, teilen sie mit. Als wenn der Trabant sich einfach so mit seinen automobilen Zeitgenossen wie Wartburg und Barkas, Borgward oder VW 1300 Käfer vergleichen ließe, oder sich seine gesamtgesellschaftliche Relevanz allein an seinen Abgaswerten festmachen ließe.
Letztere sind bei dem Zweitakter aus Zwickau in der Tat beträchtlich: „Der NOX-Ausstoß eines Trabis liegt bei etwa 0,61 g/km. Der NOX -Ausstoß eines Euro 4-Benziners liegt dagegen bei etwa 0,03 g/km“, schreibt das Umweltdezernat. Auch die Emissionen sonstiger Schadstoffe wie Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe sind bei einem Trabant ebenfalls sehr viel höher als bereits bei einem Euro 1-Benziner.
Doch letztlich ist diese Detaildiskussion müßig: „Die Umweltzone hat vorrangig zum Ziel, den Ersatz älterer, hoch emittierender Fahrzeuge durch schadstoffarme Fahrzeuge sowie die Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen zu beschleunigen“, reden die Fachbeamten von Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal Klartext. Genau darin liegt der Kern allen Ordnungsrechts im Umweltbereich: Als umweltpolitisch schädlich Erkanntes soll künftig unterbleiben.

Nur noch wenige hundert Trabant sind überhaupt noch in Leipzig registriert.
Foto: Ralf Julke
Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in der „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“. Kulturhistorischen Aspekten hat sich der Gesetzgeber dabei nicht völlig verschlossen, denn zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ bestehen die „Regelungen hinsichtlich der Befreiung von Oldtimern von der Kennzeichnungspflicht und damit vom Fahrverbot“ im Anhang 3 der Verordnung. Aber die könne nur auf anerkannte, nicht auf potenzielle Oldtimer Anwendung finden – und vor allem ist sie typenunabhängig und blind gegenüber regionalhistorischen Besonderheiten. Kurzum: Alle Trabis der Baujahre 1957 bis 1981 könnten die Oldtimer-Regelung in Anspruch nehmen.
Eine spezielle „Lex Trabant“ lehnt die Leipziger Umweltverwaltung demnach konsequenterweise ab. Auf eine solche nämlich läuft die Frage von Stadtrat Pellmann auf die „Erweiterung der Allgemeinverfügung“ für Trabi-Halter hinaus. Eine solche Erweiterung müsste alle 400, in Leipzig zugelassen „Pkw Trabant bzw. alle Pkw mit Zweitaktmotoren“ umfassen. „Gerade dies dürfte jedoch die notwendige und im Vorfeld des Erlasses der bestehenden Allgemeinverfügung geprüfte notwendige Wirkung der Umweltzone unterlaufen“, stellen die Umweltexperten klar.
Einzelausnahmen bleiben gleichwohl möglich. Davon können insbesondere gehandicapte Menschen Gebrauch machen. Im Verwaltungsdeutsch: Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert), „H“ (Hilflos) oder „Bl“ (Blind), die selbst „fahren bzw. gefahren werden und dies mittels Schwerbehindertenausweis nachweisen“.
Den Haltern dieser Fahrzeuge blieben dann vorerst 24 Monate, „jedoch maximal bis zum 31.12.2014 befristet“ Zeit zur Neuanschaffung bzw. Umrüstung. Grundlegende Voraussetzung für die Anerkennung als so genannter Härtefall ist neben dem Nachweis „ständig auf das Fahrzeug angewiesen“ zu sein, eine Feststellung, „dass sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (nicht zwingend Neufahrzeug) mit der Schadstoffgruppe 4 anzuschaffen“. Unter eine solche Härtefallregelung können auch gewerbliche Nutzungen fallen, insbesondere dann, „wenn das Fahrzeug eine Geschäftsidee darstellt, die nur auf diesem Fahrzeugtyp fußt“.
VGWortLIZ

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