Leserbrief zu Lärmschutzbereiche am Flughafen Leipzig: Aus groß mach klein
Redaktion
16.01.2012
Startender Cargo-Flieger am Flughafen Leipzig / Halle.
Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
Von Dr. Lutz Weickert: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Der nächtliche Fluglärm durch extrem laute Fracht- und Militärmaschinen des Flughafen Leipzig-Halle (FLH) ist im abgelaufenen Jahr 2011 erneut stark angestiegen. Betroffen davon laut Markus Kopp, Geschäftsführer der MFAG, 1,5 Millionen Anwohner im Umfeld des Flughafens Leipzig-Halle.
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Trotz dieser Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung hat das Sächsische Kabinett am 10.01.2012 per Regierungsverordnung die Größe des bisherigen Nachtschutzgebietes um zwei Drittel (!) verringert.
Die Geschichte des „Nachtschutzgebietes FLH“, das richtigerweise Nachtlärmgebiet heißen müsste, ist ein Beispiel für Täuschung und Willkür von Landesbehörden gegenüber Städten und Kommunen und deren Einwohner und bisher einzigartig in Deutschland.
Zur Erinnerung: 1. Akt - 04.11.2004: Mit Blick auf eine Klagewelle bis vor das Bundesverwaltungsgericht, erlässt das dem Land unterstehende Regierungspräsidium Leipzig im Planfeststellungsbeschluss ein bezüglich der Größe für Deutschland „einzigartiges Nachtschutzgebiet“.
2. Akt - 24.07.2008: Das Bundesverwaltungsgericht lehnt mit Hinweis auf die Größe dieses Nachtschutzgebiet eine Einschränkung des Nachtflugverbotes ab.
3. Akt - 17.07.2009: Die Landesdirektion Leipzig veröffentlicht den 7. Änderungsplanfeststellungsbeschluss. In diesem wird das Nachtschutzgebiet nochmals vergrößert. Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz werden mit Hinweis auf dieses vergrößerte Nachtschutzgebiet abgelehnt.
4. Akt - 10.01.2012: Quasi im Handstreich, ohne Mitwirkung der Betroffenen oder parlamentarischer Gremien beschließt das Kabinett eine Reduzierung des Nachtschutzgebietes um zwei Drittel bzgl. der Größe und um minus 85 % (!) bzgl. der Betroffenenzahl.
Startender Cargo-Flieger am Flughafen Leipzig / Halle.
Foto: Flughafen Leipzig / Halle, Uwe Schoßig
Der Grund für diese drastische Verringerung: Die aus der bisherigen Größe des Nachtschutzgebietes resultierenden Kosten (Schallschutz) insbesondere aber die Folgekosten ( Bauverbote, Entschädigungsforderungen der Kommunen, Verlagerung von öffentlichen Einrichtungen, Entsiedelung u.v.am.) sind für den Flughafen Leipzig/Halle (FLH) und dessen Hauptgesellschafter, das Land Sachsen, nicht mehr finanzierbar.
Markus Kopp dazu vor dem Verkehrsausschuss Sachsen-Anhalt: „Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH muss Maximalprofite erwirtschaften, um insbesondere das Schallschutzprogramm bedienen zu können.“
Glaubt die Landesregierung wirklich, dass sie mit dieser Maßnahme den FLH finanziell sanieren kann? Ein Fracht und Militärdrehkreuz in eine der dichtbesiedelsten Regionen Deutschlands, in unmittelbarer Stadtnähe zu bauen ist dilettantisch, unverantwortlich und kann nur in einem finanziellen Desaster enden. Bereits heute, gerade mal 4 Jahre nach Inbetriebnahme ist das Frachtdrehkreuz, was die Belastung und Zumutbarkeit für Leipzig betrifft, an seine „Kapazitätsgrenze“ gelangt.
Die Strategie der MFAG, den ehemaligen Mitteldeutschen Interkontinetalairport in einen Fracht- und Militärflughafen umzubauen und dafür Dresden zum Internationalen Passagierflughafen zu machen ist und bleibt ein Milliardengrab. Fast 300 Millionen Euro Subventionen kostet das von 2009-2012 den Steuerzahler.
Das „einzigartige Nachtschutzgebiet“ war über Jahre das Totschlagargument der Herren Tillich, Morlok, Kopp, Näther u.a.. Damit wurde jede Forderung nach aktivem Lärmschutz abgewiesen. Aber wie bei einem Herrn Guttenberg oder Wulff sind auch für diese Herren Eigenschaften wie Ehrlichkeit, Offenheit, Einsicht usw. Fremdwörter. Sie handeln alle nach dem Spruch „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern."
Ansonsten müsste jetzt das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz (Bonusliste, Verbot russische Turbopropmaschinen, Bahnverteilung usw.) erlassen.
Den Herren Tillich und Morlok wird nicht mal bewusst sein, dass mit dieser Regierungsverordnung der Planfeststellungsbeschluss, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und der 7. Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Bau des Frachtflughafens nicht mehr das Papier wert sind, auf das diese geschrieben wurden.
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