Am 5. Dezember veröffentlichten wir einen viel diskutierten Kommentar zu den Vorgängen am Vorabend in der Odermannstraße, welcher die beiderseitige Gewalt und Gewaltgefahr bei Demonstrationen am dortigen NPD-Büro zum Gegenstand hatte. Wir stellten im Nachgang weitere Fragen an alle, welche aus dieser Nacht etwas hätten berichten können – natürlich auch an die NPD.
Aufgrund der nebulösen Lagebeschreibung und nunmehr vor allem aufgrund der widersprüchlichen Schilderungen von Polizei, Demonstranten und angeblich vorliegender Anzeigen seitens der NPD, schien die Sache klar auf der Hand zu liegen – den Demonstranten, welche eine nächtliche Stunde gewählt hatten, um Lieder wie „Deutschland muss sterben“ abzusingen, waren die Nerven durchgegangen. Vorab – bis gestern Nachmittag lag keine Anzeige der NPD bei der Leipziger Polizei dazu vor.
In den vergangenen drei Tagen hat sich das Bild also gedreht, demzufolge scheinbar auch die Richtung der Wurfgeschosse in dieser Nacht. Folgende drei Fragen haben wir an alle möglichen und nötigen Stellen, wie Polizei, Ladenschlussbündnis und die NPD versandt. Bei letzterem Empfänger aufgrund gänzlich fehlender Mailadressen über ihr eMail-Formular auf der Webseite der sächsischen NPD, der Versand wurde bestätigt.
Wir hatten an alle (und haben nach wie vor gegenüber der NPD) folgende Fragen:
1. Hat es nach Ihrem Erleben oder Erkenntnissen am Donnerstagabend, den 4. Dezember 2008 an der Odermannstraße um zirka 22:30 Uhr irgendwelche Straftaten gegeben?
2. Wenn ja, welche und durch wen?
3. Welchen Inhalt hatten nach Ihrer Erinnerung oder Erkenntnissen die gesungenen Lieder im Wortlaut?
Zusatzfrage (bei vermutlich Anwesenden): Wie bewerten Sie derzeit die stattgefundene Aktion selbst?
Dass es die vorwiegend linken und teilweise, laut Polizei, vermummt agierenden Demonstranten für witzig hielten, in dieser Nacht ein „Ständchen“ zu bringen und damit durchaus anzuheizen, kann man schlussendlich, bis auf eine nächtliche Ruhestörung wohl unter „geschenkt“ abbuchen. Denn dem gegenüber steht, dass sich nun die Fragestellung nach strafwürdigen Tatbeständen anders herum, nun in Richtung NPD dreht.
Die Vorwürfe gegen die Demonstranten sind für diese Nacht nicht zu belegen und die Untersuchungen der Polizei werden hierzu sehr wahrscheinlich im Sande verlaufen. Wir hätten sehr gern, wie hier anbei von Polizei und Ladenschlussbündnis, auch die Antwort der NPD zur Leser-Einsichtnahme und Bewertung online gestellt, aber man schweigt bis heute.
Und so scheint die NPD immer nur dann Interesse und Gesprächsbedarf zu haben, wenn sie selbst etwas zu verkünden hat, was hier scheinbar schwierig für den sächsischen Parteivorstand Winfried Petzold ist. In diesem Fall bleibt also die Aussage des Ladenschlussbündnisses unwidersprochen stehen, dass es Böller aus dem Gelände der NPD in Richtung Demonstrierende waren, welche da als Antwort durch die Nacht flogen.
Damit stellt sich natürlich auch weiterhin die Frage, wie eigentlich die beschriebenen Pflastersteine auf das Gelände des NPD-Hofes, also hinter den Zaun gekommen sind. Eingedenk der Tatsache, dass sich die NPD doch noch zu einer Erklärung aufraffen kann, hier eine einfache Vermutung in Frageform.
Die Steine liegen also da, weil man selbst damit bei Gelegenheit werfen könnte oder als beständig vorhandener „Dauerbeweis“, man wäre beworfen worden? Also bleibt die Frage bestehen, wie man, grundsätzlich gewaltfrei, mit einer Partei umgeht, welche bei ganz einfachen Presseanfragen nicht reagiert und lieber auf den eigenen Webseiten an der Realität vorbei argumentiert. Einwegkommunikation ohne Verständigungswille und keinerlei Auskünfte – woher kennen wir denn das in Deutschland? Stimmt, aus diktatorischen Gebilden vergangener Zeiten.
1 : 0 für die Demonstranten vom Donnerstag, wenn es um die Glaubwürdigkeit in ihren Schilderungen zu den Vorgängen vor dem Eintreffen der Polizei geht.
Besonders schwer wiegt darüber hinaus der Umstand der fehlenden Anzeigen. Mit dem Stand von vorgestern Nachmittag, also dem 9. Dezember liegt keine einzige Anzeige seitens der NPD bei der Leipziger Polizei vor, wie gegenüber der L-IZ.de bestätigt wurde.
2 : 0, denn dass auf die bereits seit Wochen durch Winfried Petzold herumposaunten Attacken auf das Lindenauer NPD-Büro keine Strafanzeigen folgen, ist ein deutliches Zeichen für fehlende Beweise zu seinen Erklärungen, “Er würde sich der Gewalt nicht beugen“ – welcher Gewalt? Würden wir gern wissen.
Zu den Vorgängen am 4. Dezember hat die NPD nur die Presseerklärung der Polizei übernommen – über eventuelle NPDeigene Böllerwürfe spricht man lieber nicht.
Aus der fehlenden Reaktion gegenüber der L-IZ.de machen wir noch ein schnelles 3 : 0 und die Fragen um die Vorgänge rings um ein Leipziger Parteibüro gehen in die Halbzeit.
Weitere Informationen zu Lindenau/Bürgerinitiative im E-Zeigner Haus:
www.miteinanderjetzt.de
Informationen zu Übergriffen in Leipzig
www.chronikle.org
Die Erklärungen, welche uns bis gestern erreichten. Ein Statement von Heiko Rosenthal (Bürgermeister der Stadt Leipzig) folgt in Kürze.
Anmerkung der Redaktion vom 25.12. 2008: Statt dessen erfolgte eine gemeinsame, grundsätzliche Erklärung aller Parteien unter dem Namen "Leipziger Erklärung". Nachzulesen hier unter:
L-IZ vom 18. 12. 2008.
Antworten der Leipziger Polizei zu unseren Fragen:
zu 1) Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen " Unbekannt" wegen dem Verdacht des Landfriedensbruchs gem. § 125 StGB eingeleitet.
zu 2) Nach bisherigen Erkenntnissen gab es aber in diesem Zusammenhang keine weiteren Straftaten wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen. Bei der "Aktion" wurde keine Person verletzt. In unmittelbarer Nähe wurde die Gruppe durch die Polizei festgestellt und die Personalien überprüft. Teilweise waren diese Personen vermummt (Kaputzen-Shirts, Schals, Brille).
zu 3) Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass die eingesetzten Polizeibeamten vernahmen, dass die Gruppe Lieder gesungen haben. Dies muss vor dem Eintreffen der Polizeibeamten erfolgt sein. Befragungen laufen gegenwärtig noch, um diesen Sachverhalt des Liedersingens zu verifizieren.
Antwort ist vom 9. Dezember 2008 / Die Redaktion
Die Antworten des Ladenschluss Bündnis:
zu 1. und 2. gesammelt:
Zu besagtem Zeitpunkt trafen sich an der Odermannstrasse Ecke Lützner Straße ca. 60 Menschen, denen zu Ohren gekommen war, dass dort eine öffentliche Chorprobe stattfindet. In Höhe des Rasenstückes Ecke Lütznerstraße nahmen die Sängerinnen und Sänger ihre Plätze ein und gaben drei Stücke zum Besten. Ihr Auditorium applaudierte. Da es wie erwähnt bereits nach 22:00 Uhr war, könnte der Vorwurf der “Ruhestörung“ gegen die Versammelten geltend gemacht werden (kein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit). Ob es entsprechende Beschwerden gibt oder ob der Lärmpegel, den ca. 15 singende Menschen verursachen wirklich Nachtruhe störender wirkt als vorbeifahrende Autos, können wir nicht einschätzen.
Bereits zu Beginn der Session flogen aus dem von der versammelten Menge ausreichend weit entfernten Gebäude Odermannstraße 8, das das "Bürgerbüro" des NPD-MdL Winfried Petzold sowie die NPD-Kreisgeschäftsstelle beherbergt, 2 - 3 Feuerwerkskörper. Deren Sprengkraft war so vehement, dass man vermuten könnte, dass sie nicht der Kategorie II von Feuerwerken, also solche, die auch durch nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen, entsprechen. Aus dieser (unserer) Wahrnehmung kann jedoch ungeprüft keine Unterstellung einer Straftat resultieren.
Das spontane Versammeln von Menschen – wie an diesem späten Abend geschehen – ist legal. So ist in Art. 8 (1) Grundgesetz festgeschrieben: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Durch den so genannten "Brockdorf-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts von 1985 wurde zudem bestätigt, dass danach Versammlungen aus aktuellem Anlass keiner Anmeldepflicht unterliegen.
Der Anlass für die künstlerische Protestaktion an diesem Abend war natürlich die zu diesem Zeitpunkt beinah 3-wöchige Existenz des "NPD-Zentrums" und insbesondere die Atmosphäre und Realität der Bedrohung, die von diesem Ort ausgeht. Nicht nur, dass Personen, die im Haus ein- und ausgehen, Menschen verbal und tätlich bedrohen (so bspw. geschehen am 21.11. im Laden der Buchkinder, als Vermummte einem Mitarbeiter drohten) – zwei Tage vor der Chor-Aktion wurden im Stadtteil zudem "Bürgerbriefe" von Winfried Petzold gesichtet, die von Denunziationen und Realitätsverdrehungen nur so strotzen. So behauptet der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der NPD Sachsen, dass Antifaschisten versucht hätten das Gelände Odermannstr. 8 mit Leitern zu erklimmen oder dass der BND im gegenüberliegenden Haus Kameras zur Beobachtung seines Büros aufgestellt hätte.
Es gab und gibt also, leider!, permanent den Anlass für entsprechende Meinungsbekundungen im öffentlichen Raum.
Nach dem Beenden der kleinen Vorführung traten die Anwesenden gemeinsam den Heimweg in Richtung Karl-Heine-Straße an. Die anrückende Polizei hielt die gemächlich Laufenden an, fragte jedoch weder nach ihren Plänen oder Motivation, sondern setzte sie rabiat fest und begann mit einer langwierigen Identitätsfestellungsmaßnahme. Kommunikations- und Vermittlungsversuche wurden durch die u. a. mit Maschinenpistolen ausgestattete, zahlenmäßig immer weiter wachsende Beamtenmenge verweigert.
zu 3.
Wir können uns daran erinnern, dass die Lieder ein klares Signal gegen Nazis und für ein freies, schönes Leben aussendeten.
Zusatzfrage (bei vermutlich Anwesenden): Wie bewerten Sie derzeit die stattgefundene Aktion selbst?
Die Vielfalt der Ideen und Akteure machen den Protest gegen ein Nazi-Zentrum, in dem menschenverachtende Denkweisen den Ton angeben, von dem aus die "natürliche Ungleichheit der Menschen", die "Überlegenheit der Deutschen" und der autoritäre Ruf nach "Unterordnung" propagiert und praktiziert werden, aus. Die Chorprobe reiht sich in entsprechende Protest-Demonstrationen, -Kundgebungen, Informationsveranstaltungen, Vernetzungstreffen, Plakataktionen usw.usf. ein.
Dass die Polizei offensichtlich eine Anzeige, die von Personen aus dem NPD-Haus gestellt wurde, zur Grundlage ihrer Lageeinschätzung und Öffentlichkeitsarbeit macht, halten wir für unverantwortlich. Die Polizei wohnte der gesamten Aktion nicht bei, kann also gar nicht auf ein objektives Bild des Herganges zurückgreifen. Zumindest eine Formulierung, die auf die Einseitigkeit der Information verweist, nach der “vermummte Personen das NPD- Abgeordnetenbüro mittels Steinwürfen und Böllern beworfen“ hätten, hätten wir für angebracht gehalten. Die "Unschuldsvermutung" – eigentlich Grundlage rechtsstaatlichen Vorgehens – wurde von den Staatshütern einfach außer Kraft gesetzt.
Alles in allem müssen wir im Ergebnis der Darstellungen der eigentlich banalen Aktion gegen Nazis in der Nacht des 4.12. die Konsequenz ziehen, dass der Staat und seine Organe wenig Interesse am Ausnutzen seiner geringen Kompetenzen im Kampf gegen Nazis hat und dass so manches Medien-Organ blind auf die Darstellungen der Polizei vertraut, anstatt zu hinterfragen.
Vor dem Hintergrund der massiven Reorganisierung von Nazistrukturen in Leipzig, verheißt dies nichts Gutes.
“Ladenschluss“ Aktionsbündnis gegen Nazis am 7./8.12.2008