Skuriler Fall von Vergangenheitswahrnehmung fast vor Gericht: Stellv. NPD-Landesvorsitzender akzeptiert Strafbefehl
Patrick Limbach
05.05.2010
Amtsgericht Leipzig.
Foto: Ralf Julke
Anfangs wollte er es nicht so recht wahrhaben, dass er geltendes deutsches Recht gebrochen hat. 2007 rühmte sich der Leipziger NPD-Kreisverband der Zugehörigkeit eines verstorbenen Mitglieds zur Waffen-SS mit der verbotenen SS-Losung "Ehre heißt Treue". Deswegen wurde gestern ihr Vorsitzender Helmut H. zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Denn im Strafgesetzbuch lautet die ihn betreffende Passage: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet (...)." Dazu gehören unter anderem sämtliche Kennzeichen von Adolf Hitlers SS.
Benannter Spruch zählt wohl dazu und stand auf der Internetseite der Leipziger NPD. Das Amtsgericht Leipzig hatte, nachdem ein aufmerksamer Leser den Fall zur Anzeige gebracht hatte, gegen Herrmann einen Strafbefehl erlassen. Stand er doch im Impressum der Leipziger NPD-Seite als inhaltlich Verantwortlicher.
Obwohl der Webauftritt möglicherweise gar nicht von ihm betreut wird, muss er so medienrechtlich für sämtliche Inhalte gerade stehen, die seine Kameraden dort verzapfen. Trotz klarer Beweislage zeigte sich der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende zunächst uneinsichtig und legte gegen den Strafbefehl Widerspruch ein. Für Szene-Beobachter keinesfalls ein ungewöhnlicher Schritt, nutzten manche NPD-Anhänger Gerichtssäle in der Vergangenheit immer wieder medienwirksam zur Verbreitung ihrer Parolen.
Leipziger Amtsgericht
Foto: Ralf Julke
Allerdings hätte dieses offensive Verhalten im Fall Helmut H. durchaus überrascht. Der 76 Jahre alte Rentner gilt als stiller Funktionär, der in einem der einflussreichsten NPD-Landesverbände vor allem hinter den Kulissen agiert. So gut wie nie drängte sich der Leipziger ins öffentliche Rampenlicht. Einzig bei Wahlen taucht sein Name seit rund zehn Jahren immer wieder auf Kandidatenlisten auf – allerdings vermutlich angesichts seines fortgeschrittenen Alters immer auf einem der hinteren Listenplätze.
Mit dem gestrigen Rückzug seines Widerspruches ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden. Eigentlich sollte am kommenden Freitag in der Angelegenheit die Hauptverhandlung stattfinden. Denkbar wäre, dass Herrmann angesichts der Vorab-Berichte in verschiedenen Fachmedien und auf einer rechten Szene-Plattform kein Interesse an einer medial begleiteten Verhandlung hatte. Vielleicht hat er aber auch späte Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen.
Den verhandelten Text hat die Leipziger NPD inzwischen von ihrer Homepage entfernt.
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