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"Demokratie ist an sich 'ne tolle Sache": Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot gegen "Heimattreue Deutsche Jugend"

Patrick Limbach
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht
Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht
Foto: Patrick Limbach
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute das Verbot der "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bestätigt. Die Richter wiesen eine Klage gegen das vom Bundesinnenministerium erlassene Vereinsverbot zurück. Die HJD richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und erfülle damit einen vereinsrechtlichen Verbotsgrund.

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Der "Heimattreue Deutsche Jugend – Bund zum Schutz von Umwelt, Mitwelt und Heimat e.V." war bis zu seinem Verbot durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 9. März 2009 die wichtigste Nachwuchsorganisation völkisch orientierter Neonazis. "Als bundesweit organisierter Jugendverband verbreitet die HDJ rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut", hieß es damals zur Begründung. Ziel des Vereins sei die Heranziehung einer neonazistischen Elite gewesen. Zum Zeitpunkt ihres Verbots zählte der Verein rund 400 Mitglieder. Sie stand in der Tradition der 1994 verbotenen Wiking-Jugend. Viele Neonazis, die ihren Nachwuchs ideologiegetreu erziehen wollten, schickten ihre Kinder ab dem siebten Lebensjahr regelmäßig in die von Szene-Größen wie NPD-Ordnungsdienstleiter und Bundesvorstandsmitglied Manfred Börm mitorganisierten, konspirativ abgehaltenen Pfadfindercamps der HDJ.

Neben der gezielten Indoktrinisierung der jungen Teilnehmer mit nationalsozialistischer Ideologie zählten Brauchtumspflege, gefährliche Mutproben oder Gewaltmärsche zum erzieherischen Repertoire des Vereins, dessen Mitgliedschaft eine personelle Schnittmenge mit der gewaltbereiten Neonazi-Szene aufwies. Am 11. März diesen Jahres wurden drei Ex-Mitglieder zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen hatte bei einer "Rasseschulung" bei einem Lager im Jahr 2008 einen antisemitischen Vortrag gehalten und gegen Ausländer gehetzt. Laut einem Bericht des RBB hatte er zuvor in einem so genannten "Pimpfenlager" in Mecklenburg-Vorpommern mit Kindern Masken mit Hakenkreuzen geschnitzt. Bei einem anderen Lager waren Zelte mit Namen wie "Führerbunker" beschildert.

Der Vorsitzende des 6. Senats Werner Neumann sprach daher von einem Gesamtbild, dass sich aus vielen kleinen Puzzleteilchen zusammensetze
Der Vorsitzende des 6. Senats Werner Neumann sprach daher von einem Gesamtbild, dass sich aus vielen kleinen Puzzleteilchen zusammensetze
Foto: Patrick Limbach

"Ich bin heute hier, um eine Sache sauber zu Ende zu bringen", erklärte ihr Vorsitzender Sebastian Räbiger heute zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Der bullige Mann aus Reichenwalde, Mitte dreißig und in Streetwear-Bekleidung, war in Begleitung seines Anwalts Alexander Heinig und dreier Unterstützer erschienen und übte sich in lässiger Selbstsicherheit. Er hatte nichts zu verlieren und glaubte nicht an eine Aufhebung des Verbots. Schon im August 2009 wies der Senat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit der Anordnung des Sofortvollzuges versehene Verbotsverfügung zurück. "Mir ist bewusst, dass das Verbot der HDJ hier nicht aufgehoben wird", erklärte er freimütig. "Ich bin hier, um darzustellen, dass das, was vom Bundesinnenministerium niedergeschrieben wurde, bösartig und aus dem Zusammenhang gerissen ist."

Die HDJ läuft aus Sicht des Bundesinnenministeriums der verfassungsgemäßen Ordnung und den Strafgesetzen zuwider. Die Liste der Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium in seiner Verfügung anführt, ist lang: Propagierung einer Vorbildwirkung des Nationalsozialismus und seiner Organisationen, Nähe zur Hitlerjugend, Bekenntnis zu maßgeblichen Repräsentanten und Märtyrern des Nationalsozialismus wie Rudolph Heß oder Horst Wessel, Vertretung nationalsozialistischer Blut-und-Bode-Ideologie, antisemitische Tendenzen, die Diffamierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und das Vorhandensein einer aggressiv-kämpferischen Haltung sind einige der Gründe, die das HDJ-Verbot legitimieren sollen.

Der Vorsitzende des 6. Senats Werner Neumann sprach daher von einem Gesamtbild, dass sich aus vielen kleinen Puzzleteilchen zusammensetze und aus dem sich nach geltender Rechtsprechung in den meisten Fällen der Verbotstatbestand ergebe.

Im Laufe des rund einandhalbstündigen Rechtsgesprächs diskutierte das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten die wesentlichen Aspekte, auf die sich die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums stütze. Zu keinem Zeitpunkt ließ Räbiger Zweifel seinen Haltungen aufkommen. Stattdessen versuchten er und sein Rechtsbeistand die von Richter Neumann angeführten Bausteine des negativen Gesamtbilds umzudeuten oder zu entkräften. Auf einen Artikel in der Vereinszeitschrift "Funkenflug" angesprochen, in dem die "Machtergreifung" Hitlers 1933 als "größte Wendung" in der deutschen Geschichte glorifiziert wird, erwiderten die Kläger, es handele sich um eine "objektive Darstellung, wie man es damals gesehen hat." Räbiger, der sich für alle Ausgaben der Zeitschrift inhaltlich verantwortlich zeichnete, räumte ein, "keinen Qualitätsjournalismus betrieben" zu haben. Allerdings sei kein Vereinsmitglied gezwungen worden, den "Funkenflug", der trotz gerade einmal 400 Mitgliedern zuletzt in einer Auflage von etwa 600 Exemplaren erschien, zu lesen.

Der Richterspruch heute war erwartbar und blieb bei dem Verbot der HDJ
Der Richterspruch heute war erwartbar und blieb bei dem Verbot der HDJ
Foto: Patrick Limbach

Von Einsicht war ihm nichts anzumerken: "Ich sehe es noch heute positiv, was ich mit meinen Mitstreitern bewerkstelligt habe." Die Anschuldigungen seien lächerlich. "Ich stehe auch heute noch hinter jedem Satz, den wir da geschrieben haben." Hinter der Vereinsarbeit stünden "Idealismus" und "blühende Liebe zum Vaterland". "Jeder, der da mitgemacht hat, hat einen Orden verdient", preiste Räbiger rückblickend das ehrenamtliche Engagement seiner Kameraden.

Als Richter Neumann ihm während einer Debatte um die Einordnung des Begriffs "Volksgemeinschaft" erklärte, wenn der Begriff heutzutage verwendet wird, läge der Verdacht nahe, er würde im Sinne des Nationalsozialismus benutzt werden, ging Räbiger nicht auf die Ausführungen des Vorsitzenden ein. Seine Erwiderung, dass Verbot sei zu einer Zeit gekommen, wo es einfach gepasst hätte. Der Ex-Bundesführer halluzinierte förmlich eine Verschwörung staatlicherseits gegen sich und seine Kameraden herbei: "Wenn man ein Spiel spielt und einer ändert ständig die Regeln, dann kannst du nicht gewinnen. Ich denke, wir haben uns trotzdem gut geschlagen." Neumann stellte indes anhand eines Funkenflug-Artikels sachlich fest, die HDJ verwende den strittigen Begriff als ein Charakteristikum zur Ausgrenzung von sogenannten Volksfremden.

Schwer wogen auch die Funde nationalsozialismusverherrlichender Texte bei führenden Mitgliedern des Vereins. Die Einstellungen seiner führenden Mitglieder trügen mit zur Schaffung des Gesamtbilds bei. Die Kläger versuchten immer dann, wenn Richter Neumann auf eindeutige Funde bei Durchsuchungen in den Privaträumen der Vereinskader zu sprechen kam, auf deren Privatspähre auszuweichen. Man müsse trennen zwischen dem, was jemand für den Verein gemacht hat und was jemand privat veranstalten würde.

Da halfen alle Akten nichts. Doch haben sich bereits neue Strukturen unter anderen Namen gebildet?
Da halfen alle Akten nichts. Doch haben sich bereits neue Strukturen unter anderen Namen gebildet?
Foto: Patrick Limbach

"Wir müssen klar stellen, dass Ideologien wie Demokratie und Kapitalismus für unser Volk den Untergang bedeuten", hieß es beispielweise in einem Text, der auf dem Rechner von Bundesführerin Holle Böhm gefunden worden war. Sah Richter Neumann in dem Auffinden von Texten mit solchen oder ähnlichen Passagen bei führenden HDJ-Mtgliedern ein "durchgängiges Muster", so erklärte Sebastian Räbiger, das Vorfinden der Texte sei "nicht repräsentativ" für den Verein. Davon abgesehen sei "Demokratie an sich 'ne tolle Sache."

Dass sein Verein eine kämpferisch-aggressive Haltung aufweise, wies Bundesführer Räbiger aufs Schärfste zurück. Die Aktivitäten der HDJ beschränkten sich seinen Ausführungen nach auf Lagerfahrten, Volkstanz, gemeinsames Kochen und sportliche Aktivitäten. "Das ist nichts Negatives", so Räbiger. "Jeder, der was Negatives sieht, hat vielleicht eine verkappte Kindheit gehabt. Die tun mir Leid."

Die Bundesverwaltungsrichter ließen sich von der versuchten Augenwischerei Räbigers und seines Anwalts nicht täuschen. Sie wiesen seine Klage ab. Das HDJ-Verbot sei zu Recht ergangen, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Ihr satzungsgemäßes Bekenntnis zur gemeinnützigen Jugendarbeit und zum Grundgesetz seien lediglich Fassade gewesen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Verbot der HDJ bedeutet einen Rückschlag für den völkisch orientierten Teil der Szene. Allerdings blieb der HDJ aufgrund einer lang anhaltenden Verbotsdebatte ausreichend Zeit, ihre Strukturen in Parallel- oder Ersatzorganisationen zu überführen. Es wird wohl auch in Zukunft braune Jugendlager geben, in denen Kinder und Jugendliche zu einer neonationalsozialistischen Elite herangezogen werden sollen.


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