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KWL-Skandal: BGH prüft Urteil des Landgerichts gegen Heininger & Co.

Matthias Weidemann
Klaus Heininger vor Gericht.
Klaus Heininger vor Gericht.
Foto: Matthias Weidemann
Der Finanzskandal um die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) schlägt auch nach der Urteilsverkündung im Januar weiter hohe Wellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einer Pressemitteilung verlauten lassen, dass man sich am Dienstag, 8. November, mit dem Fall befassen werde.

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Grund: Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft befand das Urteil gegen KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger von vier Jahren und elf Monaten Haft als zu gering und hatte Revision eingelegt.

Jetzt muss sich der BGH mit dem Fall befassen, prüfen, ob das damals zwischen Landgericht und Angeklagtem ausgehandelte Urteil rechtens war. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft: „Die Revision wurde beantragt, weil aus unserer Sicht zwei wichtige Untreuevorwürfe nicht verhandelt wurden.“

Klaus Heininger nach dem Urteil im Gespräch mit seinem Anwalt Uwe Freyschmidt.
Klaus Heininger nach dem Urteil im Gespräch mit seinem Anwalt Uwe Freyschmidt.
Foto: Matthias Weidemann

Heininger war im Januar wegen Bestechlichkeit, Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Seine beiden Komplizen, Berthold Senf und Jürgen Blatz, die den illegalen Deal mit einfädeln halfen und Heininger mit rund 3,7 Millionen Euro bestochen hatten, waren wegen Bestechung zu drei Jahren und vier Monaten respektive drei Jahren und zehn Monaten verurteil worden.

Wie die L-IZ berichtete, hatte die Leipziger Wirtschaftskammer unter Vorsitz von Richter Karsten Nickel allen Angeklagten eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren angeboten. Das allerdings unter der Voraussetzung, dass die Beschuldigten „vollumfängliche Einlassungen“ ablegen. Im Gegenzug wurde ihnen zugesagt, dass weitere Anklagepunkte wegen Untreue fallen gelassen würden.

Dieser „Deal“ hatte in der breiten Öffentlichkeit zum Teil für große Empörung gesorgt. Gegen den Vorsitzenden Richter waren danach vier Anzeigen wegen Rechtsbeugung im Amt eingegangen. Die Ermittlungen dazu wurden aber relativ schnell eingestellt. Immer noch drohen den KWL durch die illegalen Finanztransaktionen Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Heininger hatte unter anderem mit der Schweizer Großbank UBS an den Aufsichtsräten vorbei Hochrisiko-Spekulationsgeschäfte getätigt, die aufgrund der Weltwirtschaftskrise aufgeflogen waren. Jetzt sehen sich die KWL mit Forderungen von über 300 Millionen Euro konfrontiert. Die KWL bestreitet die Rechtmäßigkeit der Forderungen und wartet jetzt auf den Ausgang der jeweiligen Prozesse, die in London und Leipzig stattfinden.

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