Am 6. November fand ein Spaziergänger im Uferbereich zwischen dem Palmgartenwehr und der Zeppelinbrücke die Überreste eines Menschen. Inzwischen wurden weitere Körperteile aufgefunden, sodass die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes einleitete.
Da es trotz intensiver Untersuchungen und Ermittlungen bisher nicht gelang, das Opfer zu identifizieren, ist die Kriminalpolizei besonders auf die Mithilfe aus der Bevölkerung angewiesen.
Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung des Opfers stehen folgende Einzelheiten fest: Der Tote war ein jüngerer erwachsener Mann von kleiner bis mittlerer Körpergröße und schlanker, sportlicher Gestalt. Er hatte eine dunkle Körperbehaarung und auffällige Hautdehnungsnarben an den Oberarmen und am unteren Rücken, wie sie zum Beispiel nach starker Gewichts- oder Muskelzu- oder abnahme sichtbar sind.
Nun fragt die Polizei: Wer kann Angaben zu einem Mann machen, der in seinem Umfeld seit Tagen oder auch Wochen fehlt und der auch über SMS, Facebook, … nicht mehr zu erreichen ist?
Wer taucht seit längerem nicht mehr im Sportverein, zum Training, bei Treffen, in Clubs, Discos, Kneipen auf? Wer fehlt beim Studium, in der Ausbildung, im Job?
Spaziergänger, Hundebesitzer, Jogger, Angler und Personen, die sich im Bereich des Fundortes aufgehalten haben, werden gebeten, ihre Wahrnehmungen mitzuteilen. Es geht der Polizei um besondere Feststellungen aber auch um Alltägliches in den Monaten Oktober und November.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Kripo, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 2553, oder unter der E-Mail-Adresse: emuk.elster@polizei.sachsen.de zu melden. Weitere Hinweise findet man auch im Fahndungsportal auf den Internetseiten der Polizei Sachsen.
Für Hinweise, die zur Identifizierung des Opfers führen, werden 5.000 Euro Belohnung ausgesetzt.
Die Belohnung wird für Hinweise bezahlt, die zur Identifizierung des Opfers führen und unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Sie ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von strafbaren Handlungen gehört.