Erster Raubkopierer von „kino.to“ muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter
Redaktion
03.12.2011
Screen von kino.to
Ausgeguckt hat es sich für einen der Hintermänner der illegalen Website kino.to. Dem Angeklagten Marcus V. waren Urheberrechtsverletzungen in mehr als einer Million Fällen vorgeworfen worden. Deshalb wurde der Webdesigner vor dem Amtsgericht Leipzig am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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Der Verurteilte war Inhaber einer legalen Leipziger Internetfirma. An den Millionenumsätzen durch illegale Werbung auf „kino.to“ (bis zu 4 Millionen User täglich) hatte er nach Einschätzung des Gerichts „nebenbei“ beträchtliche illegale Einkünfte erzielt. Das illegale Filmportal kino.to bot Kopien von mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien an.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) beobachtete das illegale Angebot schon seit 2008. Laut Informationen der GVU wurde das Portal „kino.to" aus dem alleinigen Grund geschaffen, um allen Beteiligten Profite mit Raubkopien zu verschaffen. Das Leipziger Amtsgericht verurteilte nun den Angeklagten Marcus V. wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, nachdem er vorab eine umfangreiche Einlassung gemacht hatte.
Mit anderen Worten: Er hatte alles gestanden. Für den vorsitzenden Richter, Mathias Winderlich, war der Angeklagte in der Hierarchie der Raubkopierer-Bande in der Mitte angesiedelt, der zum Betreiben des Portals seinen Teil geleistet hatte. Allerdings wurde dem Angeklagten nicht alles hinsichtlich des Deliktes angelastet. Das wird wohl in den zwei weiteren Verfahren abgehandelt werden, die noch anhängig sind. Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Hamburger Bastian P. (28), den mutmaßlichen Chef und Serverbetreiber der Gruppe erhoben.
Vor wenigen Tagen folgte die Anklage gegen Serverbetreuer Michael H. aus Zwickau. Ihnen drohen neben hohen Haftstrafen zivile Ersatzforderungen. Laut Gesellschaft GVU drohen pro aktuellem Kinofilm bis zu 20.000 Euro Strafe.
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