Diskriminierung am Einlass: Club Velvet muss nach Amtsgerichtsurteil zahlen
Sebastian Beyer
18.05.2012
Hussien Eid
Foto: Sebastian Beyer
Der erste mehrerer Prozesse wegen einer Diskriminierung am Einlass von Clubs endete am 18. Mai in der Mittagszeit. Club Velvet-Betreiber Sebastian Baumgart muss 500 Euro Schmerzensgeld an Kläger Hussein Eid zahlen. Auch der Unterlassungserklärung gab das Gericht statt, der Sportmanagement-Student darf in Zukunft nicht ohne sachlichen Grund abgewiesen werden. Im Falle einer Zuwiderhandlung drohen dem Betreiber 6 Monate Ordnungshaft.
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Übersichtlich war es im Saal 152 des Amtsgerichts am Freitag Mittag. Außer Richter Volkhardt Wehrhan war nur Rechtsanwalt Jakob Simon als Prozessbevollmächtigter des Klägers Hussien Eid erschienen, dazu Medienvertreter und Daniel Bartel vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen. Sebastian Baumgart und Rechtsanwalt André Röhrich waren nicht anwesend.
Die Begründung fiel kurz und deutlich aus: „Nach Ergebnis der mündlichen Verhandlung sieht das Gericht einen Anspruch des Klägers nach §21 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz als gerechtfertigt, da offenbar die ethnische Herkunft der Grund der Zutrittsverweigerung war.“ Rechtskräftig allerdings ist das Urteil noch nicht.
Hussien Eid bedankte sich beim Antidiskriminierungsbüro und beim Referat Ausländischer Studierender für die Unterstützung
Foto: Sebastian Beyer
Urteil als Signal an Betreiber
Bei einem anschließenden Pressegespräch zu dem das Antidiskriminierungsbüro geladen hatte, waren die Podiumsteilnehmer zufrieden. Hussien Eid erklärte: „Es ging mir nie ums Geld, ich freue mich aber nun Recht bekommen zu haben.“ Er wolle die Möglichkeit haben, zusammen mit deutschen Freunden feiern zu gehen, ohne anders behandelt zu werden. „Wenn Freunde nun sagen, lass uns ins Velvet gehen, hätte ich nichts dagegen“, sagte der aus Syrien stammende Master-Student weiter.
Anwalt Jakob Simon sah das Urteil als Erfolg. Er sehe keine zukünftige Klageflut auf Basis des AGG, vielmehr sei das Urteil nun ein Anstoß für Betreiber von Clubs und Diskotheken zu überlegen, wie sie eine gleiche Behandlung aller Gäste am Einlass sicherstellen wollen. „Das Vergleichsangebot einer großen Party, deren Einnahmen gegen Diskriminierung verwendet worden wären, reichte uns nicht aus. Sicher ist es gut, Geld für Maßnahmen zur Verfügung zu haben. Es wäre davon aber keine Verbindlichkeit ausgegangen, die Praxis zu ändern.“
Anwalt Jakob Simon erhofft sich vom Urteil einen Denkanstoß
Foto: Sebastian Beyer
Schon seit längerem ist zu dieser Frage das Antidiskriminierungsbüro (ADB) im Gespräch mit Vertretern der IHK, des Hotel und Gaststättenverbandes DeHoGa und der Stadt Leipzig. „Die Selbstverpflichtungserklärung, zu der es von Seiten der DeHoGa und der IHK einen Tag vor Prozessbeginn eine Pressemitteilung gab, ist sicher ein erster wahrnehmbarer Schritt, adressiert aber nur zwei von fünf Schritten, die wir für notwendig halten“, so Daniel Bartel stellvertretend für die Initiative.
Leipzig stehe bezüglich von Diskriminierungen am Einlass vermutlich weder schlechter noch besser da, als vergleichbare Städte, es gebe aber noch nicht genügend Daten, diesen Schluss abzusichern.
Neben dem nun abgeschlossenen Verfahren sind fünf weitere anhängig, die aus einem Test der Einlasspraxis resultieren. Die Klagen seien für das ADB der letzte Schritt nach mehreren Versuchen der Gesprächsaufnahme gewesen. Es habe auch sehr positive Zusammenarbeit gegeben, die zu einvernehmlichen und außergerichtlichen Lösungen führte.
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