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Urteil gegen kino.to-Gründer: Dirk B. ist Geldhai, kein Freiheitskämpfer

Eva-Maria Kasimir
Dirk B. mit seinem Verteidiger.
Dirk B. mit seinem Verteidiger.
Foto: Eva-Maria Kasimir
Im Grunde ging es ihm nur ums schnöde Geld. Dirk B. war der Kopf hinter kino.to. Dass er den Internetnutzern auf seiner Plattform illegal die neuesten Kinofilme und TV-Serien anbot, tat er nicht, um die Rechte des Einzelnen gegenüber der Filmindustrie zu wahren. Auch er wollte nur Kasse machen. Das ist das Fazit des mittlerweile fünften Prozesses um kino.to, der nun zu Ende ging.

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Am 14. Juni verurteilte das Landgericht Leipzig den Dresdner zu viereinhalb Jahren Haft. Damit hielt sich die Strafgerichtskammer an die Untergrenze dessen, was in der sogenannten Verständigung der Prozessbeteiligten ausgehandelt worden war. Bei der Geldstrafe hielt sich die Kammer jedoch an die Obergrenze des Handels: 3,7 Millionen Euro muss Dirk B. zurückzahlen. Die Gelder hatte er mit zwei spanischen Firmen eingenommen, welche hauptsächlich dazu dienten, die Werbeplätze auf der Webseite zu verkaufen. „Die Nutzer der Plattform waren Ihnen ebenso egal wie die Filmemacher. Denn Sie ließen es zu, dass die Nutzer durch beworbene Lockangebote gleichfalls übers Ohr gehauen wurden“, sagte Staatsanwalt Dietmar Blum.

Bereits im Verfahren gegen die Nummer zwei bei kino.to, den Programmierer Bastian P., wurde deutlich, dass die Betreiber nur auf Profit aus waren. Dabei organisierten sie den Betrieb der, laut Staatsanwaltschaft, „größten Urheberrechtsverletzung in der Rechtsgeschichte des Internets“ in straffen Strukturen. Sie beschäftigten eine Handvoll Uploader, welche die Filme online stellten. Dabei zahlten sie gutes Geld an die kleinsten Rädchen im Getriebe, vorausgesetzt diese arbeiteten schnell genug. „Ihr persönliches Ziel war es, aktuelle Filme noch vor Kinostart ins Netz zu bringen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Arbeit der Uploader wurde regelmäßig überprüft, unter anderem durch Bastian P., der auch die Webseite gestaltete. Aus dieser Arbeit hatte sich Dirk B. seit Ende 2009 zurückgezogen und sich auf die Vermarktung konzentriert. Er schöpfte das Geld ab. War der Strippenzieher hinter der Maschinerie.

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Strafmildernd wirkt sich für ihn aus, dass er von Anfang an geholfen hat seine Taten aufzuklären. Seit Mitte vergangenen Jahres sitzt er in Untersuchungshaft, hat nicht geleugnet kino.to gegründet zu haben und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Erst dadurch war es überhaupt möglich, gegen ihn zu verhandeln. Andernfalls hätte man die Millionen Taten, welche durch die einzelnen Downloads entstehen, auch einzeln nachweisen müssen. Dabei hat Dirk B. angeblich erst durch den Prozess gemerkt, dass er einen Rechtsbruch begangen hat. „Das Urheberrecht ist komplex und aus einer Zeit in der es kein Internet gab“, sagte sein Anwalt. Wenn sich schon Juristen über die Auslegung streiten, könne man nicht erwarten, dass Laien wüssten, was zu tun sei, so die Verteidigung.

Dem folgte das Gericht in seinem Urteilsspruch nicht: Die Server wurden nach Russland verlegt, die Uploader wurden angewiesen, keine russischen Filme und keine Kinderpornographie zuzulassen. „Damit wollten Sie den russischen Behörden gegenüber nicht auffallen und Ihre Taten verschleiern. Sie waren sich wohl bewusst, dass Sie Unrecht taten“, so der Richter. Dirk B. muss nun vier Jahre und sechs Monate absitzen. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt, auch offener Vollzug wurde nicht angeordnet.


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