Weil er ein Hakenkreuz-Tattoo fotografierte: Roter-Stern-Funktionär soll vor Gericht gestellt werden
Martin Schöler
19.12.2012
Das Bild des Anstoßes (Teilbild)
Foto: Privat
Das sächsische Demokratieverständnis scheint bekanntermaßen nicht immer das, was es anderen Ortes ist. Weil er das Foto eines Fußballers mit einem Hakenkreuz-Tattoo ins Netz gestellt hatte, soll ein Teambetreuer des Roten Sterns Leipzig vor Gericht gestellt werden. Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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Carsten G. ist verärgert. Der Betreuer machte am 20. August 2011 nach dem Altherrenkick des Roten Sterns bei Lipsia Eutritzsch eine sonderbare Entdeckung. "Ein Spieler von Lipsia zog sich draußen sein Trikot aus und setzte sich zu Bekannten am Spielfeldrand", berichtet der Endvierziger. "Auf seinem Oberarm prangte ein tätowiertes Hakenkreuz."
G. zückte seinen Fotoapparat. Die Aufnahme stellte er im Rahmen einer Fotostrecke auf die Mannschaftshomepage. Für die Leipziger Staatsanwaltschaft ein klarer Fall: Die Ermittlungen gegen den Lipsia-Kicker Mike L. werden ergebnislos eingestellt. Begründung: Ein Nachweis dahingehend, dass der Beschuldigte die Tätowierung eines dem Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlichen Symbols öffentlich verwendet und damit einer unbestimmten Vielzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet hat, sie wahrzunehmen, könne nicht geführt werden. "Das Bild zeigt den Betroffenen offensichtlich nach dem Spiel auf einer Bank sitzend neben drei Freunden", erläutert Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. "Eine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes ist nicht ersichtlich, so dass der Tatbestand des § 86a StGB bereits objektiv nicht erfüllt war."
In der Öffentlichkeit präsentiert, von RSL-Funktionär fotografiert
Foto: Privat
Immerhin hatten sich die Ermittler mehrfach die Mühe gemacht, den Fotografen vorzuladen. Der verweigerte ihnen die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Denn: G. drohte gleichzeitig eine Anklage wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Außerdem soll er L.'s Recht am eigenen Bild verletzt haben. Um die Identifizierung des mutmaßlichen Neonazis zu ermöglichen, hatte er dessen Gesicht nicht verpixelt. "Der Vorwurf ist absurd", findet Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der den RSL-Unterstützer juristisch vertritt. "Mein Mandant hat das Foto in Ausdruck seiner Gegnerschaft zum Nationalsozialismus veröffentlicht." Der Anwalt hat daher die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Die Staatsanwaltschaft erkennt das vermeintliche Vergehen immerhin als nicht besonders schwerwiegend an. Ihr Angebot, den Vorwurf gegen Zahlung von 250 Euro fallen zu lassen, möchte G. freilich nicht annehmen. Seine Meinung zu dem absurden Vorgang: "Offenbar leben wir im falschen Bundesland." Kleines Trostpflaster für das Opfer der Justizposse: Nachdem nun die Leipziger Presse auf den Fall aufmerksam geworden ist, hat die Staatsanwaltschaft offenbar die Ermittlungen gegen Mike L. wieder aufgenommen.
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