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Betreuung in Leipzig: FDP stellt Anfragen zur Vergabe von Kita-Plätzen

Ralf Julke
www.meinkitaplatz-leipzig.de
www.meinkitaplatz-leipzig.de
Screenshot: L-IZ
Eigentlich sind sich die meisten Fraktionen im Leipziger Stadtrat einig darüber, dass es keine Zugangsbeschränkungen in Leipziger Kindereinrichtungen geben soll. Auch wenn die Plätze noch lange nicht für alle Kinder ausreichen. Eigentlich, so findet die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat, sollten doch Erwerbstätige bevorzugt werden. Und stellt dazu jetzt zwei Anfragen.

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Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 16. Juni 2011. Die Klage war zwar abgewiesen worden. Aber das Verwaltungsgericht sah sich trotzdem genötigt, einige Anmerkungen zu machen mit dem Hinweis darauf, dass künftige Klagen gegen die Art der Platzvergabe in Leipzig durchaus möglich sind. Basis dafür ist das so genannte Achte Sozialgesetzbuch, dessen Paragraph 24 den "Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege" regelt. Eigentlich ohne Ausschlusskriterium, denn eigentlich sollen ja - vom Gesetzgeber gewünscht - alle Kinder der betroffenen Jahrgangsstufen ein Recht haben, in einer qualifizierten Einrichtung betreut - also gefördert - zu werden.

Das Gericht und die FDP interpretieren die dort niedergeschriebene Aufzählung freilich als eine Definition von Vorrangkriterien - zum Beispiel für Berufstätige.

"Das Gericht hat der Stadt ins Stammbuch geschrieben, dass die Vergabepraxis bei Kita-Plätzen so nicht geht", erklärt nun FDP-Stadtrat Dr. Arnd Besser, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt. "Sie ist nach Aussage des Gerichtes intransparent und wirkt einer möglichen Benachteiligung von Berufstätigen nicht genug entgegen. Daher steht die gesamte Vergabepraxis inklusive des Online-Eltern-Portals meinkitaplatz-leipzig.de grundsätzlich zur Disposition."

Das immer wieder kritisierte Online-Portal steht auch aus anderen Gründen zur Disposition. Einer ist zum Beispiel die Tatsache, dass viele Plätze durch die Träger hier gar nicht eingestellt, sondern weiterhin in Eigenregie vergeben werden. Und wenn Plätze eingestellt werden, sind das in der Regel eher Plätze in Einrichtungen in etwas weiter entlegenen Stadtbezirken. Gerade da, wo die meisten jungen Erwerbstätigen wohnen - in den Gründerzeitvierteln der Innenstadt - sind die Betreuungsplätze rar und die Stadt kommt mit dem Bau neuer Kitas nicht hinterher. Ein Grund der Klage vor dem Verwaltungsgericht war eben auch die unzumutbar große Entfernung vom Elternhaus zur angebotenen Kindertageseinrichtung.

Die Krux auch der Klage vorm Verwaltungsgericht war eben nicht so sehr der Mangel an angebotenen Kita-Plätzen, sondern dass "keine freien wohnortnahen Betreuungsplätze zur Verfügung stünden" und dass die Stadt "die Beachtung der gesetzlichen Vorrangkriterien weder bei ihren Einrichtungen sicherstellt noch bei den Einrichtungen der freien Träger kontrolliert, soweit sie sich dieser zur Erfüllung ihrer Pflichten als öffentlicher Träger der Jugendhilfe bedient."

Das Online-Portal für Kita-Plätze.
Das Online-Portal für Kita-Plätze.
Screenshot: L-IZ
Die Stadt muss also Kriterien definieren, die den Bedürfnissen der jungen Eltern, die dringend einen Betreuungsplatz für ihr Kind brauchen, entsprechen.

Dr. Arnd Besser interpretiert das so: "Vom Gericht wird gefordert, dass die im Achten Sozialgesetzbuch genannten Vorrangkriterien Anwendung finden. Hierzu fordern die Richter ein schriftliches Konzept, welches es bislang nicht gibt. Zukünftig soll ein Bewerberpool gebildet werden. Anhand von Vorrangkriterien sollen bspw. berufstätige Eltern bevorzugt einen Kitaplatz erhalten. Gleichzeitig wird der Stadt ins Stammbuch geschrieben, dass Kita-Plätze in einer halben Stunde vom Wohnort des Kindes erreichbar sein müssen. Beides wird das Vergabeprozedere grundsätzlich verändern. Vor diesem Hintergrund kommt der Umsetzung des Urteils große Bedeutung für die Leipziger Eltern zu. Wir wollen nun vom Oberbürgermeister wissen, wann und in welcher Form das Urteil umgesetzt werden wird - auch mit Blick auf das Zusammenspiel der herkömmlichen Vergabe direkt über die Kitas und die Tagespflegepersonen mit der Reservierungsmöglichkeit über das Online-Portal."

Das Gericht sah im Angebot wohnortferner Betreuungsplätze einen Verstoß gegen das Recht auf Wahlfreiheit, das den Eltern zusteht. Dass das Gericht in seinen Anmerkungen die berufstätige Mutter gegen die nicht berufstätige Mutter ausspielt, ist mit Blick auf das Achte Sozialgesetzbuch nicht abwegig – der Gesetzgeber selbst hat die Bevorzugung indirekt hineingeschrieben. Berufstätigkeit ist da ein Kriterium - unter anderen.

So heißt es in § 24: "(3) Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht,

1. deren Erziehungsberechtigte
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten;
2. deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

(4) Solange das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Plätze Kinder, die die in § 24 Abs. 3 geregelten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, besonders zu berücksichtigen."

Das ist der Spagat, den die Stadt mit ihrem Online-Portal zur Platzvergabe nicht bewältigt hat. Und das Problem liegt bislang halt nicht auf der Technikseite, sondern darin, dass die Stadt einen großen Teil der Träger nicht dazu bringen konnte, sich an der elektronischen Kita-Platz-Vergabe zu beteiligen.

Entsprechend stellt die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat auch noch ein paar Fragen nach der Bilanz des Online-Portals im Jahr 2011.

"Uns erreichen wieder und wieder Klagen enttäuschter Eltern, die uns mitteilen, dass sie über längere Zeiträume keine Plätze im Portal finden", kommentiert Arnd Besser die Entwicklung. "Daher interessiert nicht nur uns, sondern auch viele Eltern, wie hoch der Anteil der über das Portal vermittelten Plätze tatsächlich ist. Schließlich verursacht das Online-Portal jährliche Betreibungskosten von mehr als 20.000 Euro."

Das Portal: www.meinkitaplatz-leipzig.de

Das Gesetz zum Nachlesen: www.gesetze-im-internet.de

Die FDP-Fraktion zum Thema: http://fdp-fraktion-leipzig.de


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