Im Februar 2009 kam sein jüngstes Buch heraus: "Mafialand Deutschland". Auch Sachsen kam wieder drin vor – Dauerbrenner in Sachen schwieriger Umgang mit organisierter Kriminalität. Nun drohen dem Autor Jürgen Roth zwei Monate Gefängnis. Aber das für einen anderen Leipziger Sachverhalt.
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Dem Enthüllungsjournalisten Jürgen Roth (64) aus Frankfurt (Main) droht eine zweimonatige Gefängnisstrafe, wenn er nicht 60 Tagessätze an die sächsische Justizkasse zahlt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte Roth am 25. November 2009 zu dieser Strafe, weil er es gewagt hatte, in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite eine Staatsanwältin zu kritisieren. Es ging um ein Ermittlungsverfahren gegen den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule wegen Kindesmissbrauchs, das immer wieder eingestellt wurde. Bis der Verdächtige die Gelegenheit nutzte und sich in die Türkei absetzte.
27 Mal hätten, laut Roths Anwalt, Armin Golzem aus Frankfurt am Main, Eltern von Sportschülerinnen vergeblich den türkischstämmigen Taekwondo-Trainer Etem Sarac (48) aus Leipzig wegen Missbrauchs, Nötigung und Vergewaltigung Schutzbefohlener sowie Verbreitung pornografischer Schriften angezeigt, bevor der pädophile Selbstverteidigungs-Lehrer dann endlich am 24. August 2006 in einem 28. Fall vom Amtsgericht Leipzig zu zwei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde (AZ 435JS56738/05), weil er eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben soll, indem er sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.
Und selbst in diesem Fall blieb die Tat ungesühnt. Denn Sarac ging in Revision. Und kam auf freien Fuß, weil das Gericht keine Fluchtgefahr erkannte. Sarac setzte sich daraufhin am 1. Januar 2007 ins sonnige Alanya ab und schickte zu den Revisionsverhandlungs-Terminen aus der Türkei regelmäßig (insgesamt vier) Atteste, er sei krank: mal Thrombose, mal ein Rückenleiden (Hexenschuss), mal schwere Depressionen.
Die Revisionsverhandlungen mutierten zu einem Gerichts-Ping-Pong. Das Landgericht verwarf im Jahre 2007 die Berufung, weil es die Atteste als gefälscht einstufte. Das Oberlandesgericht kassierte diese Entscheidung. Das Landgericht begann von vorn und verwarf Mitte 2009 erneut die Berufung. Der Trainer ging dagegen wiederum aufs Neue in Revision. Das Ende ist offen.
Die Mutter des Mädchens, Annett S. (36), aus Leipzig erstattete nach einem Zeitungsbericht im Januar 2009 gegen Oberstaatsanwalt Hans Strobl (53) Anzeige, weil dieser es 2006 versäumt hatte, gegen den Täter einen neuen Haftbefehl zu beantragen, so dass der Verurteilte in die Türkei flüchten konnte.
Für das Opfer ist der Fall doppelt tragisch. Die Familie des Mädchens war mit Etem Sarac befreundet. Die damals 13-Jährige hatte sich an den Kampflehrer gewandt, weil sie von ihm lernen wollte, wie man sich gegenüber aufdringlichen Männern wehren könne. Denn das Mädchen wurde schon einmal im Alter von 12 Jahren von einem Immobilienmakler missbraucht. Der beging nach der Tat in der Untersuchungshaft Selbstmord. Das Mädchen wollte nie wieder einem Mann hilflos ausgeliefert sein. Aber ausgerechnet ihr Taekwondo-Trainer Etem Sarac sei nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig ihr nächster Peiniger geworden und habe das Kind im Jahre 2005 vergewaltigt.
Die Opferfamilie zog aus Leipzig fort, das Mädchen ist in Therapie. Die Kampfsportschule SARAC e.V. in der Weinbergstraße 8 in Leipzig wird nach der Flucht Saracs von seinem Bruder weitergeführt.
Der ganze Fall hätte laut Jürgen Roth vermieden werden können, wenn die sächsische Staatsanwaltschaft nicht so lasch mit den vorangegangenen Anzeigen gegen Etem Sarac umgegangen wäre. Deshalb hatte Roth im Dezember 2007 auf seiner Internetseite folgendes Zitat aus seinem Buchmanuskript Mafialand Deutschland veröffentlicht:
"Diese grenzenlose Ohnmacht trifft auch die Bürger, insbesondere wenn es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Seit 1992 liegen gegen Etem S., den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule, Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, wegen Vergewaltigung, Nötigung und Erpressung. Die immer gleiche Leipziger Staatsanwältin stellte grundsätzlich die Verfahren ein und zwar ohne jede Beweismittelsicherung und Anhörung von Zeugen."
Die Staatsanwältin erwirkte einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen Roth wegen übler Nachrede. Als dieser sich weigerte, die Passage von seiner Seite zu nehmen, erhöhte die Staatsanwaltschaft auf 3.000 Euro nunmehr wegen Verleumdung. Roth wehrte sich, legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Leipzig gab der Staatsanwältin jedoch Recht und verurteilte Roth zu 60 Tagessätzen.
Richterin Gudrun Engelhardt schloss nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung nicht aus, dass Roth mit seinen Aussagen zu Etem Sarac im Allgemeinen Recht haben könnte, jedoch sei die eine Faktenbehauptung gegen die Staatsanwältin nicht richtig gewesen: Es seien Zeugen gehört worden.
Jürgen Roth: "Die Richterin war nicht zu überzeugen. Auch eine Zeugin, die über die Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, fand überhaupt kein Gehör. Es interessierte nicht.
Zusammenhänge zu sehen war anscheinend nicht die Sache der Richterin. Selbst als mein Anwalt ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Leipzig vorgelesen hatte, wonach bei den betreffenen Stellen auf meinem Blog keine üble Nachrede und keine Verleumdung der bedauernswerten Staatsanwältin vorliegen würde, wurde das von anderer, höherer Stelle der Staatsanwaltschaft gekippt. Deshalb fand das auch bei der Richterin wenig Zustimmung.
Natürlich haben wir gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Gang durch die juristischen Instanzen kann jetzt beginnen. Mal sehen, wie es ausgehen wird – im schönen Sachsenland."
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