Leo Kasek: Der Floßgraben und ein weit gedehnter Unterhaltungsbegriff
Bernd Reiher
09.03.2010

Leonhard Kasek.
Es gab Neuigkeiten in dieser Woche, zum Thema Floßgraben und Baumfällungen. Ein Naturschutzgebiet ist er, das aber im nördlichen Teil oberhalb der weißen Brücke. Weder das Leipziger Umweltschutzamt noch das sächsische Umweltministerium haben im Vorfeld Ausnahmegenehmigungen für Baumfällungen erteilt.
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Post kam mittlerweile auch aus dem Leipziger Amt für Stadtgrün und Gewässer. Von Angela Zabojnik, jener Frau, die in dieser Angelegenheit als federführend für die städtische Seite gilt. Sie schickte Ende der Woche eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen.
Zur Notwendigkeit dieser Maßnahme erklärte sie: „Der Floßgraben schlängelt sich auf zirka 2,6 Kilometer Länge von der Brückenstraße bis zur Mündung in die Pleiße. Die Flanken des zwischen vier und zehn Meter breiten Gewässers werden im wesentlichen von Ahorn- und Eschenbäumen gesäumt.“ Der Graben unterliege als Gewässer zweiter Ordnung „in seiner Unterhaltungslast der Kommune.“
Dessen Unterhaltung sei nach Sächsischem Wassergesetz eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Dabei seien „das Gewässerbett für den Wasserabfluss zu erhalten, die Ufer durch standortgerechten Bewuchs und in naturnaher Bauweise zu sichern.“. Deswegen hätten vom 15. bis zum 19. Februar zwischen Weißer Brücke und Kläranlage Markkleeberg „notwendige Unterhaltungsmaßnahmen“ stattgefunden.
„Unaufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen“ nannte Leipzigs oberste Wasserfrau die Maßnahmen, die in den letzten Wochen am Floßgraben nötig gewesen seien. Weil die Standfestigkeit einiger Bäume „nicht mehr gewährleistet war und sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit“ darstellten.
„Unterhaltung“ als Lizenz für Sägearbeiten im Schutzgebiet. Dass der Begriff angesichts der Tragweite dieser Maßnahmen arg strapaziert wird, finden nicht nur die Leipziger Umweltschützer. Dass hier auch aus Behördensicht die Grenze zum genehmigungspflichtigen Ausbau deutlich überschritten wurde, zeigt sich an einem Schreiben des Sächsischen Umweltministeriums. Titel: „Abgrenzung Ausbau und Unterhaltung von Gewässern und Deichen“.

Baggerarbeiten im Floßgraben im südlichen Auwald.
Foto: Bernd Reiher
Gewässerunterhaltung nach §28 WHG, so heißt es in diesem Papier vom Mai 2009, sei „die Pflege und Entwicklung eines Gewässers sowie die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit.“ Der Begriff „Pflege“ umschreibe die Erhaltung eines bestimmten Gewässerzustandes während „Entwicklung die gezielte Hinführung auf einen positiven Zustand meint“.
Gewässerausbau hingegen, so das SMUL darin weiter, sei nach §31 WHG die „Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.“ Eine Umgestaltung sei wesentlich, wenn „sie den Zustand des Gewässers und/oder seiner Ufer auf Dauer in einer für den Wasserhaushalt (zum Beispiel für die Schifffahrt, den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild) bedeutsamen Weise verändert und deshalb eine Planfeststellung erforderlich ist.“
Ob tatsächlich Unterhaltung oder doch eher Ausbau – während die Arbeiten in den letzten Tagen besonders auf Markkleeberger Seite eskalierten, schrieb Angela Zabojnik in ihrer Stellungnahme schließlich auf die Frage nach den nicht eingeschalteten Umweltverbänden: „Gemäß des Sächsischen Wassergesetzes ist geregelt, dass die Gewässerunterhaltung eine Pflichtaufgabe darstellt.“ Eine zwingende Beteiligung Dritter sehe der Gesetzgeber nicht vor. Zabojnik: „Obwohl die Stadt Leipzig stets einen engen Kontakt zu den anerkannten Naturschutzverbänden hält, wurde es versäumt, diese zu informieren. In diesem Zusammenhang hat es aber nachträglich eine plausible Erläuterung hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen für die anerkannten Verbände gegeben.“
Dieses Treffen fand am Dienstag vergangener Woche statt. Mit dabei waren unter anderem Leipzigs NaBu-Mann Leo Kasek und der Bündnisgrüne Stadtrat Norman Volger. Beide bestätigten im Nachgang dieses Waldspazierganges, dass Zabojnik sich für die mangelnde Kommunikation entschuldigte. Kasek und Volger sprachen aber auch von vorerst zerstörtem Vertrauen zwischen beiden Seiten. Und betonten, dass der mögliche Ausbau das weitaus größere Problem an der Sache sei. Weil der nicht ohne Genehmigungsverfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen darf.

Bereinigte Ufer: der Floßgraben nach der Entholzungsaktion.
Foto: Bernd Reiher
Kasek sagte der L-IZ am Mittwoch zu seinen Eindrücken von diesem Waldspaziergang: „Die haben ganz eindeutig den Begriff Herstellung von Verkehrssicherheit sehr weit gedehnt.“ Er berichtete auch von auszubaggernden „Taschen“, die dabei erstmals erwähnt wurden und an den Ufern des Floßgrabens vorgesehen seien. Ausweichbuchten, um der drohenden Enge – 70 Paddel-Boote pro Stunde sind es in Spitzenzeiten schon jetzt – Herr zu werden. Seiner Meinung nach habe das Treffen drei Ergebnisse gebracht.
Erstens: Es sind ständige Konsultationen vereinbart.
Zweitens: Die abgeholzte Strecke wird neu bepflanzt, mit Weichholzgewächsen und Erlen.
Drittens: es wird ein Monitoring gemacht, wo „genau ermittelt werden soll, was passiert, wenn das freigegeben wird.“ Deutlicheres von ihm im Audio-Interview.
Norman Volger fügte im Nachgang hinzu: „Eine Entwicklung des Floßgrabens, welche die Belange der Natur und der Bevölkerung berücksichtigt, ist nur mit und nicht gegen die Naturschutzverbände und die Öffentlichkeit möglich. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer hat hoffentlich aus diesem Kommunikationsdesaster gelernt und wird sich zukünftig an die bisherigen guten Spielregeln des Miteinander halten. Wenn man aber über die Stadtgrenze hinaus nach Markkleeberg schaut, wird einem schon mulmig. Der dortige rigorose Ausbau wird nicht die Lösung für Leipzig sein können.“
Viele Fragen sind es auch in dieser Woche, die noch ungeklärt blieben. Ist der Floßgraben überhaupt schon als Verkehrsgewässer gewidmet? Haben Landesregierung und Landesdirektion wirklich nur Nebenrollen in diesem Spiel? Warum erfüllen die Umweltschutzbehörden ihre Kontrollfunktion nicht? Ist es tatsächlich Rechtsbeugung durch Behörden, was am Floßgraben, besonders in Markkleeberg geschieht? Wird der Floßgraben tatsächlich undicht, wenn seine Lehmschicht angebaggert wird? Und: Warum eigentlich ein wellenarmes LeipzigBoot, um die Floßgraben-Ufer zu schonen, wenn die angebaggert werden, damit es überhaupt durchkommt?
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