Baggern für den Schiffsverkehr: Umweltverbände haben Widerspruch eingelegt
Bernd Reiher
11.03.2010

Buddelarbeiten Floßgraben.
Die Leipziger Umweltverbände scheinen sich in Sachen Floßgraben gefangen zu haben. Rund drei Wochen nach Beginn gehen sie jetzt gegen die Ausbau-Arbeiten vor. NaBu, Ökolöwe und B.U.N.D. haben am Mittwoch beim Landratsamt Widerspruch gegen die Maßnahmen eingelegt.
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Die Behörde ist zuständig für den Markkleeberger Teil des Gewässers. Hier fanden in den letzten Wochen weitaus tiefergehende Eingriffe statt, als bisher auf Leipziger Flur.
In der zugehörigen Pressemitteilung schrieben die Umweltverbände zu den Hintergründen: „Aktuell wird auf Markkleeberger Flur der Floßgraben umfangreich ausgebaggert und die Böschung abgeflacht. Hinzu kommen umfangreiche Gehölzfällungen am Floßgraben auf Leipziger und Markkleeberger Gebiet. Unserer Auffassung nach handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen das Natur- und Artenschutzrecht. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Maßnahmen um nicht genehmigte Eingriffe handelt.“
Um diese ihrer Meinung nach „rechtlich unzulässigen Arbeiten zu stoppen und einer Überprüfung zu unterziehen“, legten der Ökolöwe, der BUND Leipzig sowie der NABU Leipzig Widerspruch beim Leipziger Landratsamt ein.“ Damit sei der Umweltamtsleiter des Landkreises, Dr. Lutz Bergmann, aufgefordert, diesem nachzukommen. „Sollte dies nicht unverzüglich passieren“, so die Naturschützer weiter, „wird über weitere juristische Schritte nachgedacht.

Grabenufer: Der Baumbewuchs wird breitflächig gefällt.
Foto: Ökolöwe
Bezugnehmend auf Medienäußerungen von Markkleebergs Stadtsprecher Daniel Kreusch, der angesichts dieser Maßnahmen von reiner „Gewässerunterhaltung und Gefahrenabwehr“ sprach, sagten die Naturschützer: „Dem möchten wir widersprechen. Aus rechtlicher Sicht gehen die Veränderungen über das Maß der Gewässerunterhaltung sowie über Pflegemaßnahmen hinaus. Die Eingriffe erfüllen den Tatbestand des Gewässerausbaus und haben daher einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterliegen.“
Nach Paragraph 68 Wasserhaushaltsgesetz sei für Maßnahmen, die „den Zustand des Gewässers und/oder seiner Ufer in bedeutsamer Weise ändern, zwingend eine Planfeststellung durchzuführen.“ Außerdem seien für gegebenenfalls notwendige Unterhaltungsmaßnahmen im Gewässersystem „die jeweils notwendigen naturschutzrechtlichen Verfahren durchzuführen.“
Die vorgenommene Fällung junger vitaler Bäume stelle für B.U.N.D., Ökolöwe und NaBu ebenfalls keine „Unterhaltungsmaßnahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit dar“. Auch zähle die derzeitige Ausbaggerung im Floßgraben auf Markkleeberger Gebiet nicht dazu. Denn, so die Verbände weiter, „an dieser Stelle orientiert man sich keineswegs nur an der Morphologie des Gewässers, sondern legt einen starren Sohlwert zugrunde, um dem Wassertouristischen Nutzungskonzept zu genügen.“

Schweres Gerät im sensiblen Gewässer.
Foto: Ökolöwe
Dass dort nicht, wie von Markkleeberger Stadtseite und Landratsamt beteuert, nur Sände und Schlämme abgetragen werden, sondern auch in den Grundwasserleiter eingegriffen wird, sei „per Fotonachweis dokumentiert und stellt einen weiteren klaren Rechtsbruch dar.“ Die Ausbaggerung des Gewässers ist scheinbar vor allem für den Auewald problematisch, weil der Graben dann wie ein Drainagegraben wirken und er dem Wald nötiges Wasser entziehen könnte.
Angesichts zerstörter Nist- und Nahrungsstätten für den Eisvogel sagten die Verbände: „Herauszustellen ist die besondere Beachtung des nach Bundesartenschutzverordnung sowie der Europäischen Vogelschutz-Richtlinie streng geschützten Eisvogels. Durch Fällmaßnahmen nahe des FFH-Gebiets wurden diesem wichtige Ansitzwarten genommen und somit hat sich sein Lebensraum nachhaltig verschlechtert. Unklar ist, wie die verlorenen Habitate des Eisvogels ersetzt werden.“
Auf Markkleeberger Flur seien durch den Ausbau bereits wertvolle Steiluferbereiche zerstört und die Uferböschung abgeflacht worden. Entgegen den Aussagen einiger Verwaltungsleute in Markkleeberg, Borna und Grimma betonten die Naturschützer: „In diesem Bereich brütete nachweislich der Eisvogel!“
NaBu, Ökolöwe und B.U.N.D. in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Floßgrabenausbau schließlich: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns zu den derzeitigen Maßnahmen keinerlei Maßnahmenplanungen mit erforderlichen Prüfungen bekannt sind, die bei Arten, die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind (z.B. Eisvogel, Wespenbussard, Mittelspecht), bereits vor dem Eingriff umzusetzen sind!“

Floßgraben in der Markkleeberger Flur: Kräftiger Holzeinschlag.
Foto: Ökolöwe
Die Verbände fordern jetzt eine „Gesamtbetrachtung zu den Auswirkungen auf das gesamte Fließgewässer aus Uferveränderungen, Gehölzbeseitigungen, Veränderungen des Wasserregimes und Bootsbefahrungen.“ Hierzu seien ein Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich. „Es muss sichergestellt werden, dass die gewässertouristische Nutzung nicht das empfindliche Auwaldsystem beeinträchtigt. Wir unterstützen ausdrücklich die naturnahe und nachhaltige Gewässernutzung, die unsere Natur nicht zerstört!“
Zum Thema Eisvogel sagte Umweltamtschef Bergmann am Mittwoch der L-IZ: „Im Rahmen einer Begehung des zur Unterhaltung beabsichtigten Floßgrabenabschnittes wurde dementsprechend auch auf vorhandene Brutröhren des Eisvogels untersucht. Brutröhren wurden nicht gefunden, so dass auch keine Zerstörung dieser erfolgen kann. Der in diesem Abschnitt vorhandene Nahrungshabitat für den Eisvogel wird auch lediglich im Zeitraum der Unterhaltungsmaßnahmen beeinträchtigt.“
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