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Sachsens Wohnungsgesellschaften machen sich unbeliebt: Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geht ihnen nicht weit genug

Ralf Julke
Abriss am Brühl in Leipzig.
Abriss am Brühl in Leipzig.
Foto: Ralf Julke
"Wir sind bereit, die Interessen aller wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Unternehmen in Sachsen zu vertreten", wirbt der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. (vdw) für sich. Jetzt mischt er sich mit einer Stellungnahme in die Diskussion um die Novellierung des sächsischen Denkmalschutzgesetzes ein.

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Unsere Mitglieder sind 130 Wohnungsunternehmen, die ca. 14 Prozent aller Wohnungen in Sachsen bewirtschaften. Das sind etwa 355.000 Wohnungen. Als ein "Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft im Freistaat Sachsen" sieht sich der vdw "mit diesem Vorhaben in seinen aktuellen Bestrebungen bestätigt und begrüßt die geplante Kategorisierung des Denkmalbestandes als einen seit langem überfälligen, aber auch nur ersten Schritt", teilt der Verein mit.

Das Wörtchen "ein" vor Interessenvertreter hat gefehlt. Denn tatsächlich vertritt der vdw im Freistaat Sachsen nur 129 Wohnungsunternehmen, die mit 355.000 Wohnungen etwa 14 Prozent des Wohnungsbestandes in Sachsen bewirtschaften. Dazu gehört auch die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft (GGG) in Chemnitz, die in den letzten Jahren mit massiven Abrissen im Altwohnungsbestand die Denkmalschützer und etliche Chemnitzer Einwohner auf die Barrikaden brachte.

Dazu gehört auch die Leipziger Wohnungs- und Baugenossenschaft (LWB), die mit den Leipziger Akteuren für einen schonenden Stadtumbau vor nunmehr vier Jahren heftig aneinander geriet. Der Streitfall waren damals die leergewohnten Wohnblöcke in der Zerbster Straße in Eutritzsch. Seitdem herrscht zumindest offiziell Ruhe, weiß man in Leipzig doch ziemlich genau, dass gerade die denkmalgeschützte Bausubstanz in der Stadt diejenige ist, die bei jüngeren Mietergruppen besonders gefragt ist.

Denkmalschutz verhindert keineswegs den Eingriff in denkmalgeschützte Bestände.
Denkmalschutz verhindert keineswegs den Eingriff in denkmalgeschützte Bestände.
Foto: Ralf Julke

Doch viele kommunale Wohnungsunternehmen haben gerade in den 1990er Jahren den Schwerpunkt ihrer Sanierungen auf die industriellen Wohneinheiten aus der DDR-Zeit gelenkt. Der Grund war simpel: Hier gab es nicht das Dickicht aus Restitutionsansprüchen und unsicheren Besitzlagen. Die Wohnkomplexe waren in der Regel komplett in kommunaler oder genossenschaftlicher Hand, die Sanierung konnte zügig durchgezogen werden. Das ging natürlich auf Kosten der innenstädtischen Wohnsubstanz. Nicht nur in Leipzig. Selbst kleine Städte wie Wurzen rutschten mit dieser Verschiebung in seltsame Debatten, denn als sich die Bundesregierung endlich dazu durchrang, den Abriss von Wohnungsüberhängen in Ostdeutschland finanziell zu fördern, war der eher am Ortsrand liegende Neubau-Bestand saniert, die Wohnungen waren vermietet, ein Abriss wäre Unfug gewesen. Dafür standen im Ortskern reihenweise denkmalgeschützte Häuser leer, für deren Sanierung das Geld fehlte. Einige dieser Gebäude - wie in Chemnitz erlebt - wurden dann eben doch Opfer einer Genossenschaftspolitik, die auch auf die eigene finanzielle Sanierung setzte. Denn viele Genossenschaften tragen bis heute Altschulden aus DDR-Zeiten oder frühe Schulden aus den 1990er Jahren mit sich herum.

Die Schuldenberge aber können aus dem augenblicklichen Mietniveau in Sachsen nicht abgetragen werden. Wo das Lohnniveau seit Jahren bei 80 Prozent West festhängt, sind Mietsteigerungen auf ein rentables Niveau einfach nicht durchzusetzen. Größere Leerstandsquoten setzen das Mietniveau genauso unter Druck wie die - oft kommunal erwünschte - Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum auch für sozial Schwache.

Verständlich, dass viele Wohnungsgenossenschaften die aktuelle Diskussion um eine Aufweichung des Denkmalschutzes in Sachsen wie einen Lichtschimmer am Horizont empfinden. Erst recht, weil aktuell sowohl die schwarz-gelbe Regierung in Dresden als auch die schwarz-gelbe Regierung in Berlin wichtige Förderinstrumente auf die Streichliste gesetzt haben.

Denkmalschutz zwingt zu Kompromissen - eine Aufweichung erlöst auch Wohnungsgesellschaften nicht von alten Lasten.
Denkmalschutz zwingt zu Kompromissen - eine Aufweichung erlöst auch Wohnungsgesellschaften nicht von alten Lasten.
Foto: Ralf Julke

Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung der Linksfraktion in Leipzig und auch Mitglied im Aufsichtsrat der LWB, hat das Problembündel kürzlich einmal zusammengefasst: "Auch wir stellen uns die Frage, wie die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung 2009 zu erfüllen sind, wenn die Modernisierungsumlagen zusammen mit der Nettokaltmiete weit über der erzielbaren Marktmiete liegen. Diese 'Einsparungen' produzieren schon heute Mehrkosten von morgen. Abzuschaffen sind Ungerechtigkeiten bei der Gewerbesteuergesetzgebung für Wohnungsunternehmen, die für sie keine Anreize zur Installationen von Anlagen zur Erzeugung alternativer Energien darstellen. Verstärkt wird dies, wenn die Mittel für entsprechende Förder- und KfW-Programme zusammengestrichen werden und über Modellvorhaben wie beim Leipziger 'Kreuzstraßenviertel' nicht hinauskommen."

"Investitionsstau" nennt es Siegfried Schneider, Verbandsdirektor des vdw Sachsen. Die Versäumnisse der Politik aus den letzten 20 Jahren liegen als Schuldenlast in den Bilanzen der Wohnungsgesellschaften. Gerade hat die LWB verkündet, sie wolle nicht 2012, sondern erst 2014 erstmals "schwarze Zahlen" schreiben.

"Gerade der Mietwohnungsbereich ist durch hohe Investitionskosten im Rahmen der energetischen Sanierung geprägt", stellt de vdw in seiner Stellungnahme fest. "Dem gegenüber stehen geringe Erträge aufgrund der Wohnungsmarktlage als Folge des niedrigen Mietniveaus. Oftmals überzogene Forderungen der Denkmalschützer, schlechte bauliche Zustände und gestiegene energetische Anforderungen an Denkmalen haben vielerorts zu einem deutlich wahrnehmbaren Investitionsstau geführt, der sich auf die Wirtschaftlichkeit dieser Objekte negativ niederschlägt. Der notwendige Ausgleich zwischen denkmalpflegerischen und wirtschaftlichen Aspekten ist noch weit von der sächsischen Praxis entfernt."

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Und so lange dieser Investitionsstau nicht aufgelöst sei, ginge die „schrittweise Zerstörung“ der Denkmale weiter.

"Wenn dem nicht Einhalt geboten wird, steht als düsteres Szenario künftig nicht mehr der Erhalt, sondern vielmehr der Rückbau der Denkmale im Vordergrund der Bestrebungen", erklärt Siegfried Schneider. Dies würde grundsätzlich nicht den Bestrebungen der im vdw Sachsen vertretenen Unternehmen entsprechen. „Denkmale - insbesondere im Wohnungsbereich - müssen leben. Dies erreicht man nicht mit überzogenen Träumereien, sondern mit realistischen und damit nachhaltigen Investitionen.“

Nur klingt das dann wieder so, als sollten grobe politische Fehler der jüngsten Vergangenheit nun dadurch ausgeglichen werden, dass ein wertvolles Gesetz ausgehöhlt wird. Ob das für die Wohnungsgesellschaften aufgeht, darf bezweifelt werden.

www.vdw-sachsen.de

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