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Ein paar Partys zu viel: Verstöße gegen Baugenehmigung könnten zur Schließung des Leipziger NPD-Zentrums führen

Patrick Limbach
NPD-Bürgerbüro Odermannstraße 8.
NPD-Bürgerbüro Odermannstraße 8.
Foto: Patrick Limbach
Auf das NPD-Zentrum in der Odermannstraße 8 könnte möglicherweise eine Schließung zukommen. Seit der Landtagsabgeordnete Winfried Petzold (NPD) im November 2008 sein „Bürgerbüro“ eröffnet hat, finden einen Katzensprung vom Lindenauer Markt entfernt Schulungen, Vorträge, Feiern und Konzerte statt.

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„Dieses Objekt ist einer der wenigen Orte in Leipzig, wo sich national denkende Jugendliche frei entfalten können, abseits von kapitalistischen Verhältnissen, Dekadenz und auferlegten Zwängen des Staates“, frohlockte damals das „Freie Netz“. Die Leipziger NPD betreibt hier ihre Kreisgeschäftsstelle. Und der braune Nachwuchs trifft sich in seinem "nationalen Jugendzentrum". Über die Aktivitäten des rechten Konglomerats ist im Laufe der Zeit vieles über den meterhohen Metallzaun nach außen gesickert.

Was der Öffentlichkeit bislang im Verborgenen geblieben ist: Formaljuristisch handelt es sich bei der Einrichtung mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine nicht-genehmigte Versammlungsstätte. Vieles spricht dafür, dass der flache Neubau regelmäßig für öffentliche Veranstaltungen genutzt wird. Eigentümer Steven H. ist der Betrieb einer öffentliche Veranstaltungsstätte nie genehmigt worden. Eine Nutzungsuntersagung scheint im Bereich des Möglichen.

Aber ganz von vorne: Im Jahr 2006 erteilte das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Baugenehmigung. Dass der gelante Anbau an einen bestehenden Doppelstockbau eines Tages als NPD-Zentrum fungieren würde, konnte zu dem Zeitpunkt noch niemand ahnen. Und selbst wenn, hätten die Behörden seine Errichtung nicht verhindern können. Denn juristisch betrachtet war das beantragte Vorhaben, die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes mit Atelier, Lager, Hobbyraum sowie einem Promotion- und Schulungsraum, zulässig. Allerdings sei dem Eigentümer die Nutzung ihres „Objekts“ als Veranstaltungs- und Konzertstätte nach Auskunft der Stadt Leipzig zu keinem Zeitpunkt genehmigt worden.

Odermannstraße 8: Immer wieder auch Einsatzort der Polizei.
Odermannstraße 8: Immer wieder auch Einsatzort der Polizei.
Foto: Patrick Limbach

Die Behörde verhängte in der Baugenehmigung eine Reihe von Auflagen. Die Bauherren hatten einen meterhohen Zaun zu errichten. Außerdem wurde die gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten auf höchstens 100 Personen limitiert. Hiermit nahmen es die Kameraden in der Vergangenheit dann doch öfter nicht so genau. Aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Die Linke) und Berichten des Informationsdienstes Chronik.LE geht hervor, dass am 22. Februar 2009 rund 150 Gäste Musiker der Rechtsrock-Bands "Sleipnir" und "Frontalkraft" bejubelten. Der zweimalige Bundespräsidentschaftskandidat und Liedermacher Frank Rennicke zog am 18. Juli des selben Jahres sogar 160 Besucher an. Alles genehmigungspflichtige Konzerte, von denen die zuständigen Behörden laut sächsischem Innenministerium nie Kenntnis erhalten haben.

Auch im Jahr 2010 fanden in der Einrichtung öffentliche Veranstaltungen statt. Zuletzt warben Tommy Naumann und Co. in einem bekannten rechten Internetforum für eine Party zum zweijährigen Bestehen des "nationalen Jugendzentrums". Bei der Feier am 13. November sollen laut einer weiteren Kleinen Anfrage von Kerstin Köditz mehrere Liedermacher vor etwa 100 Gästen aufgetreten sein. Zuvor trat am 9. Juli der Liedermacher und NPD-Funktionär Jörg Hähnel in der Odermannstraße 8 auf. Am 11. September spielten Musiker der Bands "Cynic" und "Frontalkraft" auf, ohne dass das Innenministerium davon Kenntnis erlangt hatte. Am Rande des Großaufmarschs am 16. Oktober trafen sich bis zu 150 Rechtsradikale in dem von Gegendemonstranten belagerten Objekt.

Allein die wiederholte Nutzung des Schulungsraums für Konzerte stellt schon einen Verstoß gegen die erteilte Baugenehmigung dar. Die wäre damit unwirksam. Das könnte fatale Folgen nach sich ziehen. Auf eine Anhörung von Eigentümer Steven H. könnte eine zeitnahe Nutzungsuntersagung folgen. Auch wenn es die Betreiber nicht gern hören werden: Was behördlich nicht genehmigt ist, darf nach deutschem Recht nicht stattfinden. Hieße, die Nutzung des Anbaus wäre in dem Fall bis auf Weiteres tabu.

Eine Sperrwand macht das NPD-Bürgerbüro optisch zur Festung.
Eine Sperrwand macht das NPD-Bürgerbüro optisch zur Festung.
Foto: Patrick Limbach
Sollten sie den Flachbau dann weiterhin für Veranstaltungen nutzen wollen, wäre ein umfangreiches Baugenehmigungsverfahren unausweichlich. Bis ihnen die neue Baugenehmigung erteilt wird, dürften einige Monate ins Land ziehen. Ein neuerliches Baugenehmigungsverfahren könnte dem „nationalen Jugendzentrum“ zum endgültigen K.O. verhelfen. Die Verwaltung müsste nämlich nicht nur die Zulässigkeit des Bauvorhabens prüfen, sondern auch den Kontakt zu den Anwohnern suchen. Deren Interessen sind bei der Entscheidungsfindung mit zu berücksichtigen. Dass alle Anwohner dem Bauvorhaben vorbehaltlos zustimmen werden, ist angesichts der Belastungen durch Polizeieinsätze, Gegendemonstrationen und dem Negativ-Image, das die Straße in den vergangenen zwei Jahren durch das Gebahren der unliebsamen Nachbarn erhalten hat, höchst unwahrscheinlich.

Dass die Einrichtung zudem in den Geltungsbereich der Sächsischen Versammlungsstättenverordnung fallen würde, macht die Angelegenheit aus brauner Sicht nicht einfacher. Danach ist ein Gebäude eine Versammlungsstätte, wenn sie mindestens 200 Personen fasst. Zwar beträgt die Fläche des Schulungsraums nur rund 90 Quadratmeter. Allerdings belegen Fotos, dass den Gästen neben dem Konzertraum weitere Räume zugänglich sind. Damit wären 100 Quadratmeter überschritten. Was wiederum bedeuten würde, dass beim vorgeschriebenen Berechnungsschlüssel für Stehplätze von zwei Personen pro Quadratmeter über 200 Personen ins Gebäude passen. Da die Räumlichkeiten augenscheinlich über gemeinsame Rettungswege verfügen, ist ihr Fassungsvermögen zu addieren. Die 200-Personen-Grenze würde so überschritten werden.

Bürgerbüro mit Werbung für eine rassistische Website.
Bürgerbüro mit Werbung für eine rassistische Website.
Foto: Patrick Limbach
Ein Besuch des Bauordnungsamts bei Petzold & Co. sollte angesichts dieser erdrückenden Sachlage unter normalen Umständen nur eine Frage der Zeit sein. Die Behörde ist zum Einschreiten verpflichtet, sobald es Kenntnis von Verstößen gegen die erteilte Baugenehmigung erhalten hat. "Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind", heißt es in der sächsischen Bauordnung.

Allerdings scheint sich der Elan seitens der Stadt Leipzig und Innenministerium, gegen das NPD-Zentrum baupolizeilich vorzugehen, in Grenzen zu halten. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) teilte Köditz am Dienstag auf ihre Kleine Anfrage vom 5. Januar mit, dass das Leipziger Bauordnungsamt keine Vorgaben und Auflagen erlassen hätte. Doch damit nicht genug: „Dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig waren zu keinem Zeitpunkt Veranstaltungen in dem Objekt Odermannstraße 8 bekannt, bei denen die Bauaufsichtsbehörde hätte tätig werden müssen.“

Eine Auskunft mit Beigeschmack. Denn Amtsleiterin Heike Hellkötter erhielt bereits kurz vor dem Jahreswechsel durch die L-IZ telefonisch Kenntnis über die relevanten Veranstaltungen im Jahr 2009. Im gleichen Zeitraum teilte die Stadt Leipzig mit, dass die Nutzung der Einrichtung auf 100 Personen limitiert sei. Weiterhin teilte Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) im Rahmen einer Ratsanfrage schon Ende 2008 mit, dass die Baugenehmigung aus Denkmalschutzgründen die Errichtung einer Einfriedung vorsehen würde.

Eine Nutzungsuntersagung würde für NPD und JN neben dem Wegfall einer festen Anlaufstelle vor allem finanzielle Einschnitte bedeuten. Unter dem Deckmantel des gemeinnützigen "Kulturverein Leipzig-West e.V." organisieren sie regelmäßig Veranstaltungen zur Finanzierung ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten. In infrastruktureller Hinsicht ist die Einrichtung inzwischen zu einem der wichtigsten Objekte der sächsischen Szene mutiert.

Am 5. Februar soll hier bereits die nächste Veranstaltung stattfinden. Der Nachwuchs aus dem regionalen rechten Spektrum plant eine Faschingsfeier. Kommen darf, wer braun und lustig ist. „Kommt zahlreich und leitet die Info an Freunde und Kameraden weiter“, heißt es in einem Aufruf, der in einer Web-Community die Runde macht. Zu ihren baurechtlichen Vergehen haben sich die Kameraden bislang nicht geäußert. Winfried Petzold war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.

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