Staatsanwaltschaft Dresden meldet sich zu Wort: Lothar König verdächtig Gewalt geschürt zu haben
Michael Freitag
10.08.2011
Lothar König
Foto: Jenapolis.de / Arne Petrich
Fast möchte man schon sagen - Chapeau, zumindest äußern sich die Strafvollzugsbehörden in Sachsen mal konkret. Statt des "laufende Ermittlungen" - Gefasels bei allen anderen Fragen, werden die Juristen der Staatsanwaltschaft Dresden heute im Nachgang an die Durchsuchung beim Jenaer Jugendpfarrer Lothar König deutlich. Vielleicht nicht zuletzt aufgrund der medialen Aufmerksamkeit.
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In seinem Fahrzeug habe er gesessen, der Jugendpfarrer und Böses getan. "Der Beschuldigte ist verdächtig, anlässlich des Demonstrationsgeschehens am 19.02.2011 in Dresden als Fahrer und Halter eines als Lautsprecherwagen genutzten Kleintransporters mittels Lautsprecherdurchsagen, die er selbst vorgenommen hat oder durch andere aus seinem Fahrzeug hat vornehmen lassen, zu Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen aufgewiegelt zu haben."
Konkreter laut Staatsanwaltschaft Dresden habe folgender Verdacht zur heutigen Durchsuchung bei dem 56-jährigen Seelsorger König in Jena geführt: "So wurde beispielsweise über die Lautsprecheranlage des Fahrezeuges des Beschuldigten im Bereich der Nossener Brücke in Dresden zu einer Menge von etwa 1000 Personen gerufen `Deckt die Bullen mit Steinen ein!`, woraufhin mehrere Steinwürfe auf Polzeifahrzeuge erfolgten." (Fehler wie im Original).
Ob dies gerufen wurde und wenn, wer es war, wird sicher noch zu erfahren sein, wenn die Rechtsanwälte das Sagen bekommen - seit heute haben evangelische Kirchenkreise die Vertretung des Pfarrers bereits angekündigt.
Ebenfalls ihm wird ganz allgemein bei den Ereignissen am 19. Februar 2011 in Dresden zur Last gelegt, dass aus dem Wagen heraus dirigiert und zu Gewalt aufgerufen worden wäre. "Es besteht insbesondere der Verdacht, dass durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen von dem Fahrzeug aus eine gewaltbereite Menschenmenge dirigiert und aufgefordert wurde, gegen Einsatzkräfte der Polizei vorzugehen, insbesondere Sperrketten der Polizei zu durchbrechen, wobei Teilnehmer dieser Menschenmenge Fahnenstangen, Glasflaschen und andere Gegenstände, darunter Steine, als Waffen mit sich führten und diese auch gegen Polizeibeamte einsetzten." so die Staatsanwaltschaft Dresden am heutigen Tag.
Alles in allem sei dieses Verhalten "aufwieglerischer Landfriedensbruch" so der Vorwurf aus Dresden.
Laut Staatsanwaltschaft Dresden sei aus seinem Wagen heraus mit Sprechfunk die Menge dirigiert und zur gewalt aufgerufen worden. Ralf König ist in Jena Jugendpfarrer und nahm an den Gegenprotesten am 19. Februar 2011 in Dresden teil
Bild: Jenapolis.de / Arne Petrich
Doch damit nicht genug - der offenbar entgegen der sonstigen in Jena mit ihm gemachten Erfahrungen engagierte Seelsorger muss an diesem Tag quasi einen geistigen Ausnahmezustand erlebt haben. Sio heißt es weiter: "Darüber hinaus ist der Beschuldigte verdächtig, mit dem von ihm geführten Fahrzeug versucht zu haben, ein Einsatzfahrzeug der Polizei abzudrängen und andere Tatverdächtige, die von den Einsatzkräften der Polizei auf frischer Tat verfolgt wurden, durch Aufnahme in seinem Fahrzeug der Strafverfolgung entzogen zu haben."
Doch offenbar reichten all diese an sich eigentlich schwerwiegenden Vorwürfe zu einer Verhaftung von Lothar König nicht aus. Und so entschloss sich die Staatsanwaltschaft Dresden zu einem in mehrfacher Hinsicht fragwürdigen schritt. Statt die Wege über polizeiliche Amtshilfeersuchen an Thüringens Behörden, Zeugeneinvernahme Königs oder eben die Ausfertigung einer Anzeige in die Wege zu leiten, ließen sie sich von einem Sächsischen Richter bestätigen, dass es angemessen sei, quasi ein Sondereinsatzkommando wie einen Stoßtrupp ins benachbarte Bundesland zu entsenden und die geschützten Amtsräume eines im Beichtgeheimnis arbeitenden Kirchenvertreters zu durchsuchen.
Ob und auf welchem Wege die Thüringer Behörden dabei überhaupt vorab und in welchem Umfang informiert wurden, bleibt auch in dieser Mitteilung offen.
Und so vermeldet die Staatsanwaltschaft Dresden abschließend: "Die durch das Amtsgericht Dresden angeordnete Durchsuchung diente dem Auffinden und der Sicherstellung von Tatmitteln, insbesondere dem eingesetzten Fahrzeug und der Lautsprecheranlage, sowie von verwendeten Kommunikationsmitteln. Die Durchsuchung fand im Beisein Angehöriger und des Verteidigers des Beschuldigten statt, dieser bestätigte gegenüber den Einsatzkräften die korrekte Druchführung der Maßnahmen." (Fehler wie im Original)
Mitgenommen haben die Ermittler der Sonderkommission 19/2 der Dresdner Polizei dabei der Kleintransporter des Pfarrers, "Schriftgut" und offenbar mehrere Datenträger. Rechtsmittel sei gegen die Maßnahme zur Stunde noch nicht eingelegt worden. "Dem Beschuldigten wird daher schwerer aufwieglerischer Landfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung und in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung gemäß §§ 23, 125 Abs. 1 Nr. 1, 125a Abs. 1 Nr. 2, 240 Abs. 1, 2 und 3, 258 Abs. 1 und 4, 52, 53 StGB vorgeworfen."
Bei den bislang auch in der Durchsuchungssache "Roter Baum" mit den entsprechenden Sächsischen Kräften gemachte Erfahrung über Art, Charakter und die anschließende bis heute nicht erhobenen Vorwürfe bleibt offen, was von all dem in ein paar Wochen oder Monaten übrig bleiben wird.
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