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Mitten in der Leipziger Innenstadt: Zwei Sonderparkplätze für die VIPs

Ralf Julke
Salzgässchen vorm Steigenberger Grand Hotel.
Salzgässchen vorm Steigenberger Grand Hotel.
Foto: Ralf Julke
Die Drucksache ist unauffällig und hat nur zwei Seiten: Am 25. Januar soll der Stadtrat das „Einziehungsverfahren nach §8 des Sächsischen Straßengesetzes PKW-Stellplatz Salzgässchen“ beschließen (DS Nr. V/1892). Am 29. November ging das Thema durch die Dienstberatung des OBM. Am 20. Dezember beschäftigte sich der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau damit. Seitdem sind einige Stadträte richtig sauer.

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Es geht um 30 Quadratmeter Innenstadt. 30 Quadratmeter der öffentlich gewidmeten Straßenfläche des Salzgässchens sollen damit für die Benutzung durch den allgemeinen Verkehr entwidmet und anschließend dem anliegenden Grand Hotel Steigenberger für zwei PKW-Stellplätze für VIP-Gäste per Erbpachtvertrag überlassen werden.

Ein zumindest seltsamer Vorgang, nachdem das Steigenberger Grand Hotel im April 2011 im ehemaligen Handelshof mitten in der City eröffnet worden war. Eine City, die im Langzeitprojekt zur autoarmen Innenstadt werden soll. Was eigentlich bedeutet: weniger Autos, die dort mit den Fußgängern ins Gehege kommen. Fußgänger, die auch wieder Hotelgäste sind. Gerade im Salzgässchen, das intensiv für Märkte genutzt wird. Wer hier absteigt, kommt entweder zu Fuß oder lässt sein Auto vom Personal außerhalb der City parken. Nur für eine Kategorie von Gästen soll sich das jetzt ändern - für jene, die man so landläufig als Very Important Persons (VIP) bezeichnet. Eine durchaus feudale Tendenz. Man gibt einen hart erkämpften Kompromiss auf, um einer auserwählten Personengruppe Sonderrechte zu verschaffen.

Oder - wie es der Stadtrat der Grünen-Fraktion, Roland Quester, sieht: Man opfert wieder einmal ein umweltfreundliches Prinzip dem prestigeträchtig geparkten Automobil.

"Für eine Straßenentwidmung sind nach dem Gesetz 'überwiegende Gründe öffentlichen Wohls' notwendig. Darf man bereits fragen, worin das überwiegende öffentliche Wohl besteht, einem Hotel VIP-Stellplätze auf öffentlichem Straßenland zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen, ist die eigentlich spannende Frage, wofür Selbiges bisher nicht möglich war: für Carsharing Stellplätze", benennt er einen Konfliktpunkt, der durchaus auch zeigt, wie der Blick des zuständigen Verkehrs- und Tiefbauamtes auf die Verkehrsentwicklung in Leipzig ist.

Vorm Eingang des Hotels sollen zwei VIP-Parkplätze entstehen.
Vorm Eingang des Hotels sollen zwei VIP-Parkplätze entstehen.
Foto: Ralf Julke

"Seit über 10 Jahren bekennt und verpflichtet sich die Stadt in mindestens einem halben Dutzend Beschlüssen zur Förderung des Carsharings. Aber bis heute ist kein einziger Stellplatz im öffentlichen Straßenraum dafür auf verkehrsrechtlich abgesicherter Grundlage zur Verfügung gestellt worden", kommentiert Roland Quester, verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen Stadtratsfraktion, diese Haltung. "Wir haben das ganze, über ein Jahrzehnt reichende Dilemma des Auseinanderfallens von Beschlüssen und Handeln beim Thema Carsharing erst im Mai diesen Jahres noch einmal schriftlich aufgearbeitet und dokumentiert. Was ist seither passiert? Das, was die letzten zehn Jahre passiert ist: Man prüft, wie das gehen könnte, mit den so dringend nötigen Stellplätzen auf öffentlichen Straßen. Von Entwidmung, wie unter anderem in der Partnerstadt Hannover zu diesem Zweck praktiziert, keine Rede, geschweige denn ein Tun. Für die VIP-Stellplätze eines gerade erst eröffneten Grand-Hotels geht es dafür praktisch im Handumdrehen - für die verkehrspolitische Prioritätensetzung der Verwaltungsspitze sind diese 30 Quadratmeter ein Offenbarungseid. Eine Beschlussfassung dazu wird es mit der grünen Ratsfraktion erst bei Vorliegen einer ebensolchen Vorlage für Carsharing-Stellplätze geben.“

Dass das verantwortliche Amt nicht wirklich "Gründe öffentlichen Wohls" im Auge hat, zeigt der Beschlusstext selbst. Da heißt es zwar forsch: "Vor dem Eingangsbereich Steigenberger Grandhotel Handelshof Leipzig ist es notwendig, eine Pkw-Stellfläche für 2 Fahrzeuge für VIP-Gäste einzurichten." Nur: Diese Notwendigkeit wird mit keinem Satz begründet.

Die einzige Begründung wird in der Zusammenfassung erwähnt: "Mit der Maßnahme wird angestrebt, die vom Hotel geforderte Stellfläche einzurichten. Damit ergeben sich verbesserte Bedingungen für die Gäste des Fünf-Sterne-Hotels."

Die beiden VIP-Parkplätze sollen in der Fußgängerzone Salzgässchen entstehen.
Die beiden VIP-Parkplätze sollen in der Fußgängerzone Salzgässchen entstehen.
Foto: Ralf Julke
Das ist - man kann es drehen und wenden wie man will - ein reiner privatwirtschaftlicher Grund. Nicht für die Stadt ist die Einrichtung der beiden Stellflächen"notwendig", sondern für "verbesserte Bedingungen für die Gäste des Fünf-Sterne-Hotels". Da darf man sich sogar fragen: Warum geht Steigenberger dann erst in die Leipziger Innenstadt, wo man auch in der dortigen Geschäftsführung weiß, dass die Innenstadt autoarm werden soll und das Salzgässchen schon längst Fußgängerzone ist?

Für die Linksfraktion ist der Vorgang eine unverhohlene "Privatisierung öffentlicher Räume im Stadtzentrum". Sie lehnt die langfristige Verpachtung einer Teilfläche in der Fußgängerzone Salzgässchen deswegen logischerweise ab.

Auch ihr Sprecher für Stadtentwicklung, Siegfried Schlegel, sieht keine öffentliche Notwendigkeit. "Die Steigenberger-Hotelgruppe begehrt den Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages für eine Zufahrt und Parkplatz für VIP-Karossen vor dem Fünf-Sterne-Hotel 'Handelshof", kommentiert er. "Wir fordern den Oberbürgermeister auf, diese Vorlage unverzüglich zurückzuziehen."

Es ist nicht der erste Versuch der Stadtverwaltung, in der Innenstadt die so mühsam erkämpften Kompromisse zur autoarmen Innenstadt durch Sonderregeln für den motorisierten Verkehr zu konterkarieren. Er fühlt sich an den Vorgang erinnert, mit dem die Stadtverwaltung versuchte, den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau dazu zu bringen, einer Fahrbahntrasse zur direkten Anfahrt zum Gastronomiebereich am Naschmarkt zwecks Anlieferung zuzustimmen.

Diese Formulierung in der Vorlage zur Umnutzung der Fußgängerfläche im Salzgässchen empfindet er sogar als Verhöhnung: "Durch die Umgestaltung erfolgte eine eindeutige Abgrenzung des Fußgänger- und Anliegerverkehrs. Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und Kinder hat sich erhöht.“

"Während in Straßen des Stadtzentrums zunehmend Autofahrer durch Entwidmung von Parkstellflächen gemobbt werden, sollen mitten in einer seit Jahrzehnten bestehenden Fußgängerzone, die auch durch Märkte genutzt wird, private Stellflächen für Reichbetuchte eingerichtet werden", kritisiert er das Vorgehen. "Mit gleichem Recht können auch benachbarte Gebäudeeigentümer solche Zufahrten und Stellflächen begehren. Die Hotelgruppe musste und konnte beim Kauf wissen, dass das Salzgässchen Fußgängerzone ist und eine straßenseitige Anbindung nur an der Reichsstraße besteht, nach der auch der Haupteingang hätte ausgerichtet werden können. Wenn auch nur mit begrenzter Fläche, kann der Innenhof zum Parken der Hotel-Kfz genutzt werden. Der Nutzungskonflikt offenbart die Fragwürdigkeit der Ablehnung eines Antrags der Linksfraktion, nicht das Bildermuseum im Interimsstandort zu belassen, sondern den Handelshof für das Stadtgeschichtliche und Naturkundemuseum zu nutzen und zu einem Regionalmuseum zu entwickeln."

Schlegel fordert die Stadtspitze deshalb auf, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Innenstadt und ihre Freiräume noch attraktiver gestaltet werden können. Siegfried Schlegel: "In Leipzigs Stadtzentrum wird nicht nur tagsüber gelebt, auch in den Abend- und Nachtstunden besuchen neben den Leipzigern zahllose in- und ausländische Gäste ohne Ansehen und Größe des Geldbeutels die Innenstadt. Das soll auch in Zukunft so bleiben."

Die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung: http://notes.leipzig.de


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