Kürzungen bei Beschäftigungsförderung: Leipziger Bürgervereine kritisieren im offenen Brief Bundespolitik
Daniel Thalheim
06.12.2011
Bild: Matthias Weidemann
Leipziger Vereine schlagen Alarm. Die Bundesregierung nennt ihren Gesetzesentwurf "Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente". Damit gehen Kürzungen einher, die Beschäftigungsmaßnahmen auf dem 2. Arbeitsmarkt betreffen und vor allem von gemeinnützigen Vereinen genutzt werden. Nach den soziokulturellen Zentren kritisieren auch Leipziger Bürgervereine die Kürzungspolitik des Bundesarbeitsministeriums.
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Selbst der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezweifelt, dass die im Gesetzentwurf angegebenen Ziele der Arbeitsmarktpolitik durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden können. Bürgerarbeit, Kommunal-Kombi heißen unter anderem die Maßnahmen, die Langzeitarbeitslose in Vereinen und Verbänden werkeln lassen.
Wenn der Gesetzentwurf aus dem Ministerium der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) umgesetzt wird, sind diese Beschäftigungsmaßnahmen bald Geschichte. 17 Leipziger Bürger- und Heimatvereine sind besorgt, weil sie ohne so geförderte Menschen ihre Arbeit nicht genügend oder gar nicht bewerkstelligen könnten. Doch auf Beschäftigungsmaßnahmen wie AGH gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Langzeitarbeitslose werden durch die Jobcenter in die Maßnahmen vermittelt. Aus Sicht des Leipziger Jobcenters, das der L-IZ bereits im Oktober Auskunft gab, gibt es keinen Bedarf mehr an dieser Art der Beschäftigungsförderung.
So heißt es vom Jobcenter: "Trotz der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Anzahl an AGH-Stellen sind die Arbeitslosenzahlen in Leipzig erfreulicherweise weiter zurückgegangen. Von diesen sehr positiven Entwicklungen profitieren auch die von uns betreuten Menschen im Rechtskreis SGB II (also auch Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose etc.). Insofern gewinnen die Förderinstrumente, die eine Integration auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unterstützen gegenüber einer Förderung mittels Marktersatzmaßnahmen an Bedeutung. ... Auch vor dem Hintergrund des IAB-Berichts kann man sagen, dass AGH die Rückkehrperspektiven für in einen regulären Job teilweise verschlechtern, ..."
Proteste vor der Ratsversammlung im November - KiTas und Freie Träger protestieren gegen kommende Kürzungen.
Bild: Matthias Weidemann
Das Bundesarbeitsministerium hat weniger Geld für Beschäftigungsmaßnahmen, legt solche Maßnahmen zusammen und versucht die Langzeitarbeitslosen auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzukriegen. Für die sich zu Wort meldenden Bürger- und Heimatvereine in Leipzig sind das alles keine Argumente. Sie richten einen Appell in Form eines Offenen Briefes an die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) und die Leipziger Stadträte.
Darin heißt es: "Nach dem Gesetzentwurf zur 'Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente' werden ab 2012 Förderungen von Arbeitsgelegenheiten gestrichen. Bewusst verzichten wir als Unterzeichnende dabei auf eine Auseinandersetzung mit den Formulierungen des Gesetzestextes. Wir sehen die Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes als grundlegend zweifelhaft sowohl für uns als Träger entsprechender Maßnahmen, als auch für die darin beschäftigten Menschen."
Anstatt die Maßnahmen zusammenzustreichen und die Vereinsarbeit im Regen stehen zu lassen, schlagen die Bürgervereine einen anderen Kurs vor. Im Brief heißt es: "Wenn alle Finanzmittel, die bisher für Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes inklusive der Verwaltungskosten und anderer 'Subventionen' aufgewendet werden, unseren Vereinen als Arbeitgeber zufließen ..., dann ist dies weiterhin eine Förderung von Arbeitsplätzen, doch diese wären sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit allen Vorteilen für die Arbeitnehmer und für uns als Arbeitgeber. Wichtigste Vorteile wären die personelle Kontinuität im Interesse der Aufgabenstellung und eine positive berufliche und soziale Perspektive für die Arbeitnehmer."
Vorschlag an die Politik durch der Leipziger Vereine ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Stellen, um die Vereinsarbeit fortzuführen. Ansonsten droht der Kahlschlag. Im Brief steht: "Zum einen kann es das Ende vieler etablierter Projekte und Aktivitäten in unseren Vereinen bedeuten. Dies wäre sehr traurig, da wir uns mittelbar und unmittelbar für unsere Mitmenschen engagieren. Zum anderen kann eine Folge des Gesetzes die gravierende Beeinträchtigung des zweiten Arbeitsmarktes in Ermangelung von Maßnahmeträgern sein. Oder aber es werden Organisationen begünstigt, deren eigentliches Geschäftsfeld die Trägerschaft von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes ist. Hierfür gibt es genügend –zweifelhafte – Beispiele."
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Stadträte,
nach dem Gesetzentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ werden ab 2012 Förderungen von Arbeitsgelegenheiten gestrichen. Bewusst verzichten wir als Unterzeichnende dabei auf eine Auseinandersetzung mit den Formulierungen des Gesetzestextes. Wir sehen die Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes als grundlegend zweifelhaft sowohl für uns als Träger entsprechender Maßnahmen, als auch für die darin beschäftigten Menschen.
Als Vorstände von Bürger- und Heimatvereinen engagieren wir uns ehrenamtlich in gemeinwesen-orientierten Aufgaben. Wir sind dort für Menschen da, wo es Verwaltungsstrukturen nicht (mehr) sein können oder diese nicht erreichen. Wir sind praktikabler Partner der Verwaltung bei Prozessen der Bürgerbeteiligung, der Stadtteilentwicklung und motivieren mit unserer Arbeit Bürger, sich ebenfalls für das Gemeinwesen zu engagieren. Wir unterstützen sozial benachteiligte Menschen und realisieren soziokulturelle Projekte.
Leider verbindet uns aber auch, dass Gemeinwesenarbeit nicht materiell wertschöpfend ist. Die Personal-stellen für die vielfältigen Aufgaben in unseren Vereinen können wir aus eigener Kraft nicht finanzieren. Deshalb sind wir auf die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes angewiesen. Doch wird zunehmend deutlich: Die Politik schätzt uns zwar als Träger solcher Maßnahmen und gibt nur allzu gern die Verantwortung ab; inwiefern unsere Arbeit jedoch mit den (ohnehin zu wenigen) zugewiesenen, anderweitig häufig schwer vermittelbaren Menschen zu realisieren ist, bleibt äußerst fraglich. Vielmehr stehen offenbar nur arbeitsmarkt-statistische Interessen im Vordergrund.
Es bedarf unserer Meinung nach eines grundsätzlich anderen Herangehens:
Wenn alle Finanzmittel, die bisher für Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes inklusive der Verwaltungskosten und anderer „Subventionen“ aufgewendet werden, unseren Vereinen als Arbeitgeber zufließen (als solche sehen wir uns, da wir gleiche Pflichten und Aufwände tragen!), dann ist dies weiterhin eine Förderung von Arbeitsplätzen, doch diese wären sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit allen Vorteilen für die Arbeitnehmer und für uns als Arbeitgeber. Wichtigste Vorteile wären die personelle Kontinuität im Interesse der Aufgabenstellung und eine positive berufliche und soziale Perspektive für die Arbeitnehmer.
Daraus ergibt sich die Wahl: Sollen weiterhin erhebliche Finanzmittel in das bisherige System - in welchen konkreten Formen auch immer - gegeben werden oder sollen damit nicht besser reale Arbeitsplätze geschaffen werden.
In unserer Diskussion zum Gesetzentwurf zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ haben wir mögliche Konsequenzen besprochen. Zum einen kann es das Ende vieler etablierter Projekte und Aktivitäten in unseren Vereinen bedeuten. Dies wäre sehr traurig, da wir uns mittelbar und unmittelbar für unsere Mitmenschen engagieren. Zum anderen kann eine Folge des Gesetzes die gravierende Beeinträchtigung des zweiten Arbeitsmarktes in Ermangelung von Maßnahmeträgern sein. Oder aber es werden Organisationen begünstigt, deren eigentliches Geschäftsfeld die Trägerschaft von Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes ist. Hierfür gibt es genügend –zweifelhafte– Beispiele.
Uns drängt sich zunehmend der Eindruck auf, von der Politik missbraucht zu werden. Wir sollen/dürfen Träger sein, doch unsere eigentlichen Bedürfnisse spielen keine Rolle in der Wahrnehmung des „Maßnahmegebers“.
Wir bitten Sie eindringlich, diesen Brief zum Anlass zu nehmen, vorhandene Alternativen zu prüfen und mit uns zu diskutieren. Wir verweisen darauf, dass wir im Jahr 2011, im europäischen Jahr des Ehrenamtes, alleine in den Leipziger Bürger- und Heimatvereinen ca. 100 Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes getragen haben und durch den Gesetzentwurf nicht nur diese wegfallen, sondern vielfach auch die maßnahmetragenden Vereine in ihrer Existenz gefährdet sind.
Unterzeichnet von 17 Leipziger Bürger- und Heimatvereinen, Leipzig, 24.11.2011, Netzwerk Leipziger Bürgervereine „Leipzig Kollektiv“
Unterzeichner des offenen Briefes "Neue Regelungen des '2. Arbeitsmarktes' gefährden projektbezogene Vereinsarbeit"
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