Zensus 2011: Was hat es auf sich mit der großen Volkszählung?
Matthias Weidemann
27.08.2010
Zensus 2011.
Foto: Matthias Weidemann
Volkszählung – ein Begriff, der bis in die Bibelgeschichte zurück reicht. Schon im 4. Buch Moses werden zwei auf Anweisung Gottes durchgeführte Volkszählungen ausführlich geschildert. Von ganz so weit oben kommt die Anweisung für den Zensus 2011 nicht, dennoch gilt auch hier die Auskunftspflicht.
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„Zensus 2011 – wissen, was morgen zählt“ ist das Motto der neuen Volkszählung, die laut EU-Verordnung in 10-jährigen Abständen zu erfolgen hat. Dazu hat das Statistische Bundesamt eine ambitionierte Aufklärungskampagne gestartet und tourt zurzeit durch große Städte der Bundesrepublik wie Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und am Donnerstag eben auch in Leipzig.
Grundanliegen der Delegation um Dr. Sabine Bechthold vom Statistischen Bundesamt, das federführend für den Zensus verantwortlich ist: Aufklärung rund um die Volkszählung vor allen Dingen auch rund um das brisante Thema Datensicherheit. Denn immer noch gibt es in der Bevölkerung viel Unkenntnis, die zu Verunsicherung bis hin zu Ängsten vor dem „gläsernen Bürger“ reicht, meint Dr. Sabine Bechthold: „In vielen Kreisen der Bevölkerung herrscht eine gewisse Unsicherheit darüber, was mit den Daten, die wir erheben, geschieht. Da möchte ich ausdrücklich auf das Statistikgeheimnis und das sogenannte Rückspielverbot verweisen.“
Die große Volkszählung findet 2011 auch in Sachsen statt.
Foto: Matthias Weidemann
Damit ist gemeint, dass über die gesammelten Daten keine Rückmeldung an Behörden wie Ordnungsämter oder Polizei erfolgen darf, die daraus etwa Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse ziehen könnten. In Fällen, in denen persönliche Angaben aufgezeichnet werden, sind diese nach Verwertung in der Statistik zu löschen. Dr. Sabine Bechthold weiter: „Technisch sowie vom baulichen Sicherheitsstandard sind wir da auf der Höhe der Zeit. Außerdem arbeiten wir eng mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen, der jederzeit die Datensicherheit überprüfen kann und in alle mit der Erhebung zusammenhängenden Vorgängen Einblick hat. Er schaut uns da wirklich genau auf die Finger.“
Eine weitere, oft gestellte Frage, ist die nach der Notwendigkeit einer solchen umfassenden Erhebung. Dr. Sabine Bechtold dazu: „Neue Daten sind notwendig, da die aktuellen Bevölkerungszahlen auf einer Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern beziehungsweise 1981 in der DDR basierten. Da ist es klar, dass sich Fehler einschleichen. So wird oft die Anmeldepflicht vernachlässigt, was die Zahlen über einen Zeitraum von 20 Jahren enorm verzerrt. Ein Zensustest hat zum Beispiel ergeben, dass die Einwohnerzahl bundesweit um 1,3 Millionen überhöht ist.“
Auch viele Kommunen werden sicher mit Spannung auf den neuen Zensus blicken, da etwas mehr als 50 Gesetze auf den Bevölkerungszahlen basierten. So etwa die Regelungen zum Finanzausgleich, zur Festlegung der Wahlkreise oder der Bundesratssitze. Gabriele Köster, Projektleiterin für Sachsen: „Gerade die Städte und Gemeinden sind in ihrer täglichen Arbeit auf verlässliche Daten angewiesen.“
Stimmt die Zahl der Sachsen überhaupt noch?
Foto: Matthias Weidemann
Grundsätzlich unterscheidet sich der Zensus 2011 dabei erheblich von einer traditionellen Volkszählung. Gabriele Köster: „Hauptsächlich werden dabei Auszüge aus den Registern Registern der Meldestellen und der Bundesagentur für Arbeit von den statistischen Ämtern ausgewertet. Ergänzend sind Befragungen vorgesehen. Das verbessert die Qualität der Dateien, außerdem sind nicht alle Informationen, die erhoben werden, in Registern gespeichert.“
So findet außerdem eine Haushaltebefragung bei maximal zehn Prozent der Bevölkerung statt, um Informationen über Karteileichen, Fehlbestände und andere Daten zu erhalten, die nicht in Registern enthalten sind, wie zum Beispiel Angaben zur Erwerbstätigkeit oder zur Bildung. Dazu wird eine Gebäude- und Wohnungszählung schriftlich bei allen 17,5 Millionen Eigentümern von Wohnraum stattfinden. Die Haushaltebefragung werden von Interviewern durchgeführt, die aber nicht in die Wohnung eingelassen werden müssen.
Gabriele Köster: „Die ehrenamtlichen Interviewer werden nach strengen Kriterien ausgesucht, kommen zum Beispiel nicht aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Man kann den Fragebogen entgegen nehmen, selber ausfüllen und zurück schicken oder auch online ausfüllen. Interviewer sollen auch speziell älteren Bürgern Hilfestellung beim Ausfüllen geben. Das Ausfüllen respektive das Interview dauert etwa 15 Minuten.“
Rund jeweils 30 Prozent der Bürger in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden unmittelbar von dem Zensus betroffen sein. Das sind in Sachsen etwa 1,3 Millionen Bürger, die entweder persönlich oder postalisch befragt werden. Zur Durchführung der persönlichen Interviews werden in Sachsen rund 6000 ehrenamtliche Interviewer benötigt (bundesweit 80.000), die für 100 Interviews 500 Euro Aufwandsentschädigung bekommen. So kommen für Sachsen rund 1,3 Millionen Euro an Aufwandsentschädigung zu.
Überhaupt ist eine solch aufwändige Datenerfassung nebst dem damit verbundenen umfassenden Datenschutz nicht wirklich billig. Dr. Sabine Bechtold: „Die hohe Qualität der Ergebnisse sowie die umfangreichen Datenschutzvorkehrungen haben ihren Preis. Nach Schätzungen des Bundesgesetzgebers entstehen für Vorbereitung und Durchführung Kosten von insgesamt 710 Millionen Euro.“ Die Aufteilung der Gesamtkosten ist wie folgt: Auf den Bund entfallen 85 Millionen Euro und auf die Länder 625 Millionen Euro. Der Bundeszuschuss zu den Länderkosten beträgt 250 Millionen Euro.
Apropos Kosten. Wer sich der Befragung verweigert, dem droht ein Zwangsgeld in Höhe von 300 bis hin zu 5.000 Euro in Ausnahmefällen. Dr. Sabine Bechtold: „Lediglich die Frage zum Glaubensbekenntnis in der Haushaltebefragung ist freiwillig.“
Erste Ergebnisse werden im November 2012 und umfassende Resultate im Frühjahr 2013 erwartet. Vorausgesetzt, es läuft alles nach Plan, was Dr. Sabine Bechtold nicht anzweifelt: „Wir gehen davon aus, das wir den Zeitrahmen einhalten können.“
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