Hartz IV verfassungswidrig: Karlsruhe, übernehmen Sie
Sensation am Berliner Sozialgericht. Die 55. Kammer erklärte am Mittwoch die geltenden Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig. Sie würden gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Nun muss sich erneut das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema befassen.
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