Leipziger Initiativen fordern: Hinweg mit der Extremismus-Klausel!
Ralf Julke
29.03.2011
Extremismusklausel sorgt weiter für Verstimmung.
Montage: L-IZ
Nicht nur "Stuttgart 21" oder "Atom-Kompromiss" heißen die Projekte, mit denen bürgerliche Parteien mit unübersehbarem Trotz auch gegen die Bürger regieren. Auch die so genannte "Extremismusklausel", erst von der CDU/FDP-Regierung im Bund eingeführt, dann von Schwarz/Gelb in Sachsen kopiert, gehört dazu.
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Mancher nennt sie auch "Demokratiebestätigung". Der Name ist egal. Der abverlangte Treueschwur auf die Verfassung sät Misstrauen. Er teilt eine Demokratie in die echte und in verdächtige Demokraten. Dazu gehört auch das verbale Spiel mit Extremismen.
Am Dienstag letzter Woche, dem 22. März, trafen sich verschiedene Vereine, Initiativen und Akteure der Leipziger Zivilgesellschaft, um einen gemeinsamen Umgang mit der sogenannten „Demokratiebestätigung“ bzw. „Extremismusklausel“ auf lokaler Ebene zu diskutieren. Das Spektrum der Teilnehmer reichte vom Zeigner Haus e.V. und dem Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ über den Verein Leipzig.Courage zeigen e.V. bis zu kunZstoffe – urbane Ideenwerkstatt e.V.
Und die Beteiligten waren sich einig: Nicht nur in die Beziehungen zur selbstgerechten Landesregierung bringt die Klausel Misstrauen, auch die bisher vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kommune und Initiativen wird überschattet. Eine Zusammenarbeit, die vom gegenseitigen Vertrauen lebt. Denn von allein gewachsen ist auch in Leipzig der bestehende demokratische Konsens nicht. Man hat gemeinsam seine Tiefpunkte erlebt, hat sich aneinander gerieben, hat gelernt. Immerhin steht hier das Jahr 1998 als Erfahrungspunkt, als alle Beteiligten begreifen mussten, dass gerade die rechtsextremen Aktivisten leichtes Spiel haben, wenn die Zivilgesellschaft sich zersplittert, jeder "sein Ding" macht, keine Absprachen und Strategien existieren.
Die folgenden Jahre haben gerade in Leipzig gezeigt, dass - bei allen politischen Unterschieden - gerade diese bunt zusammengewürfelten Bündnisse davon leben, dass der demokratische Konsens sie alle vereint.
Logisch, dass gerade jene Vereine und Initiativen, die sich bei der Arbeit gegen rechtsextreme Erscheinungen besonders engagiert haben, jetzt befürchten, dass ein Klima von Unsicherheit und Misstrauen die bislang nicht immer konfliktlose Zusammenarbeit erschwert.
"Die Klausel basiert auf einer formalisierten, ordnungspolitischen Auffassung von Demokratie und Gesellschaft", kritisieren sie in einem Papier, das sie am Mittwoch unterschrieben. "Jedoch lebt eine demokratische Gesellschaft nicht allein von staatlichen Strukturen, sondern vielmehr von einer aktiven Zivilgesellschaft, welche einen permanenten politischen Diskurs antreibt und somit die gelebte Demokratie einem stetigen Wandel unterwirft." Sie sehen in der Klausel eine "Beschneidung des politisch Sagbaren sowie als Mittel, zivilgesellschaftliche Kritik 'mundtot' zu machen. Eine offene inhaltliche Auseinandersetzungen über gesellschaftsrelevante und -kritische Themen – der für Demokratien wichtige Prozess der öffentlichen Meinungsbildung – wird somit tendenziell unterbunden."
Extremismusklausel sorgt weiter für Verstimmung.
Montage: L-IZ
Mit der Klausel würden vereinfachte „antidemokratische“ Feindbilder geschaffen. Zu verweisen ist auf die von der sächsischen Regierung bevorzugte Theorie von den zwei Extremismen, in der Rechts- mit Linksextremismus pauschal gleichgesetzt wird, als hätte man es mit zwei gleichartigen, nur spiegelverkehrten Phänomenen zu tun.
"Grundlegend für die Beurteilung einer demokratischen Gesellschaft sollten jedoch die Menschenrechte und somit die Bekämpfung von menschenverachtenden und diskriminierenden Einstellungen sein. Nur so kann über einen institutionellen Rahmen hinaus Demokratie als Alltagskultur und Lebensform gestaltet werden", schreiben sie in einem Appell an den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans „Leipzig. Ort der Vielfalt“ (LAP) und an die Stadt Leipzig. "Problematisch ist zudem der Verweis auf die Berichte des Verfassungsschutzes als entscheidendes Kriterium zur Bewertung von Initiativen und Organisationen. Die Einschätzung einer Behörde kann in einem Rechtsstaat nicht ausschlaggebend sein für die Beurteilung von Personen bzw. Organisationen als 'extremistisch' und damit deren Ausschluss aus dem staatlich geförderten Handeln für Demokratie und Vielfalt."
Und sie stellen fest, dass just jene Verfassung, deren Anerkennung die Projekte mithilfe der Klausel bestätigen sollen, einen solchen Bekenntniszwang gar nicht vorsieht. Warum auch? Sie gewährt tatsächlich Meinungsfreiheit, eine der wichtigsten Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft. "Zudem bestätigen die Gutachten von Prof. Ulrich Battis und des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Bekenntnisses, welches den freiheitlich demokratischen Staat selbst diskreditieren würde", stellen die Unterzeichner des Schreibens fest und laden den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans Leipzig sowie die diesbezüglich relevanten Entscheidungsträger der Stadt Leipzig zu einem gemeinsamen Treffen ein. Dabei soll "eine produktive Auseinandersetzung im Umgang mit dieser, die bestehende demokratische und vertrauensvolle Atmosphäre vergiftenden, Klausel gefunden werden."
Denn einfach für Leipzig aussetzen können sie die Klausel nicht. Auch wenn sie von der Stadt fordern, auf die "Klausel als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Lokalen Aktionsplan zu verzichten. Stattdessen fordern wir, dass sich der Ausschuss – wie in der Vergangenheit – ausschließlich an den Inhalten der Projekte orientiert."
Außerdem erwarten sie von der Stadt, "sich gegenüber der Bundesregierung und dem zuständigen Bundesministerium (BMFSJ) dafür einzusetzen, dass die bislang von Initiativen beantragten Mittel aus dem entsprechenden Bundesprogramm unter Verzicht auf die Abgabe derartiger Erklärungen gewährt werden und deren Abgabe als Fördervoraussetzung aus dem entsprechenden Programmen gestrichen wird."
Und sie fordern die Stadt Leipzig auf, "dem positiven Beispiel anderer Kommunen zu folgen und nach weiteren Fördermöglichkeiten für lokale demokratiefördernde Arbeit zu suchen und diese zu erschließen."
Dabei nehmen sie kurzerhand an, dass "der Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplans Leipzig sowie die Stadt Leipzig die sogenannte 'Demokratiebestätigung' als genauso untragbar empfinden". Ein durchaus herzhafter Versuch also, die Vergabe öffentlicher Gelder wieder ohne "Bekenntniszwang und Gesinnungsschnüffelei" zu erreichen. Nur scheint die Stadt, die selbst als Empfänger und Verteiler von Fördergeldern in Abhängigkeiten steht, nicht so recht einzuleuchten als Ansprechpartner in diesem Fall, der eben doch eher ein Versuch zweier völlig verunsicherter Parteien ist, sich noch ein letztes Mal als die nicht-extremistische Mitte einer sich verändernden Gesellschaft zu definieren.
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