Drei Monate Umweltzone in Leipzig: Bürgermeister Heiko Rosenthal im Interview
Gernot Borriss
02.06.2011
Montage der Umweltzonenschilder am 1. März.
Foto: Matthias Weidemann
Die Wirkungen der Umweltzone könnten „frühestens Ende des ersten Quartals 2012“ bewertet werden, sagt Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal im L-IZ-Interview. Die kommunalen Vorschriften zur Umweltzone hätten sich bewährt. Über 1.800 Ausnahmegenehmigungen gingen an Private, mit Firmen bestehen gut 550 Vereinbarungen.
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Welches erste Fazit ziehen Sie nach drei Monaten Umweltzone als Umweltbürgermeister hinsichtlich der beabsichtigten Ziele der Einführung der Umweltzone?
Drei Monate nach Einführung der Umweltzone lässt sich noch kein Fazit hinsichtlich einer Zielannäherung oder gar Zielerreichung ziehen, sofern die Frage auf eine erste Trendabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Luftschadstoffbelastung abzielen sollte. Eine erste dahingehende Auswertung wird frühestens Ende des ersten Quartals 2012 möglich sein - unter Berücksichtigung von jahreszeitlichem Zyklus, Witterungsverlauf, Verlauf der Hintergrundbelastung, Anzahl an erteilten Ausnahmegenehmigungen und anderem mehr.
Die Einführung der Umweltzone war im Kern ein administrativer Akt. Welche Erfahrungen konnte die Stadtverwaltung hierbei zur Praxistauglichkeit der Bestimmungen sammeln?
Insgesamt hat sich aus unserer Sicht die Verwaltungsvorschrift mit den klar definierten Ausnahmemöglichkeiten sowie die Allgemeinverfügung bewährt. Problematisch gestaltete sich die Prüfung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei den Anträgen im Rahmen der besonderen Härte im Einzelfall, da hier aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Voraussetzungen keine eindeutigen Vorgaben möglich waren. Dadurch war bei diesen Fällen eine umfangreiche Prüfung notwendig, die letztendlich aber im Interesse der Gleichbehandlung aller Antragsteller erfolgen musste.
Bewährt hat sich auch die Fuhrparkregelung, die den Firmen eine sukzessive Umrüstung auf beziehungsweise den Austausch durch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 4 bis Ende 2014 ermöglicht.
Am 1. März trat die Leipziger Umweltzone in Kraft.
Foto: Matthias Weidemann
Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone sind bis dato erteilt worden?
Es wurden mit Stand vom 20. Mai 2011 insgesamt 1.876 Einzelausnahmen erteilt und 551 öffentlich-rechtliche Verträge mit Firmen geschlossen.
Aus welchen Gründen wurden die Ausnahmegenehmigungen überwiegend erteilt?
Der Großteil der Genehmigungen basiert auf dem Ausnahmetatbestand der besonderen Härte im Einzelfall.
Sind zwischenzeitlich alle Anträge auf Ausnahmegenehmigungen abgearbeitet und beschieden?
Nein, da sich zirka noch 750 Anträge im Anhörungs- bzw. Prüfungsverfahren befinden und nach wie vor noch Anträge, wenn auch nicht in der extremen Menge wie im Februar und März diesen Jahres, eingehen.
Montage der Umweltzonenschilder am 1. März.
Foto: Matthias Weidemann
Wie und mit welchen personellen Kräften wird die Einhaltung der Bestimmungen zur Umweltzone kontrolliert?
Das zuständige Sachgebiet Ruhender Verkehr kontrolliert den Tatbestand im Rahmen der normalen Streifentätigkeit. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Umweltzone stellt somit keinen besonderen inhaltlichen oder territorialen Schwerpunkt dar. Im genannten Sachgebiet sind derzeit 53 Gemeindliche Vollzugsbedienstete tätig. Zu beachten ist, dass auch der Polizeivollzugsdienst derartige Kontrollen durchführt.
Hat es im Kontrollbereich einen Personalaufwuchs oder einen Personalabbau gegeben?
Die Soll-Personalstärke wurde in der Verkehrsüberwachung mit Einführung der Umweltzone nicht verändert.
Wie viele Ordnungsmaßnahmen wurden bislang bei Verstößen gegen Bestimmungen zur Umweltzone eingeleitet?
Mit Stand vom April 2011 wurden 2.613 Verstöße angezeigt. Daraus gingen bisher 451 Bußgeldbescheide hervor. Die übrigen Verfahren befinden sich noch in der Anhörung beziehungsweise wurden eingestellt.
Wie bewerten Sie Forderungen beispielsweise der Logistikbranche, die Bestimmungen zum Befahren der Umweltzone bundesweit zu vereinheitlichen?
Bundeseinheitliche Regelungen zum Befahren von Umweltzonen würden zweifellos Vorteile für alle Betroffenen - Bürger und Wirtschaft - sowie die Kommunalverwaltungen bringen. Sie müssten jedoch, vom Worst Case ausgehend, sehr restriktiv gestaltet werden und dürften somit im Ergebnis generell nur eine minimale Anzahl an Ausnahmegenehmigungen zum Befahren zulassen, was sicher nicht im Sinne des Anliegens zum Beispiel der Logistikbranche wäre.
Darüber hinaus blieben im Falle einheitlicher Regelungen die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Kommunen unberücksichtigt, zum Beispiel Topografie, Größe des belasteten Gebietes, Verkehrsaufkommen, Verkehrsinfrastruktur, Höhe der Luftschadstoffbelastung PM10 (EU-Grenzwert der Feinstaubbelastung - Anm. der Red.) und NO2 beziehungsweise Anzahl der Grenzwertüberschreitungen.
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