„Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht.“
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So trocken formuliert die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig ihren Beschluss vom 18. Januar mit dem sie den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Leipziger Touristikunternehmens abgelehnt, das für zwölf Trabis eine Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone in Leipzig angestrebt hatte.
Verständlich die Enttäuschung beim Unternehmen, der Saxonia Touristik International GmbH, die seit fünf Jahren Trabi-Stadtrundfahrten anbietet. Unternehmenssprecherin Karen Ulber: „ Ganz so einfach, wie das Verwaltungsgericht es formuliert, sehen wir das nicht. Vor allem ist es keinesfalls abschließend beurteilt worden.“ Ebenso wie das Ordnungsamt der Stadt habe das Gericht sich jedoch der Sichtweise des Stadtsteueramtes angeschlossen und das vorgelegte umfangreiche Zahlenmaterial weder ausreichend gewürdigt, noch zutreffend interpretiert, so Karen Ulber.
Ungeachtet des erklärtermaßen bestehenden Erörterungsbedarfes seien Schlüsse gezogen worden, die sich bei Berücksichtigung der Branchenspezifika und Marktgegebenheiten sowie umfassender Würdigung des Zahlenmaterials an sich verböten. „Dies, obwohl dem Gericht klarstellende Stellungnahmen der IHK zu Leipzig sowie eines national tätigen Branchenbuchhaltungsdienstleisters vorlagen und Erläuterungen seitens der Sächsischen Steuerberaterkammer sowie von Wirtschaftsprüfern angeboten wurden,“ so die Unternehmenssprecherin weiter.
Keine Ausnahmegenehmigung für die bunten Trabanten.
Foto: Saxonia Touristik
So sei für die vom Gericht zitierte maßgebliche „Existenzbedrohung“, die bei Nichterteilung der Ausnahmegenehmigungen einzutreten hat, seitens der Stadt jedoch keine konkreten Kriterien vorgegeben worden. „So ergibt sich hier offenbar ein immenser Ermessensspielraum. Sämtliche, zum Beispiel im Insolvenzrecht gängigen Ansätze, die unser Unternehmen sowie die hinzugezogen sach- und fachkundigen Dritten anführten, blieben unnachvollziehbarerweise und vor allem unkommentiert ohne Beachtung“, meint Karen Ulber.
Besonders ärgert man sich bei dem Unternehmen, dass in Leipzig nicht möglich sein soll, was woanders offenbar ohne Probleme klappt: „Stadt und Gericht greifen mit ihren Entscheidungen hier mutmaßlich unzulässigerweise in den Markt ein. Einem anderen Anbieter vor Ort mit nur einem Pkw Trabant sowie Marktbegleitern, die Trabi-Events in Berlin anbieten, wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Und in Berlin boomt das Geschäft wie kaum eine andere Attraktion“, so die Unternehmenssprecherin.
Würde sich das Ordnungsamt durchsetzen, so argumentiert das Unternehmen weiter, ginge der Stadt Leipzig ein deutschlandweites Alleinstellungsmerkmal (nur in Dresden und Berlin werde Ähnliches angeboten) verloren. Karen Ulber: „Ein Event, das jährlich viele hundert Gäste nach Leipzig lockt. Gäste, die ihr Geld auch in Leipziger Hotels, Restaurants und im Einzelhandel ausgeben und auch bei uns oftmals wichtige Aufträge für andere Leistungen aus dem Angebotsportfolio der Event- und Kongress-Agentur generieren.“
Noch will das vor 21 Jahren in Leipzig gegründete und seitdem hier tätige Unternehmen, mit seinem Geschäftsbereich „TRABI erleben“ dem Hinweis des Ordnungsamtes, es stünde dem Unternehmen doch frei, künftig in einer anderen Stadt, in der keine Umweltzone eingerichtet wurde, tätig zu werden, nicht folgen. Karen Ulber: „Die von uns betraute Kanzlei ist beauftragt worden, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.“ Die Angelegenheit geht also in die nächste Runde – Ausgang offen. Bei Saxonia geht man davon aus, dass die bisherige Praxis des Rechtsamtes der Stadt Leipzig, Ausnahmegenehmigungen für die Trabi-Touren in Leipzig zu erteilen, fortgeführt wird bis die Angelegenheit abschließend geklärt ist.
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