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Nachterstedt und Neuseenland: Eine Stellungnahme aus planerischer Sicht

Bernd Reiher
Markkleeberger See.
Markkleeberger See.
Am 18. Juli gab es im anhaltinischen Örtchen Nachterstedt einen tragischen Unglücksfall. An den Ufern des hier befindlichen Concordia Sees kamen rund zwei Millionen Kubikmeter Erdmasse in Bewegung. In der Folge verschwanden zwei Häuser und drei von deren Bewohnern in einem riesigen Erdloch.

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Die Ursache für diesen Vorfall soll eine so genannte Fließrutschung gewesen sein. Das Medienecho auf dieses Ereignis war enorm. Weil auch in der Leipziger Region viele solcher gefluteten Tagebaulöcher wie in Nachterstedt zu finden sind, schwappte die Frage nach der Sicherheit solcher Grubenlöcher bald auch nach Sachsen. Sie landete naturgemäß zunächst beim Sächsischen Oberbergamt und bei der LMBV. Mittlerweile hat aber auch der Regionale Planungsverband Westsachsen eine Stellungnahme veröffentlicht.

Unterschrieben wurde sie unter anderem von Prof. Dr. Andreas Berkner. Er hält Aktionismus für unpassend, schließt aber solche Vorgänge auch für die Leipziger Region nicht vollkommen aus. Hier seine leicht gekürzte Einschätzung. Die Vollversion findet sich unter anderem auf markkleeberg.de. Trotzdem sind auch in der gekürzten Fassung einige interessante Bemerkungen hinsichtlich der Bebauung von empfindlichen Uferbereichen im Leipziger Neuseenland zu finden.

Was eine Fließrutschung ist, allgemeinverständlich erklärt:
Fließrutschungen in Tagebauböschungsbereichen konzentrieren sich ausschließlich auf künstlich aufgeschüttete Geländebereiche. Rutschungen dieser Art ereignen sich vorzugsweise dann, wenn sich Kippenbereiche in einer Weise mit Wasser aufsättigen, dass die “Reibung“ zwischen den Bodensubstratpartikeln aufgehoben wird. In dieser Situation kann bereits ein vergleichsweise geringfügiges Initial, wie das Zubruchgehen einer alten Tiefbaustrecke, ein Erdstoß, ein Grundbruch oder selbst ein vorbei fahrender Zug ausreichen, um die Rutschung auszulösen.

Bisherige Rutschungen im Mitteldeutschen Revier.

Fließrutschungen im Bereich von Tagebauböschungen und Haldenkörpern waren in den vergangenen Jahrzehnten eine seltene, aber regelmäßige Begleiterscheinung des Braunkohlenbergbaus in Mitteldeutschland. Die erste große Fließrutschung im Südraum Leipzig mit einem Todesopfer ereignete sich 1927 im Bereich der Halde Lippendorf. Bereits im Februar 1959 war in Nachterstedt eine Rutschung mit ca. 6 Millionen Kubikmetern Volumen abgegangen, die letztlich zum Auslöser für die Gründung der Obersten Bergbehörde der DDR wurde. Allgemein bekannt sind auch die Rutschungen an der Ostflanke der Halde Trages zwischen 1952 und 1958 sowie die im Tagebau Haselbach 1977. 1994 und 1999 gingen Fließrutschungen in den Tagebaubereichen Zwenkau und Witznitz ohne Personenschäden ab.

Ist die Situation am Concordia-See auf das Leipziger Neuseenland übertragbar?

Auch wenn es für eine abschließende Beurteilung des Rutschungsereignisses von Nachterstedt viel zu früh ist, trafen dort augenscheinlich mehrere Problemfaktoren zusammen. Dazu zählen die Errichtung von Wohnhäusern auf einer Altkippe, das Auftreten von alten Tiefbaustrecken, die enge Nachbarschaft zum Concordiasee bei beträchtlichen lokalen Höhenunterschieden und steigendem Grundwasserstand sowie die nach wie vor wirksame Salzauslaugung im geologischen Untergrund. Eine solche Kombination von Negativfaktoren ist im Leipziger Neuseenland an keiner Stelle gegeben.

Markkleeberger See: Keine Aufschüttungen aus uralten Zeiten.
Markkleeberger See: Keine Aufschüttungen aus uralten Zeiten.
Foto: Bernd Reiher

Welche behördlichen Zuständigkeiten bestehen zur Bergsicherheit?

Tagebauareale unterliegen in Deutschland dem Bundesbergrecht. Der Bergbautreibende hat im Zuge seiner Betriebsplanung gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt mit Sitz in Freiberg nachzuweisen, dass die öffentliche Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Braunkohlenabbau und -sanierung werden durch Sachverständige für Böschungen intensiv begleitet. Eine Freigabe für Nutzungen ist nur bei Einhaltung strikter Auflagen möglich.

Im Zuge der Braunkohlenplanung als Bestandteil der Regionalplanung hat sich auch der Regionale Planungsverband Westsachsen intensiv mit der Fragestellung standsicherer Böschungen befasst. Dazu wurden in den Braunkohlenplänen Sicherheitslinien ausgewiesen, die im Regelfall in 150 Meter Entfernung von der Abgrabungsgrenze bzw. Uferlinie liegen.

Wie stellt sich die Bebaubarkeit von Tagebaurandbereichen dar?

Die Grundphilosophie der Braunkohlenplanung in Westsachsen besteht darin, bauliche Aktivitäten insbesondere für Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Bereich unverritzter Böschungsmassive zu konzentrieren und Kippenböschungen davon weitgehend frei zu halten. Insofern besteht für die im Leipziger Neuseenland bekannten Einrichtungen in Seeufernähe, wie den “Zöbigker Winkel“ am Cospudener See, die Seepromenade und den Kanupark am Markkleeberger See, das Kap Zwenkau am Zwenkauer See oder den “Sportstrand“ am Schladitzer See kein erkennbares Risiko.

Cospudener See: Da fehlen die Hänge, die rutschen können.
Cospudener See: Da fehlen die Hänge, die rutschen können.
Foto: Bernd Reiher

Gibt es ein Restrisiko im Leipziger Neuseenland?

Die Wiedernutzbarmachung sowohl im Bereich des aktiven Braunkohlenbergbaus der MIBRAG mbH als auch des Sanierungsbergbaus der LMBV mbH erfolgt heute nach dem Stand der Technik und unterliegt strengen bergrechtlichen Regelungen. Dennoch ist man bei der Erarbeitung von Standsicherheitsnachweisen stets auf eine möglichst umfassende Kenntnis der vor Ort wirksamen Randbedingungen angewiesen. Hier bestehen bei Altkippenmassiven naturgemäß eher Erkenntnislücken als bei vergleichsweise “jungen Kippen“, weshalb sich Rutschungsereignisse gerade auf solche Bereiche konzentrierten. Insofern sind Fließrutschungen im Leipziger Neuseenland in einzelnen Gebieten trotz aller Vorsorge einerseits auch in Zukunft nicht vollständig auszuschließen.

Fazit (aus Planersicht): Auch wenn die Besorgnisse nach der Fließrutschung von Nachterstedt nachvollziehbar sind und ernst genommen werden, besteht für grundhafte Besorgnisse im Leipziger Neuseenland keine Veranlassung. Rutschungsereignisse lassen sich nicht vollkommen vermeiden, sind aber aufgrund der dargstellten Aktivitäten in den letzten Jahren hier nur noch sehr vereinzelt aufgetreten.

Der zu Beginn der 1990er Jahre eingeleitete Lernprozess aller Beteiligten, bei der Böschungsgestaltung die Aspekte der öffentlichen Sicherheit, der Gestaltungsqualität und der Folgenutzung gleichermaßen zum Tragen zu bringen, hat sich bewährt. Insofern wäre es unvertretbar, aus einem singulären Ereignis einen “regionalen Aktionismus“ mit möglicherweise langfristig fatalen Folgen für das Image des Leipziger Neuseenlandes abzuleiten.

Die Stellungnahme als Komplettversion: www.markkleeberg.de/de/aktuell_informativ/neues/nachrichten/Erdrutsch.html

Mehr Neuseenland: www.radioneuseenland.de


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