Dörfliche Winzer, amtliche Schildbürger (3): Das Rechtsgutachten der Kanzlei Füßer
Bernd Reiher
18.09.2009
Wein am Störmthaler See.
Eine schräge Geschichte ist sie schon, die Sache mit dem Weinanbau am Störmthaler See. Bürger pflanzten Keltertrauben an die Ufer ihres neuen Gewässers. Landwirtschaftsministerium sagt: Nein. Gemeinde sieht Fehler ein und will Strafgeld bezahlen.
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Kommt entgegen, parzelliert Weinanbau und will jetzt Hobbywinzerschaft betreiben. Landwirtschaftsministerium aber winkt weiter ab und verlangt Rodung. Weil geltendes Recht einzuhalten sei und Parzellierung von Anfang an hätte bestehen müssen. Gemeinde hüllt sich in Schweigen. Das Ministerium hält sich streng ans Gesetz. Zu streng, wie manche Kritiker mittlerweile meinen.
Einer davon ist der Landtagsabgeordnete Michael Weichert von Bündnis90/Grüne. Er hatte sich im Juli eingeschaltet und dabei auch einen Termin beim Minister. Die Ergebnisse waren mager. Weichert spricht seitdem von drakonischem Vorgehen und einer gewissen Sturheit des obersten Behördenchefs.
Klare Worte. Harte Fronten. Frischer Wind kommt jetzt von der Anwaltskanzlei Füßer und Kollegen. Die am Leipziger Thomaskirchhof werkelnden Juristen haben jetzt ein „Rechtsgutachten zur Klärung der Möglichkeiten für Weinbau am Störmthaler See“ vorgelegt. Auftraggeber: Gemeinde Großpösna. Fazit: Gute Aussichten für eine Klage.
RA Klaus Füßer.
Foto: Kanzlei Füßer & Kollegen
„Füßer & Kollegen“, so heißt es in deren Text vom 2. September, „haben jetzt im Auftrag der Gemeinde ein umfassendes Rechtsgutachten zur Frage vorgelegt, ob – und wenn ja: wie und mit welchen Maßgaben – das Projekt trotz der Bedenken des SMUL weiterverfolgt werden kann.“ Die Anwälte stellen darin fest, „dass die Reben ohne Verstoß gegen das Weinrecht belassen werden können, wenn keine Trauben geerntet werden.“
Aus Sicht des Weinrechts sei gegen eine rein landschaftsgestalterische Verwendung der bereits gesetzten Reben nichts einzuwenden. Auch die Verwendung der Flächen durch Hobby-Weinbauern sei laut Anwaltsbüro rechtlich zulässig, „soweit bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.“
Einziger Knackpunkt wäre der Verkauf. Die Meinung der Füßer-Kollegen dazu: „Eine Vermarktung der von diesen Flächen stammenden Weinen darf allerdings nicht erfolgen.“ Eine zukünftige Vermarktung des Weines auch aus Großpösna sei aber nicht von vornherein ausgeschlossen. Laut Füßer und Kollegen bedürfte es dabei aber insofern „des Tätigwerdens der Sächsischen Staatsregierung, die bisher alle Bestrebungen bekämpft hat, in Großpösna Wein anzubauen.“
Zusammenfassend heißt es in dieser Sache aus der Kanzlei: „Füßer & Kollegen sehen für die Gemeinde Großpösna gute Erfolgsaussichten für die Klage gegen den Sanktionsbescheid des SMUL. Eine rechtmäßige Ausgestaltung des Projektes 'Weinbau am Störmthaler See' kann mit den vorliegenden Erkenntnissen sichergestellt werden, ohne dass die bestehenden Pflanzen gerodet werden müssen.“
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