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Dörfliche Winzer, amtliche Schildbürger, Störmthaler See (2): Vier Fragen an Frank Meyer (SMUL )

Bernd Reiher
Frank Meyer.
Frank Meyer.
Am 26. August gab es in der L-IZ ein Interview zum Thema Weinanbau, Störmthaler See und die Haltung des Sächsischen Landwirtschaftsministeriums. Gesprächspartner war der Landtagsabgeordnete Michael Weichert von Bündnis90/Die Grünen. Er sprach nicht nur von auslaufendem EU-Weinbaurecht, sondern auch von einem sturen Minister und einer zwingend erforderlichen, aber nicht erfolgten, Rechts-Beratung durch das Ministerium.

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Zur rechtlichen Interpretation des Vorgangs durch den Freistaat Sachsen nahm Frank Meyer, Pressesprecher des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gegenüber der L-IZ Stellung.

Herr Meyer, die Gemeinde Großpösna hat bei der Beantragung scheinbar einen Fehler begangen. Hat diesen eingeräumt. Ist auch bereit das Strafgeld zu bezahlen. Warum ist die Sache aus Sicht des SMUL damit trotzdem noch nicht erledigt?

Weinanbau am Stoermthaler See.
Weinanbau am Stoermthaler See.
Foto: Bernd Reiher

Die Sache ist deshalb nicht erledigt, weil es sich nach wie vor um einen Verstoß gegen europäisches und nationales Recht handelt. Um Keltertrauben auf einer Fläche wie in Großpösna anzupflanzen, benötigt man Rebrechte. Rebrechte können jedoch nur für Flächen erteilt werden, die "in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit zulässigerweise mit Reben bepflanzten Rebflächen stehen". Unjuristisch heißt das: Wein darf nur dort neu angebaut werden, wo bereits Wein angebaut wird. In Sachsen sind das die Lagen Meissen, Radebeul, Dresden und Pillnitz. Die betreffende Fläche in Großpösna liegt etwa 70 Kilometer von nördlichen Rand dieses Anbaugebietes entfernt. Ein räumlicher Zusammenhang ist nicht ansatzweise zu erkennen. Die Anpflanzung ist deshalb unabhängig von der Zahlung eines Bußgeldes ein Verstoß gegen geltendes Recht und kann nicht hingenommen werden.

Lassen Sie uns zum besseren Verständnis einen Vergleich ziehen: Wer wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wird und anschließend ein Bußgeld zahlt, ist auch nicht für die Zukunft von der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten befreit, sondern muss sich wie alle anderen an die Straßenverkehrsordnung halten. Genauso ist es hier. Die Zahlung eines Bußgeldes macht aus der illegalen keine rechtmäßige Anpflanzung.

Sie sprechen von 3000 Quadratmeter Anbaufläche, die Gemeinde Großpösna hat das Gebiet aber mittlerweile parzelliert. Jetzt stehen nur noch bis zu 99 Pflanzen in jeder Parzelle. Das Unrecht ist geheilt. Sie aber verlangen immer noch die Rodung. Nach den Vorgaben der EU wären diese Parzellen und die mittlerweile erreichte Hobbywinzerschaft eine Lösung – warum nicht für das SMUL?

Pressesprecher des SMUL: Frank Meyer.
Pressesprecher des SMUL: Frank Meyer.
Foto: SMUL
Nach den Vorgaben der EU wären diese "Parzellen" dann eine Lösung, wenn es sie zur Zeit der Anpflanzung bereits gegeben hätte. Außerdem wäre für eine nicht zusammenhängende Anbaufläche erforderlich, dass zwischen den einzelnen "Parzellen" mit bis zu 99 Pflanzen eine andere Nutzung als der Anbau von Keltertrauben stattfindet. Also zum Beispiel Obstbäume, Wiesen, etc. Dies ist hier nicht der Fall, daran ändert auch die Entfernung einzelner Rebstöcke nichts. Die betreffende Fläche ist zusammenhängend.

Laut Verwaltungsrechtler Füßer hätte das SMUL die Gemeinde bei der Antragstellung/-ablehnung beraten müssen, wie sie zu einer Rechtmäßigkeit bei diesem Weinanbauvorhaben kommen kann. Das hat das Ministerium aber scheinbar nicht oder, siehe Tafeltrauben, nur ungenügend gemacht, sondern sich auf die Ablehnung des Vorhabens beschränkt. Warum so unkooperativ?

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Das SMUL hat sich gegenüber der Gemeinde keineswegs unkooperativ verhalten. Die Gemeinde wurde bereits im Januar 2006 darauf hingewiesen, dass keine Rebrechte erteilt werden können und eine Anpflanzung von Keltertrauben unzulässig wäre. Auch wurde die Gemeinde im weiteren Verlauf auf den unschädlich möglichen Anbau von Tafeltrauben hingewiesen. Tafeltrauben sind entgegen Keltertrauben nicht zur Produktion von Wein, sondern zum Verzehr als Obst gedacht. Landschaftsprägend gibt es keinen Unterschied zu Keltertrauben. Die von der Gemeinde verfolgten Ziele (Bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit Renaturierung einer Tagebaulandschaft, Alternative zum Streuobstanbau) wären auch mit Tafeltrauben zu erreichen gewesen.

Das SMUL pocht berechtigterweise auf bestehendes Recht. Das jedoch ist ein Auslaufmodell. Mit Blick auf die neue Gesetzeslage und der entsprechenden Übergänge ist das SMUL nicht mehr automatisch gezwungen, zu solch drastischen Maßnahmen wie einer Rodung zu greifen. Warum trotzdem solch ein kompromissloses Vorgehen bei den Neu-Winzern am Störmthaler See?

Die Antwort steht bereits in Ihrer Frage. Das SMUL pocht berechtigterweise auf bestehendes Recht. Die möglicherweise ab 2016 eintretende Rechtslage entbindet uns nicht von der Verpflichtung, aktuell geltendes Recht umzusetzen. Die EU Kommission hat klar festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen Verstöße zu erlassen haben. Vorgeschrieben sind mindestens 12.000 Euro Strafe pro Hektar. Diese Untergrenze hat das SMUL bei dem Bußgeldbescheid nicht überschritten. Eine Rodung ist durch europäisches Recht zwingend vorgeschrieben, ebenso ein dann höheres Bußgeld bei fortgesetzten Verstößen.


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