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Dörfliche Winzer, amtliche Schildbürger, Störmthaler See: Der Gemeinderatsbeschluss

Bernd Reiher
Störmthaler See.
Störmthaler See.
Hopp oder top, klagen oder lassen – so hieß es bei der Großpösnaer Gemeinderatssitzung am 21. September zum Thema Zukunft des Weinanbaus am Störmthaler Sees. Die Mitglieder des Gremiums hatten über den weiteren Weg des umstrittenen Vorhabens zu entscheiden.

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Am Ende des Abends war das Pendel zugunsten der Reben am Ostufer ausgeschlagen. Einschließlich der Mandatsübergabe dieser Sache an den Rechtsanwalt Klaus Füßer.

“Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich Hobbyweinbau durch den Störmthaler Weinbau e. V. am Ostufer des Störmthaler Sees im derzeitigen Umfang von 5.521 m²“, heißt es im Beschluss der Gemeinde vom 21. September. Das Protokoll weiter: “Die Verwaltung wird beauftragt, das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht 5K439/09 weiter zu betreiben und Rechtsanwalt Füßer (Leipzig) mit der Vertretung zu mandatieren.“ Die Fläche am Ostufer des Sees sei den Räten zufolge “der Nutzung für die Zwecke des Hobbyweinbaus zuzuführen“. Die Verwaltung werde laut Beschluss außerdem beauftragt, die im Gutachten von Rechtsanwalt Füßer enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Großpösna beim Wein also weiter am Ball. Jetzt aber mit Rechtsbeistand.

Weinanbau am Störmthaler See.
Weinanbau am Störmthaler See.
Fotos: Bernd Reiher

Der dabei eingeschaltete Verwaltungsrechtler Füßer scheint in seinem Metier kein unbeschriebenes Blatt zu sein. In seiner Referenzliste sind neben Gemeinden, Kliniken und Wohnungsbau-Unternehmen auch eine Werft und ein Energieversorger zu finden. Füßer am Tag nach dem Beschluss auf die Frage nach dem weiteren Zeitplan: „Die Gemeinde wird zeitnah mit unserer Unterstützung mit dem Weinbauverein und den einzelnen Hobbyweinbauern über eine Anpassung der bestehenden Pachtverträge sprechen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung wird es darauf ankommen, entsprechend dem Handlungsauftrag des Gemeinderates deutlich zu machen, dass die Gemeinde den Weinberg dauerhaft will und den Hobbyweinbau unterstützt.“

Wichtigste Maßgabe aus Füßers Sicht: Einhaltung bestehenden Rechts. Der Anwalt dazu: „Die Gemeinde will sich aber zugleich absichern, dass die nach dem EU- wie deutschen Weinrecht maßgeblichen Vorgaben (ausschließlich privater Verbrauch des Weins, keine Vermarktung, Einhaltung der sog. 100qm bzw. '1 Ar'-Regelung) auch verlässlich eingehalten werden und sie anderenfalls Sanktionsmöglichkeiten hat. Deshalb hat der Gemeinderat auf meine Empfehlung der Gemeindeverwaltung aufgegeben, streng auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten.“

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Ebenfalls Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses vom 21. September: weitere Gesprächsversuche mit dem Ministerium. Füßer zu diesem möglichen Weg der Einigung: „Im Idealfall gelingt es, das SMUL von der Legalität des Weinbergprojekts in der jetzt vorliegenden Form zu überzeugen. Angestrebt ist auch, dass das SMUL dies im Wege eines förmlichen Bescheides bestätigt, analog dem Vorgehen der zuständigen Behörden anderer Länder in anderen Beispielsfällen. Das würde für alle Beteiligten Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Immerhin wollen der Verein und die Hobbyweinbauern weiter in das Projekt investieren.“

Klare Worte in Großpösna, müdes Schulterzucken allerdings aus dem Landwirtschaftsministerium SMUL-Sprecher Frank Meyer sagte am 25. September der L-IZ: „Das als Rechtsgutachten bezeichnete Papier der Rechtsanwälte Füßer und Kollegen aus Leipzig ist hier im Hause bekannt. Die darin aufgezeigten Auswege, die einen Erhalt der illegal mit Keltertrauben bepflanzten Flächen juristisch begründen sollen, halten wir nicht für überzeugend.“

Darauf käme es laut Meyer “aber auch nicht an.“ Der SMUL-Sprecher weiter: „Wenn sich in einer juristisch zu bewertenden Angelegenheit zwei Parteien nicht einigen können, dann entscheidet in vielen Fällen ein Gericht. Diesen Weg hat die Gemeinde Großpösna bereits beschritten. Dass Rechtsanwälte in dieser Situation die Rechtsauffassung ihrer Mandanten zu untermauern versuchen, liegt in der Natur der Sache und erscheint schon aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.“

Von dem am 21. September gefällten Beschluss hat Meyer nach eigenen Angaben am 25. noch nichts gewusst. Zur Frage nach einer Einigung sagte er: „Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Weinstöcke, die über eine Fläche von 100 m² hinausgehen, zu entfernen und die Flächen anderweitig zu bepflanzen, zum Beispiel mit Tafeltrauben, aus denen kein Wein gekeltert werden kann.“ Friedenspfeifen klingen anders.


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