Fluglärm im Leipziger Norden: Landesdirektion sieht keine Gründe für weitere Schutzmaßnahmen
Ralf Julke
05.08.2010
Flugzeugstart in Leipzig / Halle.
Foto: FH Leipzig / Halle
Der Himmel über Leipzig ist geteilt. Für die einen fliegt da alles nach Recht und Gsetz, die Parameter stimmen, der Lärm ist im Rahmen. Und die anderen stehen mit ihrer Kritik allein da. Das Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle tagt praktisch ohne Flughafen und Landesdirektion. Letztere hat jetzt erneut die Nachtfluglärmbelastung geprüft.
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Das Ergebnis hätte man fast so erwarten können. Alles ist in Ordnung. Die Behörde sieht derzeit keine Notwendigkeit weiterer Schutzauflagen.
Aber wie prüft eine Behörde den Fluglärm rungs um den mitteldeutschen Flughafen? Stellt sie Messmaschinen ringsum auf? Geht nach Dezibel, Dauer des Lärms und Häufigkeit der Störungen vor? Das, was eigentlich die Kritiker seit Jahren fordern, denn gerade Bewohner des Leipziger Nordwesten erleben die nächtlichen Überflüge als heftigen Eingriff in ihre Lebensqualität.
Aber die Überprüfung, die die Landesdirektion wie schon vor einem Jahr vornahm, erfolgte auf der Grundlage der von der Flughafen Leipzig/Halle GmbH selbst vorgelegten Unterlagen zum nächtlichen Verkehrsaufkommen im Jahr 2009. In die Überprüfung waren das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als oberste Luftfahrtbehörde und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als technische Fachbehörde für Fragen des Fluglärms einbezogen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, so teilt die Landesdirektion mit, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Landesdirektion erforderlich sind.
Entsprechend den geltenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4.11.2004 wäre das nächtliche Fluggeschehen der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres 2009 mit demjenigen zu vergleichen, das von April bis September des Jahres 2008 zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattgefunden hatte. Festzustellen sei, dass die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen im genannten Zeitraum des Jahres 2009 um knapp 4 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2008 abgenommen hat.
Nachtschutzgebiet (rot) und Messergebnisse 2008 (blau) und 2009 (grün).
Quelle: LDL / Obermeyer Planen und Beraten
Von Mai bis Oktober 2009 haben nachts 14.643 Flugbewegungen stattgefunden. Im April bis September 2008 waren es 15.235 Flugbewegungen - jeweils ohne Hubschrauberflüge und leichte Propellerflugzeuge.
Hierbei ist der Anteil nächtlicher Flugbewegungen, die auf der Start- und Landebahn Nord abgewickelt wurden, von 8,7 % im Jahr 2008 auf 14,7 % gestiegen, während sich der Anteil am Nachtflugverkehr auf der Südbahn entsprechend verringert hat. Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, beide Landebahnen gleichermaßen zu nutzen. Doch da sämtliche Logistik für den Frachttransport, der die Nachtstunden dominiert, an der Landebahn Süd angedockt sind, wird die Landebahn weiter von den Transportfliegern bevorzugt.
Eine weitere Änderung ergab sich hinsichtlich der Betriebsrichtungsverteilung, so die Landesdirektion - also die Bevorzugung von Starts Richtung West oder Ost und de entsprechend umgekehrten Landeanflüge. Während in 2008 noch 67 % der Starts nach Westen und Landungen von Osten erfolgten, waren es in 2009 nur 64 %. Der Anteil der Betriebsrichtung Ost (Starts nach Osten, Landungen von Westen) hat sich dementsprechend von 33 % auf 36 % erhöht.
Aber das hat mit irgendwelchen Ändeungen im Betrieb gar nichts zu tun. Diese Änderungen ergaben sich insbesondere aus den Windverhältnissen, erklärt denn auch die Landesdirektion.
Was sich geändert hat: Es sind etwas weniger schwere Flugzeuge unterwegs gewesen.
So nahm die Zahl der nächtlichen Flugbewegungen bei den schweren Strahlflugzeugen um etwa 30 Prozent ab, teilt der Flughafen mit. Das betrifft Flugzeuge der Typen A 300, B 747, B 767, B 777, DC-10, MD-11, AN 124. Auch schwere Propellerflugzeuge waren etwas seltener unterwegs, um 17 Prozent nämlich - was dann die Typen AN 12, AN 26, C 160, L 180, ATR, Dash 8 betrifft.
Dafür haben die Starts und Landungen der leichten Strahlflugzeuge im Jahresvergleich um 16 % zugenommen. Das betrifft dann die Typen BAe 146, CRJ, A 319, A 320, A 321, B 737-300 ff, B 757, MD-8x.
Und die Landesdirektion weist noch einmal darauf hin, dass das ausgewiesene Nachtschutzgebiet weiterhin größer sei, als "unter Zugrundelegung der gerichtlich bestätigten Kriterien" nötig wäre. Danach müsste es nur 108 km² groß sein. Tatsächlich umfasst das festgesetzte Nachtschutzgebiet aber 256 km². Dies sei, so betont die Landesdirektion, darauf zurückzuführen, dass sie im Jahr 2009 auf eine Reduzierung des Nachtschutzgebietes verzichtet hat.
Denn dadurch, dass zum größten Teil nur die Landebahn Süd benutzt wurde und wird, hätten zahlreiche Anwohner vor allem im Norden des Flugfhafens rein rechnerisch keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch nächtliche Fluglärmbelastungen gehabt.
Die nächste turnusgemäße Überprüfung soll im Frühjahr 2011 stattfinden. Zudem können auf der Grundlage der bestehenden Regelungen nach wie vor Ansprüche auf bauliche Schallschutzmaßnahmen noch bis zum 31. Dezember 2012 bei der Flughafen Leipzig/Halle GmbH geltend gemacht werden.
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