Lärmminderung möglich und Nachtflugverbot nötig: Ein vorerst beschwiegenes Gutachten des Umweltbundesamtes zum Fluglärm
Gernot Borriss
12.01.2012
Lärmgutachten des Umweltbundesamtes.
Screenshot: Gernot Borriss
Die Pressekonferenz zur Vorstellung des Lärmgutachtens des Umweltbundesamtes zum neuen Berliner Flughafen wurde urplötzlich abgesagt. Von „Maulkorb“ und „Zensur“ sprechen Kritiker. Doch im Internet ist das Gutachten verfügbar. „Weitere Lärmminderung möglich“, so die Botschaft der Lärmexperten, die nun offenbar Schweigemönche sein müssen.
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„Am Flughafen Berlin Brandenburg sollten tagsüber und nachts unterschiedliche Flugrouten benutzt werden“, lautet eine der Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Damit verbinden die Dessauer Experten konkrete Vorschläge zur Lärmminderung an den Routen. Weiterhin fordert das UBA nach eigenen Angaben „ein besseres Nutzungskonzept für die Start- und Landebahnen“ ein.
Für seine Zustimmung zu den Flugrouten im Rahmen des Benehmensverfahrens erwartet das UBA darüber hinaus eine einjährige Evaluierungsphase. „Ziel der lärmfachlichen Bewertung ist es, die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Menschen in der Region Berlin Brandenburg möglichst gering zu halten“, heißt es aus der Behörde weiter.
Nachzulesen ist dies alles auf der Homepage www.umweltbundesamt.de. Darin klingt manches auch für Leipziger interessant beziehungsweise vertraut. „Aus zahlreichen nationalen und internationalen Studien ist bekannt, dass Lärm Menschen bei der Kommunikation und ihrer Entspannung stört und sie erheblich belästigen kann“, so die UBA-Experten. Denn mit steigenden Lärmbelastungen wachse das Erkrankungsrisiko an.
Daneben erfährt man Erhellendes über die praktizierte behördliche Vorgehensweise. „Durch die sehr späte Offenlegung der tatsächlich geplanten Flugrouten sind bedeutende Änderungen zu den im Planfeststellungsverfahren unterstellten Routen vorgenommen worden“, konstatieren die Dessauer Prüfer. Nunmehr seien künftig Menschen betroffen, „die davon ausgegangen sind, gerade nicht durch den Flughafen BER durch Fluglärm berührt zu sein“.
Abschließend spricht sich das UBA für lärmmindernde Anflugverfahren aus. Die einjährige Evaluationsphase sei aus lärmfachlicher Sicht geboten, „um Optionen für lärmmindernde Flugroutenführungen abzuleiten“. Und dann kommt der Satz für alle Freunde des Nachtsprungs in der Luft: „Grundsätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt für stadtnahe Flughäfen eine regelmäßige Nachtruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.“ Das gelte auch für Schönefeld.
Lärmgutachten des Umweltbundesamtes.
Screenshot: Gernot Borriss
Pressekonferenz abgesagt
Mehr offizielle Statements gibt es zum Sachverhalt bislang nicht. Dabei sollte am vergangenen Dienstag, 10. Januar, das Gutachten öffentlich vorgestellt werden.
Die Tendenz der zu erwartenden Aussagen hatte mancher schon aus den Vorabmeldungen verschiedener Medien der Hauptstadtregion entnommen. Das musste in der Sache nicht verwundern. „Lärmschutz ist ein sehr hohes Gut“, hatte UBA-Chef Jochen Flasbarth in einem Interview im letzten Sommer erklärt. „Lärm, Verkehrslärm insgesamt, führt zu erheblichen Gesundheitsbelastungen“, so Flasbarth weiter, „und Lärm ist eine der Umweltbelastungen, die in Deutschland in ihrer Wirkung am meisten unterschätzt wird.“
„Wir werten die Inhalte des UBA-Gutachtens als Bestätigung unserer bisherigen Aussagen“, sagte denn auch Wolfgang Brenneis, Sprecher der Bürgerinitiative „Stahnsdorf gegen Fluglärm“, in Kenntnis der Presseberichte. Die lärmfachliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes stelle aus seiner Sicht eine nicht ignorierbare Unterstützung der Forderung der Bürgerinitiativen dar, keine konzentrierten Flugrouten aus rein wirtschaftlichen Gründen über bevölkerungsreiche Siedlungsräume und Naherholungsgebiete zu legen, wenn diese über nahezu unbesiedelte Gebiete geführt werden könnten.
Doch im UBA herrscht vorerst Funkstille. Dafür schlagen in Berlin und Brandenburg die Wogen immer höher. „Gestern war Maulkorb, heute ist Wulffen“, beschreibt der Sprecherrat der BI Stahnsdorf die Situation und ordnet sie gleich in den aktuelle politische Kommunikationskultur ein.
Von einem „Maulkorb“ für das Umweltbundesamt spricht die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm. Adressiert hat die Parlamentarierin aus Brandenburg an die Bundesregierung, der das UBA als Bundesbehörde zugeordnet ist. Deren Verhalten sei „skandalös“ und zeige deutlich, dass die Bundesregierung mit ihrer politischen Linie ins Schleudern geraten sei, so Behm. Der Schutz der Bevölkerung dürfe nicht der Staatsräson geopfert werden.
Eine „Form der Zensur, die dem Bundesverkehrsministerium nicht zusteht", sieht Gregor Gysi, Linken-Chef im Bundestag. „Offenkundig sollen die dem Verkehrsministerium nicht genehmen Ergebnisse unterdrückt und damit dafür gesorgt werden, dass sie keinen Einfluss auf die Festlegungen der Flugrouten und des Flugbetriebs haben“, so Gysi weiter.
Die Potsdamer SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Wicklein will vom eigentlich dem UBA vorgesetzten Umweltministerium in einer Anfrage wissen, was die „Hintergründe für die kurzfristige Absage der für den 10. Januar 2012 angekündigten öffentlichen Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu den Flugverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg BER“ sind. Zudem fragt sie konkret, ob es hierbei eine Weisung des Bundesumweltministeriums an „das Umweltbundesamt als selbständige Bundesoberbehörde“ gegeben habe, die wissenschaftliche Stellungnahme nicht zu veröffentlichen.
Auch die Brandenburger Landespolitik drängt auf Klärung. Landesverkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD) fordert die unverzügliche Veröffentlichung des UBA-Lärmgutachtens. „Man kann über die Ergebnisse unterschiedlicher Meinung sein, gleichwohl ist Transparenz in den Entscheidungen immer der beste Weg“, so der Minister.
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